Wirtschaftskunde
Berechnung der SV-Abzüge mit Hilfe des Dreisatz
Beispiel: wir kennen den Preis von 5 Eiskugeln. Wollen aber gern wissen, was 3 Kugeln kosten.
Die Skizze zeigt uns, dass es Sinn macht, immer erst den Wert von einem Teil auszurechen. Also: 10 € geteilt durch 5 Kugeln = 2 € --> 1 Kugel kostet also 2 €.
Dann multipliziert man diesen Preis mit der Menge, die man sucht. Also: 3 x 2 € = 6 € kosten 3 Kugeln Eis.
Genau diese Dreisatzrechnung hilft uns, den prozentualen Anteil einer Sozialversicherung vom Entgelt in Euro anzugeben.
Beispiel:
Das Bruttoentgelt (kinderlos, 21 Jahre alt) beträgt 2.000,- €. Der Rentenversicherungssatz beträgt 18,6 % vom Bruttoentgelt. Wir wollen den AG- sowie AN-Anteil berechnen.
2.000,00 €
100 %
20,00 €
1 %
372,00 €
18,6 %
: 100
: 100
x 18,6
x 18,6
Formel: 2.000,00 €
100
x 18,6
= 372,00 €
Nun muss der Betrag von 372,00 € auf AG und AN aufgeteilt werden.
Also: 372,00 : 2 = 186,00 €
Damit zahlt der Arbeitnehmer 186,00 € in die Rentenversicherung ein.
Der Arbeitgeber hat in seinen Lohnnebenkosten 186,00 € zu tragen.
Lohnnebenkosten, auch Lohnzusatzkosten genannt, sind Kosten die der AG zusätzlich zum Bruttolohn zahlt.
Aufgabe:
Das Bruttoentgelt (kinderlos, 21 Jahre alt) beträgt 2.000,-€.
Berechne AG- und AN-Anteile:
a) Arbeitslosenversicherung (2,6%)
b) Pflegeversicherung (3,6%)
c) Krankenversicherung (14,6% allgemeiner Beitragssatz, 2,5% Zusatzbeitrag der Krankenkasse)
Berechne außerdem den Gesamtbetrag der Sozialversicherungen von AG/AN.
a)
Formel: 2.000,00 €
100
x 2,6
= 52,00 € : 2 = 26,00 €
b)
Formel: 2.000,00 €
100
x 3,6
= 72,00 € : 2 = 36,00 €
c)
Formel: 2.000,00 €
100
x 17,1
= 342,00 € : 2 = 171,00 €
186,00€ + 26,00€ + 36,00€ + 171,00€ = 419,00€
Der Arbeitnehmer zahlt 419,00 Euro in die Sozialversicherung ein. Der Arbeitgeber hat außerdem zusätzliche Lohnnebenkosten von 419,00 Euro, die er ebenfalls in die Sozialversicherung einzahlt.
Achtung: Für die Pflegeversicherung gilt im Bundesland Sachsen eine abweichende Regelung (auf Grund des Buß- und Bettages). Hier entfallen von den 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag 2,3 Prozent auf die Beschäftigten und 1,3 Prozent auf die Arbeitgeber.
Aufgabe: überprüfe nun dein Ergebnis mit Hilfe eines Brutto-Netto-Rechners im Internet. Gib außerdem an, wie sich der Beitrag in Sachsen verändert.
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