Berechnung der SV-Abzüge mit Hilfe des Dreisatz

Wirtschaftskunde
Berechnung der SV-Abzüge mit Hilfe des Dreisatz

Wie­der­ho­lung Drei­satz­rech­nung

Bei­spiel: wir ken­nen den Preis von 5 Eis­ku­geln. Wol­len aber gern wis­sen, was 3 Ku­geln kos­ten.



Die Skiz­ze zeigt uns, dass es Sinn macht, immer erst den Wert von einem Teil aus­zu­re­chen. Also: 10 € ge­teilt durch 5 Ku­geln = 2 € --> 1 Kugel kos­tet also 2 €.

Dann mul­ti­pli­ziert man die­sen Preis mit der Menge, die man sucht. Also: 3 x 2 € = 6 € kos­ten 3 Ku­geln Eis.

Be­rech­nung der SV-​Abzüge

Genau diese Drei­satz­rech­nung hilft uns, den pro­zen­tu­a­len An­teil einer So­zi­al­ver­si­che­rung vom Ent­gelt in Euro an­zu­ge­ben.



Bei­spiel:

Das Brut­to­ent­gelt (kin­der­los, 21 Jahre alt) be­trägt 2.000,- €. Der Ren­ten­ver­si­che­rungs­satz be­trägt 18,6 % vom Brut­to­ent­gelt. Wir wol­len den AG- sowie AN-​Anteil be­rech­nen.

2.000,00 €

100 %

20,00 €

1 %

372,00 €

18,6 %

: 100

: 100

x 18,6

x 18,6

For­mel: 2.000,00 €

100

x 18,6

= 372,00 €

Nun muss der Be­trag von 372,00 € auf AG und AN auf­ge­teilt wer­den.

Also: 372,00 : 2 = 186,00 €



Damit zahlt der Ar­beit­neh­mer 186,00 € in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein.

Der Ar­beit­ge­ber hat in sei­nen Lohn­ne­ben­kos­ten 186,00 € zu tra­gen.



Lohn­ne­ben­kos­ten, auch Lohn­zu­satz­kos­ten ge­nannt, sind Kos­ten die der AG zu­sätz­lich zum Brut­to­lohn zahlt.

Wirtschaftskunde
Lohnberechnung mit Hilfe des Dreisatz

Auf­ga­be:

Das Brut­to­ent­gelt (kin­der­los, 21 Jahre alt) be­trägt 2.000,-€.

Be­rech­ne AG- und AN-​Anteile:

a) Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung (2,6%)

b) Pfle­ge­ver­si­che­rung (3,6%)

c) Kran­ken­ver­si­che­rung (14,6% all­ge­mei­ner Bei­trags­satz, 2,5% Zu­satz­bei­trag der Kran­ken­kas­se)



Be­rech­ne au­ßer­dem den Ge­samt­be­trag der So­zi­al­ver­si­che­run­gen von AG/AN.

a)

For­mel: 2.000,00 €

100

x 2,6

= 52,00 € : 2 = 26,00 €

b)

For­mel: 2.000,00 €

100

x 3,6

= 72,00 € : 2 = 36,00 €

c)

For­mel: 2.000,00 €

100

x 17,1

= 342,00 € : 2 = 171,00 €

186,00€ + 26,00€ + 36,00€ + 171,00€ = 419,00€



Der Ar­beit­neh­mer zahlt 419,00 Euro in die So­zi­al­ver­si­che­rung ein. Der Ar­beit­ge­ber hat au­ßer­dem zu­sätz­li­che Lohn­ne­ben­kos­ten von 419,00 Euro, die er eben­falls in die So­zi­al­ver­si­che­rung ein­zahlt.

Ach­tung: Für die Pfle­ge­ver­si­che­rung gilt im Bun­des­land Sach­sen eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung (auf Grund des Buß- und Bet­ta­ges). Hier ent­fal­len von den 3,6 Pro­zent Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trag 2,3 Pro­zent auf die Be­schäf­tig­ten und 1,3 Pro­zent auf die Ar­beit­ge­ber.

Auf­ga­be: über­prü­fe nun dein Er­geb­nis mit Hilfe eines Brutto-​Netto-​Rechners im In­ter­net. Gib au­ßer­dem an, wie sich der Bei­trag in Sach­sen ver­än­dert.

Berechnung der SV-Abzüge mit Hilfe des Dreisatz

von A. Jahn

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