Gerichtliches Mahnverfahren und Verbraucherinsolvenz

Rech­nun­gen nicht be­zahlt.
Mah­nun­gen igno­riert.

Lehr­buch Wirt­schafts­kun­de, Klett-​Verlag

Und nun???

Wie es wei­ter­geht er­fährst du im Ler­ning­Snack.

Das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren

Das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren ist ein Ver­fah­ren, bei dem ein Gläu­bi­ger einen Schuld­ner auf­for­dert, eine For­de­rung zu be­zah­len. Der Gläu­bi­ger kann einen Mahn­be­scheid beim Ge­richt be­an­tra­gen, der dem Schuld­ner zu­ge­stellt wird. Der Schuld­ner hat dann zwei Mög­lich­kei­ten: Er kann die For­de­rung an­er­ken­nen und be­zah­len oder er kann Wi­der­spruch ein­le­gen. Wenn er Wi­der­spruch ein­legt, wird das Ver­fah­ren zu einem nor­ma­len Zi­vil­pro­zess. Wenn er nicht wi­der­spricht, kann der Gläu­bi­ger einen Voll­stre­ckungs­be­scheid be­an­tra­gen, mit dem er die Zwangs­voll­stre­ckung gegen den Schuld­ner durch­füh­ren kann.

Das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren in Form eines Mahn­be­schei­des wird
ein­ge­lei­tet, wenn...


Der Mahn­be­scheid:

Wel­che Mög­lich­keit hat der Schuld­ner, auf einen Mahn­be­scheid zu re­agie­ren? Strei­che die fal­schen Ant­wor­ten durch!
Merke!

Wenn der Schuld­ner in­ner­halb von 14 Tagen nach dem Mahn­be­scheid nicht re­agiert, folgt der .


Was ist eine Zwangs­voll­stre­ckung?
Merke!

Nicht alle Ver­mö­gens­wer­te des Schuld­ners dür­fen ge­pfän­det wer­den.

Sind diese Maß­nah­men er­laubt oder nicht er­laubt?
er­laubt
NICHT er­laubt
Pfän­dung eines wert­vol­len Ge­mäl­des
Pfän­dung des Fern­seh­ge­rä­tes
Pfän­dung des Kla­viers eines Pi­a­nis­ten
Pfän­dung der Ei­gen­tums­woh­nung
Pfän­dung des ge­sam­ten Lohns
hoch­wer­ti­ge un­pfänd­ba­re Ge­gen­stän­de kön­nen durch ge­ring­wer­ti­ge­re er­setzt wer­den (z.B. teu­rer Sport­wa­gen gegen nor­ma­len PKW)
Pfän­dung des Kühl­schrank
Pfän­dung des Ar­beits­loh­nes bis zu einer be­stimm­ten Gren­ze
Ge­gen­stän­de zur Be­rufs­aus­übung dür­fen ge­pfän­det wer­den
Merke!

Soll­te der Schuld­ner zu wenig be­sit­zen, muss er alle seine Ver­mö­gens­tei­le auf­lis­ten und eine Ei­des­staat­li­che Er­klä­rung ab­ge­ben.

WICH­TIG

Auch wenn mit der Ab­ga­be der ei­des­statt­li­chen Er­klä­rung sicht­bar ist, dass der Schuld­ner keine Mit­tel hat, um seine Schul­den zu be­glei­chen, ist er nicht be­freit.





Vom Ge­richt fest­ge­stell­te Schul­den ver­jäh­ren erst nach !

Das heißt: jeder Schuld­ner ver­pflich­tet sich ein Leben lang, .

Ein Gläu­bi­ger ist be­rech­tigt, eine ei­des­staat­li­che Er­klä­rung an­zu­for­dern.

Der letz­te Aus­weg:

Das Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren

Um diese stän­di­gen Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men und ei­des­statt­li­chen Er­klä­run­gen zu ver­mei­den, be­an­tragt man das Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren. Damit er­hält man eine Be­frei­ung von den Rest­schul­den.

Aber ACH­TUNG: Jedes In­sol­venz­ver­fah­ren ver­ur­sacht sehr große fi­nan­zi­el­le Ein­bu­ßen.


Wel­che Re­geln muss man in der Wohl­ver­hal­tens­pha­se ein­hal­ten?
Und dann?

Als Be­loh­nung für diese fi­nan­zi­ell harte Zeit wird der Pri­vat­mann im sieb­ten Jahr von sei­nen rest­li­chen Schul­den be­freit.


Aber:
> Ab­ge­wi­ckel­te Pri­vat­in­sol­ven­zen wer­den bei der re­gis­triert.
> Ban­ken kön­nen wei­ter­hin die Er­öff­nung von ab­leh­nen.
> Pri­vat­per­so­nen haben ihre ver­lo­ren.
> Mo­bil­funk­an­bie­ter wer­den keine mehr ab­schlie­ßen.

Re­cher­chie­re im In­ter­net, was die SCHU­FA ist / macht?

Gerichtliches Mahnverfahren und Verbraucherinsolvenz

von A. Jahn

Mehr entdecken:

Lizenzhinweis

Alle Bestandteile dieses Materials sind frei oder unlizenziert. Klicken Sie auf einen Baustein, um die Lizenz zu sehen.
x