Name:
Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Bei einer Teambesprechung in der Zahnarztpraxis schlägt eine ZFA vor, Patientenakten zukünftig ausschließlich elektronisch zu führen.
Eine ZFA weist darauf hin, dass auch bei der elektronischen Datenerfassung unbedingt die verschiedenen Aufbewahrungsfristen geachtet werden müssen.
Art des Dokuments
Aufbewahrungsfrist
Aufzeichnung über zahnärztliche Behandlungen (Karteikarte)
10 Jahre
ab Behandlungsende
Röntgenaufnahmen
Erwachsenen: 10 Jahre
ab Röntgendatum
Kinder: bis zum 28. Lj.
Durchschriften / Kopien der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU/eAU)
1 Jahr
ab Ausstellungsdatum
Planungsmodelle für Zahnersatz
10 Jahre
ab Eingliederungsdatum
Diagnostische Unterlagen für KFO-Behandlung
10 Jahre
ab Behandlungsende
Befunde nach Paradontose-Vertrag
10 Jahre
ab Behandlungsende
Belege für Steuererklärung
10 Jahre
ab Belegdatum
Mitarbeiter: Unfallanzeigen, Verbandbuch
5 Jahre
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