1. 3 Arten von Rechtsgeschäften
Arbeitsvertrag
Anfechtung
Vertragsrücktritt
nur eine Person
hat Pflichten
beide Personen
haben Pflichten
mündlich oder schriftlich
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/fu-v-lf-3-1-3-1-3-rechtsgeschaefte
Formvorschriften von Rechtsgeschäfte
grundsätzlich werden Rechtsgeschäfte formlos geschlossen
❗Wenn jedoch Formzwang
bestehen, muss beim
Rechtsgeschäft auf folgendes
geachtet werden❗
Bei Nichtbeachtung können die Rechtsgeschäfte sein!
Schriftform
öffentliche Beglaubigung
notarielle Beurkundung
eigenhändige
Unterschrift notwendig
Beglaubigt wird die Unterschrift durch ein Amt
Beurkundet werden
Inhalt und Unterschrift von einem Notar
z.B. Berufsausbildungsvertrag
z.B. Eintragung ins
Vereinsregister
z.B. Grundstückskauf
Kündigung
Zeugnisbeglaubigung
Erbverzicht
Testament
Grundbucheintag
Schenkungsversprechen
-bedarf einer qualifizierten elektronischen Signatur
-elektronische Form kann genutzt werden für:
-Kündigungen
-Schenkungsversprechen
- Schuldanerkennungen
- Erteilung von Zeugnissen
-Bürgschaften
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 126a Elektronische Form
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/fu-v-lf-3-1-3-1-3-rechtsgeschaefte
Übungsaufgaben zu Rechtsgeschäften
b) schlüssiges Handeln
c) Schweigen
einseitiges RG
zweiseitiges RG
x
x
x
x
x
x
x
die Tabelle. (RG= Rechtsgeschäft)
- einseitig verpflichtendes RG
- zweiseitig verpflichtendes RG
- einseitig verpflichtendes RG
- empfangsbedürftiges RG
- zweiseitig verpflichtendes RG
- nicht empfangsbedürftiges RG
- empfangsbedürftiges RG
- Testament
- Kündigung
- Mahnung
- Bürgschaft
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Schenkung
Rechtsgeschäften?
Bei einseitigen geht es um die Empfangsbedürftigkeit, bei zweiseitigen um eine Verpflichtung.
notariellen Beurkundung?
-notariellen Beurkundung bestätigt den Inhalt und die Unterschrift
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/fu-v-lf-3-1-3-1-3-rechtsgeschaefte
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/fu-v-lf-3-1-3-1-3-rechtsgeschaefte


