Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig, kundenorientiert und wirtschaftlich planen und durchführen, Kundenberatung durchführen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse beurteilen und dokumentieren sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen ...usw.
1.2.1 Der Ausbildungsberuf im dualen System
Der Beruf der KosmetikerIn wird in den -Sektor eingeordnet und gehört zu den Berufen. Die grundsätzlich rechtlichen Bestimmungen sind im Berufsbildungsgesetz ( ) festgelegt. Die Ausbildung des Ausbildungsberufes erfolgt dual, d.h. im und in der .
Aufgaben
Fachpraxis
Fachtheorie und Allgemeinwissen
Vermittlung von Kenntnissen + Fähigkeiten
in Ausbildungsordnung geregelt
Im Ausbildungsrahmenplan geregelt
1.2.2 Zeitlicher Ablauf der Ausbildung
➡ Eintragung des Ausbildungsverhältnisses (durch den Betrieb) bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer)
➡ Ausbildungsdauer:3 Jahre
➡ Zwischenprüfung spätestens am Ende des 2. Lehrjahres
-Prüfungsinhalte: Praxis der ersten 18 Monate
-dient der Überprüfung der Ausbildungsziele
➡ Abschlussprüfung am Ende des 3. Lehrjahres
-Theorieprüfung: Kosmetische Behandlung, Verkauf und Warenwirtschaft,
Wirtschafts- & Sozialkunde
-Praxisprüfung: max. 8h
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/1-2-ausbildungsberuf-kosm-im-dualen-system-tio6ajg0
1.2.3 Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
Auszubildender
Ausbildender (Betrieb)
Pflichten
-strebsam, Lernbereitschaft
-bewusster Umgang mit Arbeitsmaterialien
- zusätzliche Ausbildungsangebote wahrnehmen
- führen des Berichtshefts
- Anweisungen von weisungsbefugten Personen folge zu leisten
- Einhaltung von Verboten, geltende Bestimmungen im Betrieb
-Schweigepflicht über Betrieb- & Geschäftsgeheimnisse
-Übermittlung der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse
-Ausbildungsverantwortlicher als Ansprechpartner
-Werkzeuge, Werkstoffe, betriebsspezifische Arbeitskleidung und Fachbücher kostenlos bereitzustellen
-Freistellung für Berufsschulunterricht
-Kontrolle des Berichtshefts
-Fürsorgepflicht, Hinweise auf Gefahren
Aus den jeweiligen Pflichten ergeben Sich die Rechte für den anderen. Notiere je 3:
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1.2.4 Berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten nach der
Ausbildung
Ausbildung
➡ berufliche Fortbildungen sind im BBiG geregelt
➡ Angeboten werden fachspezifische Fortbildungen von Fachverbänden, Kammern, Hochschulen und priv. Bildungseinrichtungen
➡ Weiterentwicklung in andere Branchen
-Betriebswirtschaft in Richtung Marketing und Vertrieb
-Lebensmitteltechnologie in Richtung Kosmetika und Waschmittel
-Lehramt für berufliche Schulen - Körperpflege und Kosmetologie
➡ Umschulung: Erlernen eines neuen Berufes. Z.B. aufgrund von gesundheitlichen Problemen/ Einschränkungen oder familiärer Situation
Fachspezifische Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Anpassungsweiterbildung
Aufstiegsweiterbildung
meist von kurzer Dauer
meist mehrere Jahre
Abschlüsse teilw. nicht deutschlandweit anerkannt
anerkannter Abschluss
Bsp.:medizinische dekorative ,
Bsp.: KosmetikermeisterIn
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1.3.1 Arbeitsvertrag und Tarifvertragsbestimmungen
Arbeitsvertrag
wichtigste Bedingungen betreffen: Einsatzort, Arbeitszeiten und Entlohnung, -unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Grenzen
-kann auf einen bestimmten Zeitraum befristet oder unbefristet abgeschlossen werden
-geschlossen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Tarifverträge
wichtigsten Regelungen betreffen :
Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen und Arbeitsbedingungen
-geschlossen durch Arbeitnehmergewerkschaft (VERDI) und Arbeitgeberverbände (Tarifvertragsverhandlungen)
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Tarifvertrag
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- der Arbeitnehmer wird mit Lohngruppe 3 entlohnt
- Entgelttabelle für Löhne & Gehälter
- der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage
- es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
- die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle beträgt 40 Stunden
- die Tätigkeit wird in der Seestraße 24 in Dresden ausgeführt
- eine Befristung ist bis zum 31.12.2025 festgesetzt
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