Jugendarbeitsschutzgesetz

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Die Web­site des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ar­beit und So­zi­a­les bie­tet ein super in­for­ma­ti­ves In­fo­heft zum Thema. Du kannst es dir über den QR-​Code als PDF auf dein Handy laden...

Das Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArbSchG) - die wich­tigs­ten In­hal­te:

Das JArbSchG MUSS be­ach­tet wer­den und wird durch das über­wacht!

Die Ar­beits­zeit darf höchs­tens

täg­lich   und wö­chent­lich   be­tra­gen.

Aus­nah­men gel­ten :

- bei  darf man täg­lich   län­ger ar­bei­ten, dies muss aber in­ner­halb der Woche aus­ge­gli­chen wer­den

- und in der Land­wirt­schaft zur  ...

WICH­TIG:

Ar­beits­zeit nur von 06:00 bis 20:00 Uhr

Aus­nah­men: Kli­ni­ken, Gas­tro­no­mie, Bau­ge­wer­be, Land­wirt­schaft

Die Re­ge­lung der Pau­sen klingt kom­pli­ziert, ist aber ganz simp­le:

- Ar­beits­zeit 4,5 bis 6 Std = Pause

- Ar­beits­zeit über 6 Std. = Pause (nach die erste Pause von min. )

WICH­TIG:

Nach einem Ar­beits­tag müs­sen mind. 12 Stun­den Pause sein.

Die An­zahl der Ur­laubs­ta­ge ist ab­hän­gig vom :

15-​jährige =

16-​jährige =

17-​jährige = - Merke: Werk­ta­ge sind Tage von Mo - Sa.

Bsp.: Für zwei Wo­chen Ur­laub muss man Ur­laubs­ta­ge be­an­tra­gen.



Be­stimm­te Ar­bei­ten sind ver­bo­ten. Kreu­ze an.
ver­bo­ten
er­laubt als Aus­nah­me
Kin­der­ar­beit bei unter 13-​jährigen
Kin­der­ar­beit bei 13 - 15-​jährigen
Ak­kord­ar­beit (tem­po­ab­hän­gi­ge Be­zah­lung)
Ar­beit bei Hitze // Kälte // Nässe
Ar­beit mit Ge­fah­ren­stof­fen
im Berg­bau für unter 16-​jährige
Ar­beit, die kör­per­lich zu schwer ist
Ar­beit mit hohem Un­fall­ri­si­ko

Aus­nah­men sind nur er­laubt, wenn sie für die Aus­bil­dung wich­tig sind:

z.B.: 

Wich­tig:

Jeder Ju­gend­li­che be­nö­tigt vor der Aus­bil­dung ein ! Nach einem Jahr ist eine er­for­der­lich.



Darf der Chef das ver­lan­gen?



Du hast an dei­nem zwei­ten Be­rufs­schul­tag nur fünf Stun­den Un­ter­richt? Dann kommst du bitte noch für zwei Stun­den zur Ar­beit!

Das Wich­tigs­te zum Schluss: Wer ist denn nun ei­gent­lich ein Ju­gend­li­cher?

> alle Per­so­nen von

> unter (und Voll­zeit­schü­ler im Ar­beits­schutz) gel­ten als Kin­der

Jugendarbeitsschutzgesetz

von A. Jahn

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