Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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Name:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
06.01.2023

Gel­tungs­be­reich:

Das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz gilt für alle Per­so­nen unter Jah­ren. Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als . ist ver­bo­ten.

Ar­beits­zeit

§

höchs­tens   pro Tag und   pro Woche

Aus­nah­me: Gleit­zeit

Land­wirt­schaft max.

Schicht­zeit

§

Die Ar­beits­zeit inkl. Pau­sen darf ma­xi­mal be­tra­gen.

-​Ausnahme:

Ru­he­pau­sen

§

bei einer Ar­beits­zeit von : mind.

bei einer Ar­beits­zeit von : mind.

Ur­laub

§

- 15-​Jährige = Werk­ta­ge

- 16-​Jährige = Werk­ta­ge

- 17-​Jährige = Werk­ta­ge

Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

§ JArbSchG:

Be­rufs­schul­zeit

§

- Ers­ter Be­rufs­schul­tag: Mehr als Un­ter­richts­stun­den ent­spre­chen einem Ar­beits­tag.

- Zwei­ter Be­rufs­schul­tag:



- Block­un­ter­richt: Min­des­tens Un­ter­richts­stun­den an min­des­tens Tagen ent­spre­chen einer 40-​stündigen Ar­beits­wo­che.

Ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung

§ JArbSchG: Pflicht:

§ JArbSchG: Pflicht:

§ JArbSchG: Frei­wil­lig:

Die Be­ra­tung und Über­wa­chung er­folgt durch das Ge­wer­be­auf­sichts­amt.

Name:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
06.01.2023

Ex­per­ten­grup­pe 1: Ar­beits­zeit und Schicht­zeit

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wie hoch die täg­li­che und wö­chent­li­che Ar­beits­zeit ma­xi­mal sein darf! Lesen Sie dazu auch die Aus­füh­run­gen zu Schicht­zei­ten
(= Ar­beits­zei­ten inkl. Pau­sen). Ach­ten Sie dar­auf, ob in Ihrem Be­rufs­zweig eine der Son­der­re­ge­lun­gen An­wen­dung fin­den könn­te.

ma­xi­ma­le Ar­beits­zeit: § 

- täg­lich   und

- wö­chent­lich 

Aus­nah­men bei:

- Gleit­zeit = man darf in­ner­halb einer Woche an einem Tag ma­xi­mal   ar­bei­ten, um an einem an­de­ren Tag die Ar­beit frü­her 

- Land­wirt­schaft = wäh­rend der Ern­te­zeit ist eine täg­li­che Ar­beit von   mög­lich, aber in­ner­halb von   ma­xi­mal   Stun­den er­laubt, Vor­aus­set­zung: 

Schicht­zeit: § 

- Ar­beits­zeit in­klu­si­ve Pau­sen darf höchs­tens   be­tra­gen.

- Son­der­re­ge­lung, die in mei­nem Be­rufs­zweig An­wen­dung fin­den könn­te:

Unser Team:

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Ex­per­ten­grup­pe 2: Ru­he­pau­sen und Ur­laub

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Ru­he­pau­sen ein­zu­hal­ten sind. Wel­che In­for­ma­ti­o­nen fin­den Sie im Ge­setz zur Ur­laubs­re­ge­lung von Ju­gend­li­chen?

Ru­he­pau­sen: § 

- bei einer Ar­beits­zeit von 4,5 - 6 Stun­den: 

- bei einer Ar­beits­zeit von  : mind. 60 Mi­nu­ten

- eine Pause muss mind.   lang sein und spä­tes­tens nach   ge­währt wer­den



Ur­laub: § 

- 

- 

- 

-​Werktage sind 

Unser Team:

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Ex­per­ten­grup­pe 3: Be­rufs­schu­le

1
In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

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Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Re­ge­lun­gen es be­züg­lich der Be­rufs­schu­le gibt! Was muss der Ar­beit­ge­ber be­ach­ten?

Be­rufs­schul­zeit: § 

Der Ar­beit­ge­ber muss   für die Teil­nah­me

am  frei­stel­len.

- Mehr als Un­ter­richts­stun­den ent­spre­chen einem

Ar­beits­tag. Damit ist der Ju­gend­li­che am  Be­rufs­schul­tag von der wei­te­ren Tä­tig­keit im Be­trieb be­freit.

- Ent­gelt darf

Bei Block­un­ter­richt git:

- Min­des­tens   an min­des­tens   ent­spre­chen einer  Ar­beits­wo­che.

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Ex­per­ten­grup­pe 4: Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te und ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung

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In­for­mie­ren Sie sich dar­über, für wel­chen Per­so­nen­kreis (Alter) das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) gilt!

· alle Per­so­nen unter Jah­ren

· Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als .

· ist ver­bo­ten.

Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz

2
Re­cher­chie­ren Sie im Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz, wel­che Ar­bei­ten gemäß JArbSchG
ver­bo­ten sind.

Ver­bo­te­ne Ar­bei­ten: §  , §  , § 

-   Ar­bei­ten (z.B. Hitze und  , Ar­beit unter ex­tre­men Lärm,   oder Strah­lung, Ar­beit mit   Stof­fen)

-  , also Ar­bei­ten auf be­stimm­te Menge

- unter Tage, also im un­ter­ir­di­schen 

3
Re­cher­chie­ren Sie wei­ter­hin, wel­che In­for­ma­ti­o­nen Sie im JArbSchG zu ärzt­li­chen
Un­ter­su­chun­gen zu fin­den ist.

Erst­un­ter­su­chung: §   legt fest, dass eine Be­schei­ni­gung   (nicht älter als 14 Mo­na­te) vor   der Aus­bil­dung vor­lie­gen muss.

Erste Nach­un­ter­su­chung (§  )muss in­ner­halb des   statt­fin­den.

Wei­te­re Nach­un­ter­su­chun­gen (§  ) sind  .

Unser Team:

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1
Auf­ga­be: Lesen Sie den Text und un­ter­strei­chen Sie alle Pro­blem­si­tu­a­ti­o­nen mit dem Blei­stift.
33

Der Fall Mika

Der 17-​jährige Mika hat einen Aus­bil­dungs­platz in sei­nem Traum­be­ruf zum Ver­käu­fer in Dres­den bei der Firma ROWO be­kom­men. Die ver­ein­bar­te Ar­beits­zeit be­trägt an fünf Tagen von mon­tags bis sams­tags 8 Stun­den. Zu­sätz­lich hat er eine 30-​minütige Mit­tags­pau­se. Er hat zwar einen lan­gen Weg von zu Hause bis zur Ar­beit, aber das nimmt er gern in Kauf.

Als Ur­laubs­zeit wur­den 30 Tage ver­ein­bart. Diens­tags und don­ners­tags be­sucht Mika die Be­rufs­schu­le, diese be­ginnt 7:30 Uhr. Manch­mal fällt auch Un­ter­richt aus.

Sein Chef möch­te, dass Mika an Tagen, an denen der Un­ter­richt erst zur drit­ten Stun­de (9:35 Uhr) oder spä­ter be­ginnt, bei Be­darf vor dem Un­ter­richt ar­bei­tet. Mika ist un­schlüs­sig, weil ihm das ko­misch vor­kommt.

Heute fällt der Un­ter­richt in der Be­rufs­schu­le schon nach der 3. Stun­de aus. Mika geht nach Hause. Das passt heute wun­der­bar, denn er ist echt müde.

Ges­tern war in einer an­de­ren Ab­tei­lung der Kran­ken­stand so hoch, dass Mika ge­fragt wurde, ob er noch etwas aus­hel­fen könn­te. So hat er nach sei­ner re­gu­lä­ren Ar­beits­zeit in die­ser Ab­tei­lung noch 2 Stun­den aus­ge­hol­fen. Er hat extra zügig ge­ar­bei­tet, denn in die­ser Ab­tei­lung wird nach Um­satz be­zahlt. So konn­te Mika seine Ur­laubs­kas­se für den nächs­ten Mallorca-​Trip noch etwas auf­bes­sern.

Sein Bru­der, der in 2 Mo­na­ten 15 Jahre alt wird, fragt Mika, ob er da nicht auch aus­hel­fen könn­te. Dann kann er sich die Play­sta­ti­on, für die er schon seit ei­ni­ger Zeit spart, viel­leicht schon etwas frü­her kau­fen.



Nach zwei Wo­chen be­kommt Mika die erste Rück­mel­dung sei­nes Chefs. Die­ser ist mit sei­ner Ar­beit sehr zu­frie­den und freut sich ihm mit­zu­tei­len, dass er auf­grund sei­ner guten Ar­beit ab so­fort län­ger ar­bei­ten darf. Er bie­tet ihm ver­schie­de­ne Ar­beits­zeit­mo­del­le an:













1
Er könn­te seine Ar­beits­zeit um bis zu zwei Stun­den täg­lich er­hö­hen und be­kommt diese Zeit extra als Über­stun­den ver­gü­tet.
2
Oder er ar­bei­tet von 7:00 – 20:00 Uhr und macht von 12:00 – 15:00 Uhr eine Pause. In der Pause könne er ge­mein­sam mit den an­de­ren Aus­zu­bil­den­den für die Be­rufs­schu­le ler­nen. Dann wäre es auch nicht so dra­ma­tisch, wenn er mal einen Tag in der Be­rufs­schu­le feh­len würde, um bei Be­darf in der Firma aus­hel­fen zu kön­nen.



Au­ßer­dem ist sein Chef aber auch etwas ver­är­gert, weil Mika noch immer keine ärzt­li­che Be­schei­ni­gung über die Erst­un­ter­su­chung ab­ge­ge­ben hat.

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06.01.2023
2
Auf­ga­be: Er­klä­ren Sie nun, an wel­chen Stel­len Mikas Ar­beits­ver­hält­nis bei ROWO
kor­rekt|nicht kor­rekt ist. Hal­ten Sie Ihre Er­geb­nis­se in der Ta­bel­le fest, indem Sie die Lü­cken fül­len und das Zu­tref­fen­de un­ter­strei­chen.

Sie dür­fen das JArbSchG und Ihre Un­ter­la­gen ver­wen­den!
2323

Ar­beits­zeit/

Schicht­zeit



___/8 Punk­te

➢ Mika ar­bei­tet täg­lich bzw. wö­chent­lich .

Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt weil



➢ Mika ar­bei­tet auch an Sams­ta­gen.

Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt weil



➢ Ar­beits­zeit­mo­del­le

1. Vor­schlag ist mög­lich|nicht mög­lich, weil .

2. Vor­schlag ist mög­lich|nicht mög­lich, weil

Ru­he­pau­sen



___/2 Punk­te

➢ Mika hat Pause pro Tag.

Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt, weil

.

Ur­laub



___/2 Punk­te

➢ Mika hat Werk­ta­ge Ur­laub pro Jahr.

Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt, weil

Be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te



___/3 Punk­te

➢ Hat Mika gegen ein Be­schäf­ti­gungs­ver­bot des JArbSchG ver­sto­ßen? Ja|nein, weil



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Be­rufs­schul­zeit



___/6 Punk­te

➢ Mikas Chef möch­te, dass Mika an Tagen, wenn der Be­rufs­schul­un­ter­richt erst um 9:45 Uhr be­ginnt, bei ihm im Be­trieb ar­bei­tet.



Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt, weil



.



➢ Kann Mika an Tagen, wenn die Be­rufs­schu­le nach der drit­ten Un­ter­richts­stun­de endet, nach­hau­se gehen?



Ja|nein, weil





➢Der Ar­beit­ge­ber möch­te Mika bei Be­darf vom Be­rufs­schul­un­ter­richt be­frei­en las­sen.



Das ist kor­rekt|nicht kor­rekt, weil



Ge­sund­heit­li­che Be­treu­ung



___/2 Punk­te

➢ Ist die Ver­är­ge­rung von Mikas Chef, weil er noch immer nicht die Be­schei­ni­gung über die Erst­un­ter­su­chung ab­ge­ge­ben hat, ge­recht­fer­tigt?



Ja|nein, weil



3
Auf­ga­be: Be­ur­tei­len Sie, in­wie­fern der Plan von Mikas Bru­der, eben­falls in dem Un­ter­neh­men aus­zu­hel­fen, mit dem Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz zu ver­ein­ba­ren ist.
22
Note
1
2
3
4
5
6
Punkte
25
22
18
14
8
0
Note:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

von A. Jahn

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