MFA LF 6 - Abschließen von Kaufverträgen

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Ab­schlie­ßen von Kauf­ver­trä­gen - Be­grif­fe

Nach vie­len An­ge­bots­ver­glei­chen haben Sie sich nun end­lich für einen An­bie­ter Ihrer ge­wünsch­ten Pro­duk­te ent­schie­den. Sie wol­len mit dem Lie­fe­ran­ten nun end­lich einen Kauf­ver­trag ab­schlie­ßen. Vor­her müs­sen Sie sich je­doch mit der The­o­rie zum Ab­schluss von Ver­trä­gen ver­traut ma­chen.

1
Set­zen Sie die pas­sen­den Wör­ter in die Lü­cken und wie­der­ho­len Sie somit die wich­ti­gen Be­grif­fe zum Thema Kauf­ver­trä­ge ab­schlie­ßen.
Abschlussfreiheit
1x
Annahme
1x
Bedingungen
1x
eine
1x
Herbeiführung
1x
Rechtsfolge
1x
Willens
1x
Willenserklärungen
3x
  • Ein Rechts­ge­schäft ist ein Tat­be­stand, der   oder meh­re­re   ent­hält und des­sen Wir­kung sich nach dem In­halt der   rich­tet.
  • Eine Wil­lens­er­klä­rung ist die Äu­ße­rung eines  , der un­mit­tel­bar auf die   einer   ge­rich­tet ist.
  • Ver­trä­ge sind Rechts­ge­schäf­te, die durch sich de­cken­de   (An­trag und  ) zu­stan­de kom­men.
  • Pri­vat­au­to­no­mie be­deu­tet, dass Per­so­nen grund­sätz­lich frei ent­schei­den kön­nen, unter wel­chen   sie einen Ver­trag schlie­ßen ( ).

Arten von Rechts­ge­schäf­ten

Ein­sei­ti­ge Rechts­ge­schäf­te:









Zwei oder mehr­sei­ti­ge Rechts­ge­schäf­te:









Emp­fangs­be­dürf­tig:







Nicht emp­fangs­be­dürf­tig:



Ein­sei­tig ver­pflich­tend:







Zwei­sei­tig ver­pflich­tend:



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Ord­nen Sie nun die ver­schie­de­nen Rechts­ge­schäf­te kor­rekt zu.
ein­sei­tig
mehr­sei­tig
emp­fangs­bed.
nicht emp­fangs­bed.
ein­sei­tig ver­pfl.
zwei­sei­tig ver­pfl.
Aus­lo­bung
Kün­di­gung
Rück­tritts­er­klä­rung
Tes­ta­ment
Schen­kung
Bürg­schaft
Miet­ver­trag
Kauf­ver­trag

Äu­ße­rung eines Wil­lens

Aus­drück­li­che Er­klä­rung

Schlüs­si­ge

Hand­lung

Schwei­gen

(Aus­nah­me)

Bei­spiel:
Bei­spiel:
Bei­spiel:
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Form von Rechts­ge­schäf­ten

Bei Wil­lens­er­klä­run­gen be­steht grund­sätz­lich Form­frei­heit, um den Rechts­ver­kehr nicht durch Form­erfor­der­nis­se zu ver­lang­sa­men. Um über­eil­te Ver­trags­s­schlüs­se mit un­ge­woll­ten recht­li­chen Fol­gen zu ver­mei­den, wurde für be­stimm­te Ver­trags­ar­ten ein Form­zwang fest­ge­legt.

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Set­zen Sie die pas­sen­den Wör­ter in die Lü­cken und er­ar­bei­ten Sie sich damit, in wel­cher Form Rechts­ge­schäf­te ab­ge­schlos­sen wer­den kön­nen.
Notar
1x
Schriftliches
1x
Unterschrift
3x
Vertragsbestimmungen
1x
Willenserklärungen
1x
  • Schrift­form:   Fest­hal­ten der   und   der Ver­trags­part­ner
  • Öf­fent­li­che Be­glau­bi­gung:   be­stä­tigt   der Ver­trags­part­ner
  • No­ta­ri­el­le Be­ur­kun­dung: Notar er­fasst   der Ver­trags­part­ner und be­stä­tigt   der Ver­trags­part­ner
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Ord­nen Sie den Bei­spie­len ihre kor­rek­te Form zu.
Schrift­form
Öf­fent­li­che Be­glau­bi­gung
No­ta­ri­el­le Be­ur­kun­dung
Miet­ver­trag
Aus­bil­dungs­ver­trag
Grund­stücks­kauf­ver­trag
Ein­trag ins Grund­buch
Erb­ver­trag
Tes­ta­ment
Ehe­ver­trag
An­trag auf Ein­tra­gung einer GmbH ins Han­dels­re­gis­ter
Kre­dit­ver­trag

Wird die vor­ge­schrie­be­ne Form nicht ein­ge­hal­ten, so ist das Rechts­ge­schäft nich­tig.

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Un­wirk­sam­keits­grün­de

Es gibt Wil­lens­klä­run­gen, die mit einem sol­chen Man­gel be­haf­tet sind, dass sie von An­fang an un­gül­tig sind. Das Rechts­ge­schäft ist dann nich­tig. Man­che Rechts­ge­schäf­te sind zu­nächst gül­tig, kön­nen aber durch An­fech­tung für nich­tig er­klärt wer­den.

Grün­de für die Nich­tig­keit eines Rechts­ge­schäf­tes

Grün­de für die An­fecht­bar­keit eines Rechts­ge­schäf­tes

Man­gel in der Ge­schäfts­fä­hig­keit:











Irr­tum:











Man­gel im Wil­len, das Rechts­ge­schäft ab­zu­schlie­ßen:









Arg­lis­ti­ge Täu­schung:











Der In­halt des Ver­tra­ges ver­stößt gegen ein Ge­setz oder gute Sit­ten:









Wi­der­recht­li­che Dro­hung:











Feh­ler in der Ver­trags­form:



















Erst durch An­fech­tung nich­tig!

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Ist die­ses Rechts­ge­schäft an­fecht­bar?
Kunde: „Ich glaub­te, die­ser Hand­ra­sen­mä­her hiel­te mich kör­per­lich fit. Aber ich habe mich ge­irrt. Den Kauf­ver­trag fech­te ich wegen Irr­tums an.“
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Ist die­ses Rechts­ge­schäft an­fecht­bar?
Der Aus­zu­bil­den­de Bernd er­hält den Auf­trag, 500 ver­zink­te Schrau­ben ein­zu­kau­fen. Weil er nicht rich­tig hin­ge­hört hat, bringt er 500 ver­chrom­te Schrau­ben mit.
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Ist die­ses Rechts­ge­schäft an­fecht­bar?
Nach­dem Sven an der Kasse be­zahlt hat, teilt ihm die Ver­käu­fe­rin mit, dass der ge­kauf­te Pull­over ver­se­hent­lich falsch aus­ge­zeich­net war.
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Zwei Jahre nach dem Kauf eines Ge­braucht­wa­gens stellt Den­nis fest, dass es sich um einen Un­fall­wa­gen han­delt. Ob­wohl das Au­to­haus be­reits da­mals davon wuss­te, wurde ihm ver­trag­lich zu­ge­si­chert, dass der Wagen un­fall­frei sei. Stel­len Sie fest, wel­che Rech­te Den­nis hat.
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Sind die Rechts­ge­schäf­te nich­tig oder an­fecht­bar und warum?

a) Der be­trun­ke­ne Sa­scha M. ver­kauft sein Mo­tor­rad für 1000 €.
b) Herr Meier schließt mit Herrn Mül­ler münd­lich einen Grund­stücks­kauf­ver­trag.
c) Ein Händ­ler für Pra­xis­be­darf bie­tet auf sei­ner Web­sei­te ver­se­hent­lich 6000 Wat­te­rol­len für 5 € an, statt für 600 €.
d) Statt eines Pacht­ver­tra­ges schließt der Land­wirt einen Kauf­ver­trag für eine Wiese ab.
e) Herr Neu­mann kauft Ak­ti­en in der Hoff­nung auf stei­gen­de Kurse. Lei­der sin­ken sie.
f) Ein Händ­ler droht mit einer Klage, falls der In­ter­es­sent das An­ge­bot nicht an­nimmt.
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A be­wirbt sich als MFA in einer Arzt­pra­xis. Der Chef fragt sie, ob sie schwan­ger sei oder plane, in nächs­ter Zeit Kin­der zu be­kom­men. Sie ver­neint dies und wird ein­ge­stellt. Als sie 3 Wo­chen spä­ter ihre Schwan­ger­schaft mel­det, fühlt sich ihr Chef be­tro­gen und will den Ar­beits­ver­trag wegen arg­lis­ti­ger Täu­schung an­fech­ten. Hat er Recht?
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Pa­ti­ent P hat eine pri­va­te Ge­sund­heits­leis­tung in An­spruch ge­nom­men. Er wei­gert sich, die Rech­nung zu be­zah­len, wor­auf­hin der Pra­xis­in­ha­ber droht, ihn zu ver­kla­gen. P will den Be­hand­lungs­ver­trag nun wegen wi­der­recht­li­cher Dro­hung an­fech­ten. Ge­lingt ihm dies?
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Sie be­stel­len in einem On­line­shop für Pra­xis­be­darf 300 Paar Hand­schu­he mit 20% Ra­batt, die des­we­gen be­son­ders güns­tig sind. Der Händ­ler ant­wor­tet, dass diese Hand­schu­he lei­der be­reits aus­ver­kauft seien. Kön­nen Sie trotz­dem auf den nied­ri­gen Preis be­stehen?
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Ihre Pra­xis bie­tet eine ge­brauch­te Be­hand­lungs­lie­ge für 6.000€ zum Ver­kauf an. Ein an­de­rer Arzt teilt Ihnen mit, dass der die Liege für 4.000€ kau­fen würde.
  • In wel­chem Fall kommt ein Kauf­ver­trag zu­stan­de?
  • In wel­chem Fall kommt kein Kauf­ver­trag zu­stan­de?
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Wie­der­ho­lung

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Wie­der­ho­len Sie den Stoff der letz­ten Stun­den mit Hilfe der fol­gen­den QR-​Codes.

Der Kauf­ver­trag

= ein auf den _________________________________________________________ ge­rich­te­ter zwei­sei­ti­ger Ver­trag

Ab­schluss und Er­fül­lung

Der Ab­schluss von Kauf­ver­trä­gen er­folgt durch   und  .

Dabei gibt es zwei Mög­lich­kei­ten:

- An­trag durch den   (An­ge­bot) und An­nah­me durch den Käu­fer ( )

-   durch den Käu­fer (Be­stel­lung) und An­nah­me durch den Ver­käu­fer ( )

Pflich­ten des Ver­käu­fers sind:

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Pflich­ten des Käu­fers sind:

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Ver­pflich­tungs­ge­schäft:

 (Schlie­ßen eines Kauf­ver­tra­ges)

Er­fül­lungs­ge­schäft:

Die im Kauf­ver­trag ent­stan­de­nen Schuld­ver­hält­nis­se (Ver­pflich­tun­gen) er­lö­schen, wenn die ge­schul­de­ten Leis­tun­gen er­folgt sind.

Be­sitz und Ei­gen­tum

Ei­gen­tums­über­tra­gung er­folgt durch   und  . Mit Über­ga­be der Sache wird der Käu­fer in den meis­ten Fäl­len so­wohl 

Be­sitz: 

Ei­gen­tum: 

 (z. B. Grund­stü­cke, Häu­ser, Woh­nun­gen) kön­nen nicht über­ge­ben wer­den. Die Über­tra­gung er­folgt durch 

Ei­gen­tums­vor­be­halt

Oft­mals er­folgt die   durch den Ver­käu­fer vor der   durch den Käu­fer.

Beim Ei­gen­tums­vor­be­halt wird ver­trag­lich (etwa durch AGB) ver­ein­bart, dass die   erst nach voll­stän­di­ger Kauf­preis­zah­lung das   wech­selt.

Bei­spiel:

Die A-AG ver­äu­ßert Tex­ti­li­en an die B-​GmbH unter Ei­gen­tums­vor­be­halt. Die B-​GmbH zahlt den Kauf­preis nicht und wird zah­lungs­un­fä­hig. Die A-AG kann nun den Rück­tritt er­klä­ren und die Tex­ti­li­en her­aus­ver­lan­gen, da diese noch in ihrem Ei­gen­tum ste­hen. Ohne den Ei­gen­tums­vor­be­halt hätte sie nur einen An­spruch auf den Kauf­preis, der je­doch wirt­schaft­lich wert­los ist, weil er tat­säch­lich nicht re­a­li­siert wer­den kann. Durch die Rück­tritts­er­klä­rung wird das Recht zum Be­sitz für den Käu­fer be­sei­tigt, so­dass der Her­aus­ga­be­an­spruch greift.

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Kenn­zeich­nen Sie je­weils An­trag und An­nah­me. Was ist wei­ter­hin nötig, damit die je­wei­li­gen Ver­trä­ge er­füllt
wer­den?
  • Arzt A lässt sich von einem Pra­xis­aus­stat­ter ein ver­bind­li­ches An­ge­bot für fünf neue War­te­zim­mer­stüh­le schi­cken. Das An­ge­bot sagt ihm zu und er be­stellt.
  • MFA B be­stellt 1000 Ein­mal­hand­schu­he auf der Web­site eines Pra­xis­aus­stat­ters. Die­ser lie­fert am nächs­ten Tag.
  • Sie sagen beim Bä­cker, dass Sie gern fünf helle Bröt­chen hät­ten. Der An­ge­stell­te tut die ge­wünsch­ten Bröt­chen in eine Tüte und legt diese auf den Tre­sen.

Kauf­ver­trags­ar­ten

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Kauf­ver­trä­gen, wel­che man ich un­ter­schied­li­che Ka­te­go­rien ein­ord­nen kann.



Man un­ter­schei­det Kauf­ver­trä­ge

- nach Wa­ren­art und Güte

- nach Stel­lung der Ver­trags­part­ner

- nach Zah­lungs­be­din­gun­gen

- nach Lie­fer­zeit

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Ihnen liegt fol­gen­de Ta­bel­le der Kauf­ver­trags­ar­ten vor. Re­cher­chie­ren Sie, was hin­ter den je­wei­li­gen Kauf­ver­trags­ar­ten steckt (Er­klä­rung) und ver­voll­stän­di­gen Sie die Ta­bel­le.
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Zu­stan­de­kom­men von Kauf­ver­trä­gen

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Durch was kommt ein Kauf­ver­trag zu­stan­de?

Ein Kauf­ver­trag kommt durch zwei  ,   und   zu­stan­de.

Bei­spie­le:

a) Eine Pri­vat­per­son bie­tet ein ge­brauch­tes Fahr­rad für 120 Euro an. Der Käu­fer er­klärt „Ich kaufe es für 120 Euro.“

--> Zu­stan­de­kom­men? 

b) Ein Online-​Shop bie­tet ein Smart­phone für 399 Euro an. Der Kunde be­stä­tigt die Be­stel­lung durch „Kau­fen“ und wählt die Zah­lungs­art Kre­dit­kar­te.

--> Zu­stan­de­kom­men? 

c) Wi­der­ruf bei Fern­absatz:

Der Käu­fer kauft ein Software-​Abo, nutzt es 7 Tage; nach Prü­fung wi­der­ruft er im 14-​Tage-​Fenster.

--> Zu­stan­de­kom­men? 



Ty­pi­sche Feh­ler, die das Zu­stan­de­kom­men von Kauf­ver­trä­gen ver­hin­dern

1. 

2.  

(z. B. E-​Mail im Spam-​Ordner ver­lo­ren).

3. 

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Stö­run­gen des Kauf­ver­tra­ges

Die Er­fül­lung eines Kauf­ver­tra­ges kann durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren so­wohl von der Seite des Ver­käu­fers, als auch von der Seite des Käu­fers ge­stört sein.

Er­fül­lungs­ge­schäft ist ge­stört durch

Ver­käu­fer

Käu­fer

Schlecht­leis­tung (man­gel­haf­te Lie­fe­rung)

Nicht-​Rechtzeitig-​Leistung

Gläu­bi­ger­ver­zug (An­nah­me­ver­zug)

Nicht-​Rechtzeitig-​Lieferung

Nicht-​Rechtzeitig-​Zahlung

Schlecht­leis­tung (man­gel­haf­te Lie­fe­rung)

Der Ver­käu­fer hat die Pflicht, die Ware män­gel­frei zu lie­fern. Man un­ter­schei­det meh­re­re Män­gel, die alle gleich­ran­gig sind.

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Su­chen Sie die 7 Män­gel­ar­ten im Suchsel und er­gän­zen Sie sie in der rich­ti­gen Zeile der Ta­bel­le.

Man­gel

Bei­spiel



Ware in fal­scher Farbe ge­lie­fert; Re­zep­ti­on ohne Hän­ge­re­gis­tra­tur (Ware ist nicht für ver­ein­bar­te Ver­wen­dung ge­eig­net).



Der Ver­käu­fer ist nicht der Ei­gen­tü­mer.



Ste­ri­li­sa­tor funk­ti­o­niert nicht; neue Re­zep­ti­on hat einen Krat­zer.



Es wurde die fal­sche Menge ge­lie­fert (1kg statt 10 kg).



Mit der Soft­ware kön­nen be­stimm­te Funk­ti­o­nen, die in der Wer­bung an­ge­ge­ben sind, nicht aus­ge­führt wer­den.



Der Ver­käu­fer hat die Ware falsch zu­sam­men­ge­baut (z. B. Re­gis­tra­tur in der Schub­la­de falsch mon­tiert).



Die Ware kann vom Kun­den nicht nach der An­lei­tung zu­sam­men­ge­baut wer­den.

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Suchsel Män­gel­ar­ten

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Rech­te bei Schlecht­leis­tung

Liegt einer der Män­gel vor, ist der Be­trof­fe­ne (Käu­fer) durch fol­gen­de ge­setz­li­che Rech­te ab­ge­si­chert:









Der Ver­käu­fer kann die ver­wei­gern, wenn ihm da­durch im Ver­hält­nis zur zu hohe ent­ste­hen. Ge­lin­gen dem Ver­käu­fer nicht, gilt die Nach­er­fül­lung als (gilt auch für ge­ring­fü­gi­ge Män­gel an Sa­chen). Diese Rech­te hat der Käu­fer un­ab­hän­gig vom des Ver­käu­fers.







Kann dem Ver­käu­fer ein an­ge­las­tet wer­den, hat der Käu­fer zu­sätz­lich das Recht auf .

Ist dem Ver­käu­fer eine an­ge­mes­se­ne ge­setzt wor­den, hat der Käu­fer wei­te­re Rech­te. Das Set­zen einer Nach­frist kann in fol­gen­den Fäl­len ent­fal­len:

-

-

-

(z. B. bei Fix­käu­fen - fest ver­ein­bar­te Lie­fer­frist)







Recht auf Nach­er­fül­lung (so­fort):

Nach­bes­se­rung

Neu­lie­fe­rung

Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung (so­fort)

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Mög­li­che Rech­te nach an­ge­mes­se­ner Nach­frist sind:

-

(Zu­rück­ga­be des Kauf­ge­gen­stan­des und Er­stat­tung des Kauf­prei­ses)

- (Käu­fer be­hält die Ware und er­hält Preis­nach­lass)

- (mög­lich neben Rück­tritt und Min­de­rung wenn den Ver­käu­fer ein trifft, nicht bei ge­ring­fü­gi­gen Män­geln)

- (Auf­wen­dun­gen, die der Käu­fer im Hin­blick auf den ge­tä­tigt hat, nicht bei ge­ring­fü­gi­gen Män­geln)

Män­gel­rü­ge

Um die Rech­te auf­grund eines gel­tend zu ma­chen, muss der Käu­fer die Män­gel , am bes­ten .

der Käu­fer, heißt das, dass er die Lie­fe­rung . Daher muss er die Ware .

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Ist in den fol­gen­den Fäl­len die Män­gel­rü­ge noch mög­lich?

a) Ein Arzt ent­deckt einen Scha­den an der Ware, die er so­eben ge­kauft hat. Er will das bei sei­nem nächs­ten Be­such des Groß­händ­lers re­kla­mie­ren.
b) Sie kauf­ten im Auf­trag der Pra­xis eine Lampe für das War­te­zim­mer. Nach 8 Mo­na­ten funk­ti­o­niert die Lampe nicht mehr.
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Kauf­recht­li­che Ver­jäh­rung

Die re­gel­mä­ßi­ge kauf­recht­li­che Ver­jäh­rung be­trägt . Der Käu­fer hat somit zwei Jahre Zeit, einen . Die Frist be­ginnt mit dem der Ware. Man spricht hier auch von . Bei Män­geln (Män­gel wer­den vom Ver­käu­fer ge­heim ge­hal­ten) ver­län­gert sich die Ver­jäh­rung auf . Die Frist be­ginnt je­doch erst mit dem , in dem der Käu­fer Kennt­nis von dem Man­gel er­hält. Bei Bau­werks­män­geln ist eine Frist von fest­ge­legt.

Wie­der­ho­lung - Rech­te bei Schlecht­leis­tung

Rech­te so­fort (vor­ran­gig)

Rech­te mit Nach­frist (nach­ran­gig)

Be­ar­bei­ten Sie zur Wie­der­ho­lung der Kauf­ver­trags­stö­run­gen die Fra­gen in Quiz Aca­de­my.

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Ver­brauchs­gü­ter­kauf

Am Kauf ist ein Ver­brau­cher (kein Un­ter­neh­mer) als Käu­fer be­tei­ligt.

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Beim Kauf be­weg­li­cher Sa­chen gel­ten hier be­son­de­re Re­ge­lun­gen. Fül­len Sie die Lü­cken zum Ver­brauchs­gü­ter­kauf mit Hilfe der vor­ge­ge­be­nen Wör­ter.
  • Groß­händ­ler I 1 Jahr I zwei­jäh­ri­gen I Kauf I Kauf­ver­trags­rechts I ge­brauch­ter Sa­chen I AGB I 12 Mo­na­ten I be­wei­sen I

Ein­ge­schränk­te Ver­trags­frei­heit: Dies be­deu­tet, dass alle Re­geln des ein­zu­hal­ten sind (z.B. Ge­währ­leis­tungs­fris­ten) und nicht zu­las­ten des Ver­brau­chers von den ab­ge­wi­chen wer­den darf. Eine Aus­nah­me bil­det der Kauf . Hier darf die Ge­währ­leis­tungs­frist auf ver­kürzt wer­den.

Be­weis­last­um­kehr: Wer­den Män­gel an einer Sache in den ers­ten nach Kauf ent­deckt, wird ver­mu­tet, dass sie be­reits beim be­stan­den. Der Ver­käu­fer muss , dass dies nicht zu­traf.

Ver­ur­sa­cher­re­gress: Wenn ein Ver­brau­cher kurz vor Ab­lauf der Frist einen Man­gel beim Händ­ler re­kla­miert, kann der Händ­ler die­sen Man­gel auch nach Ab­lauf der Frist bei sei­nem re­kla­mie­ren.

Wich­tig:

Tritt die Arzt­pra­xis als Käu­fer ge­gen­über dem Pra­xis­aus­stat­ter auf, wird sie zwar als Un­ter­neh­men ge­se­hen, aber die Ärz­tin/ der Arzt ist kein Kauf­mann. Es gel­ten die glei­chen Rech­te wie beim Ver­brauchs­gü­ter­kauf!

Un­ter­schied zum zwei­sei­ti­gen Han­dels­kauf:

Alle ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen kön­nen ver­ein­bart wer­den ( ). Lie­gen keine Ver­ein­ba­run­gen vor, dann gel­ten die Be­stim­mun­gen des . Au­ßer­dem gel­ten für Kauf­leu­te die Be­stim­mun­gen des . Bei­spiels­wei­se müs­sen sie Män­gel re­kla­mie­ren.

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Wie­der­ho­lung

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Er­klä­ren Sie den Be­griff Rechts­man­gel.
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Wie lange muss der Ver­käu­fer für seine Ware haf­ten, wenn er sie an einen pri­va­ten Kun­den ver­kauft?

bei neuer Ware

bei ge­brauch­ter Ware

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In­ner­halb wel­cher Frist muss ein Käu­fer Män­gel an der ge­kauf­ten Ware an­zei­gen?

of­fe­ne Män­gel

ver­steck­te Män­gel

Die Pra­xis Frau Dr. Mül­ler hat für die Küche einen neuen grö­ße­ren Kühl­schrank be­stellt. Er soll­te laut Kauf­ver­trag am 1. Juni ge­lie­fert wer­den. Lei­der ist der Kühl­schrank an die­sem Tag nicht ge­lie­fert wor­den. Der Fach­händ­ler hat sich auch nicht ge­mel­det. Frau Dr. Mül­ler ruft beim Fach­händ­ler an und er­fährt,

dass der Kühl­schrank nicht mehr in den Lie­fer­wa­gen pass­te und des­halb nicht ge­lie­fert wer­den konn­te.

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Wel­che Mög­lich­kei­ten hat Frau Dr. Mül­ler jetzt? Set­zen Sie die kor­rek­ten Be­grif­fe in die Lü­cken.

Frau Dr. Mül­ler kann eine set­zen und auf die be­stehen. Sie könn­te auch ver­lan­gen, weil evtl. Le­bens­mit­tel ver­dor­ben sind. Der Fach­händ­ler ver­spricht die Lie­fe­rung für den nächs­ten Tag. Frau Dr. Mül­ler ist ein­ver­stan­den. Aber auch am 2. Juni wird der Kühl­schrank nicht ge­lie­fert. Frau Dr. Mül­ler te­le­fo­niert wie­der und er­fährt, dass der Kühl­schrank beim Hin­ein­he­ben in den Lie­fer­wa­gen her­un­ter­ge­fal­len ist und des­halb ka­putt ge­gan­gen ist. Frau Dr. Mül­ler ist ver­är­gert. Wel­che Mög­lich­kei­ten hat Frau Dr. Mül­ler jetzt?

Sie kann vom Kauf­ver­trag . Sie könn­te auch zu­sätz­lich ver­lan­gen.

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AGB - All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

AGB sind alle für eine Viel­zahl von  , die eine Ver­trags­par­tei ( ) der an­de­ren Ver­trags­par­tei bei   des Ver­tra­ges stellt (§ 305 (1) BGB).

Warum gibt es AGB?

--> zur   und   des Ge­schäfts­ver­kehrs

-->   oder   Ge­set­zes­recht

Merk­ma­le der AGB:

-->   wird be­ab­sich­tigt

--> 

-->  (ein­sei­tig zur Be­din­gung für den Ver­trags­ab­schluss ge­macht, kein Ver­han­deln mög­lich)

Ein­be­zie­hungs­vor­aus­set­zun­gen:

Ein­be­zug der AGB muss ver­trag­lich ver­ein­bart sein

-->   (auch bei flüch­ti­ger Be­trach­tung nicht zu über­se­hen)

-->   (Text­form und mü­he­los les­bar, groß und über­sicht­lich ge­schrie­ben)

--> durch  des Ver­trags­part­ners mit Gel­tung der AGB

 dür­fen kein Ver­trags­be­stand­teil sein!

 zwi­schen den Ver­trags­part­nern haben  vor den AGB!















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Ein­be­zie­hung der AGB im kauf­män­ni­schen Be­reich

Bei Ver­trä­gen mit Ge­wer­be­trei­ben­den und frei­be­ruf­lich Tä­ti­gen ist aus­rei­chend, dass der Kunde die Ein­be­zie­hungs­ab­sicht von AGB sei­tens des Ver­trags­part­ners er­ken­nen kann und dem nicht wi­der­spricht. Aus Grün­den der Rechts­si­cher­heit ist je­doch auch hier ein aus­drück­li­cher Hin­weis auf die AGB-​Verwendung emp­feh­lens­wert.

In­halt der AGB









Rechts­fol­gen der Un­wirk­sam­keit von Klau­seln

Bei   von AGB-​Klauseln bleibt Ver­trag im üb­ri­gen   (§ 306 BGB).

Statt­des­sen rich­tet sich der In­halt des Ver­trags nach den  .











§ 307 BGB In­halts­kon­trol­le

(1) Be­stim­mun­gen in All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen sind un­wirk­sam, wenn sie den Ver­trags­part­ner des Ver­wen­ders ent­ge­gen den Ge­bo­ten von Treu und Glau­ben un­an­ge­mes­sen be­nach­tei­li­gen. Eine un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung kann sich auch dar­aus er­ge­ben, dass die Be­stim­mung nicht klar und ver­ständ­lich ist.

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Ver­bo­te­ne und damit un­wirk­sa­me Klau­seln in den AGB

1. Nach­träg­li­che kurz­fris­ti­ge Preis­er­hö­hun­gen (bin­nen vier Mo­na­ten nach Ver­trags­ab­schluss),

2. Ver­kür­zung der ge­setz­li­chen Ge­währ­leis­tungs­fris­ten,

3. Rück­tritts­vor­be­hal­te des Ver­käu­fers (Der Ver­käu­fer be­hält sich vor, die ver­spro­che­ne Leis­tung zu än­dern oder von ihr ab­zu­wei­chen.)

4. Aus­schluss der Haf­tung des Ver­käu­fers bei gro­bem Ver­schul­den

5. Un­an­ge­mes­sen lange Lie­fer­fris­ten

6. Aus­schluss von Re­kla­ma­ti­ons­rech­ten (Der Lie­fe­rer darf die ge­setz­li­chen Ge­währ­leis­tungs­rech­te des Käu­fers nicht voll­stän­dig aus­schlie­ßen. Der Käu­fer muss min­des­tens ein Recht auf Nach­bes­se­rung oder Er­satz­lie­fe­rung be­hal­ten)

7. Aus­schluss der Ver­pflich­tung des Ver­käu­fers Auf­wen­dun­gen zu tra­gen, die für die Nach­er­fül­lung er­for­der­lich sind (Transport-​, Wege-, Arbeits-​, Ma­te­ri­al­kos­ten)

8. Be­schnei­dung von Kun­den­rech­ten bei ver­spä­te­ter Lie­fe­rung.

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Lesen Sie die All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Elek­tro­me­dia GmbH sorg­fäl­tig durch! Prü­fen Sie, wel­che For­mu­lie­run­gen in den AGB der Elek­tro­me­dia GmbH un­zu­läs­sig sind! Un­ter­strei­chen Sie zu­erst die un­zu­läs­si­gen Stel­len im Text. Num­me­rie­ren Sie dann die Stel­len und be­grün­den Sie, warum die For­mu­lie­rung falsch ist!
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Hier steht Ihre Auf­ga­ben­stel­lung. Kli­cken Sie dop­pelt oder auf den Stift, um den In­halt di­rekt im rech­ten Menü zu be­ar­bei­ten. Dort kön­nen Sie wei­ter unten auch Teil­auf­ga­ben hin­zu­fü­gen.
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Nicht-​rechtzeitig-​Lieferung (Lie­fe­rungs­ver­zug)

Der Ver­käu­fer kommt in Lie­fe­rungs­ver­zug, wenn er schuld­haft nicht recht­zei­tig lie­fert.

Schuld­haft be­deu­tet, dass er oder nicht lie­fern kann, z.B.:

- Ein An­ge­stell­ter hat

- Der Ver­käu­fer will den Käu­fer

Nicht schuld­haft be­deu­tet, dass (z.B. ) die recht­zei­ti­ge Lie­fe­rung be­hin­dert.

Fäl­lig­keit einer Lie­fe­rung:

Kauf­ver­trag mit Lie­fer­da­tum

Kauf­ver­trag ohne Lie­fer­da­tum

Bei­spiel

30.07.2024,

14 Tage nach Auf­trags­be­stä­ti­gung

so­fort, so schnell wie mög­lich

Fäl­lig­keit

an die­sem Tag

-

Lieferungs-​verzug

ab dem nächs­ten Tag

erst durch Mah­nung des Käu­fers

Rech­te des Käu­fers:

So­fort:

- wei­ter­hin auf die be­stehen

- (Ver­zö­ge­rungs­scha­den) > nur mög­lich, wenn den Ver­käu­fer ein trifft und ein ent­stan­den ist

Mit an­ge­mes­se­ner Nach­frist (ent­fällt bei Fix­kauf):

- (Nicht­er­fül­lungs­scha­den) (nur bei Ver­schul­den des Ver­käu­fers)

- und vom Ver­trag

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Ent­schei­den Sie in den fol­gen­den Fäl­len, wel­ches Recht der Käu­fer sinn­vol­ler­wei­se bei einer Nicht-​Rechtzeitig-​Lieferung in An­spruch nimmt.
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Nicht-​rechtzeitig-​Zahlung (Zah­lungs­ver­zug)

Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, die er­hal­te­ne Ware zu . Zah­lungs­ver­zug tritt ein, wenn er nicht recht­zei­tig be­zahlt. Diese Be­stim­mun­gen gel­ten auch für die durch Pa­ti­en­ten. Liegt Zah­lungs­ver­zug vor, muss der Ver­käu­fer durch ge­schützt wer­den.

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Lesen Sie den § 286 Abs. 2 des BGB. In wel­chen Fäl­len muss für die Rech­zei­tig­keit einer Zah­lung keine Mah­nung ver­schickt wer­den?
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Lesen Sie den § 286 Abs. 3 des BGB. Wann kommt ein Schuld­ner re­gu­lär in Ver­zug?
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Rech­te des Ver­käu­fers so­fort:

- auf die oder

- ver­lan­gen (Ver­zö­ge­rungs­scha­den) > Zah­lung von








Rech­te der Ver­käu­fers nach an­ge­mes­se­ner Nach­frist:

- vom Ver­trag und

- (Nicht­er­fül­lungs­scha­den)

(Nur bei Ver­schul­den des Käu­fers)

- oder Er­satz



Nach­frist kann ent­fal­len, wenn...

- der Käu­fer an­gibt, dass er

- Zah­lungs­ter­mi­ne (Fix­ge­schäft) ge­nannt wer­den.

Zah­lungs­ver­zug - und nun?

Zu­erst soll­te ver­sucht wer­den, auf

zur Zah­lung zu kom­men.

Führt dies zu kei­nem Er­folg, kommt es zum .





Höhe der Ver­zugs­zin­sen
  • 5 % über dem Ba­sis­zins­satz der EZB (Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank)

  • 9 % über dem Ba­sis­zins­satz der EZB beim Kauf zwi­schen Un­ter­neh­mern , z. B. zwi­schen Arzt und Labor

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Ge­richt­li­ches Mahn­ver­fah­ren:



  • An­trag auf Er­lass eines Mahn­be­scheids beim Amts­ge­richt

  • Falls der Schuld­ner nicht wi­der­spricht, folgt ein Voll­stre­ckungs­be­scheid

  • Ge­richts­voll­zie­her kann Zah­lung er­zwin­gen

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Ein Pa­ti­ent er­hält am 10.06. eine Rech­nung über eine ärzt­li­che Be­hand­lung in Höhe von 500 €, die bis zum 24.06. be­zahlt wer­den soll. Am 29.06. ist noch keine Zah­lung ein­ge­gan­gen.
1. Wann genau tritt Zah­lungs­ver­zug ein?
2. Was soll­te ein Ver­käu­fer beim Er­stel­len einer Rech­nung an einen pri­va­ten Ver­brau­cher be­ach­ten?
3. Was kann die Arzt­pra­xis ver­an­las­sen, wenn eine Rech­nung nicht frist­ge­recht be­gli­chen wird?
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Sie haben einem Pa­ti­en­ten eine Rech­nung über 8.500 € ge­stellt. Er hätte bis zum 30. Juni
zah­len müs­sen. Sie haben dem Kun­den be­reits eine Zah­lungs­er­in­ne­rung und eine zwei­te Mah­nung ge­schickt. Mit der drit­ten Mah­nung vom 8. Au­gust möch­ten Sie Ver­zugs­zin­sen be­rech­nen.
a) Ab wann be­fin­det sich der Kunde in Zah­lungs­ver­zug?
b) Be­rech­nen Sie die Ver­zugs­zin­sen für das an­ge­ge­be­ne Bei­spiel.
Zins­for­mel
Ak­tu­el­ler Ba­sis­zins­satz:
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Ein Arzt hat am 6.1. für 8320,00 € ein me­di­zi­ni­sches Gerät ge­kauft. Als Zah­lungs­be­din­gun­gen wur­den ver­ein­bart: 3 % Skon­to bei Zah­lung in­ner­halb von 14 Tagen oder 45 Tage Ziel. Bei ver­spä­te­ter Zah­lung müs­sen ins­ge­samt 6 % Ver­zugs­zin­sen ge­zahlt wer­den. Trotz der vor­han­de­nen Bar­mit­tel wird die pünkt­li­che Zah­lung über­se­hen.
a) Wel­cher Be­trag wird in der Mah­nung vom 24.5. be­rech­net?
b) Wie viel hätte der Arzt spa­ren kön­nen, wenn er in­ner­halb der Skon­to­frist be­zahlt hätte?
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In der Zahn­arzt­pra­xis Dr. Mro­sek fällt bei der Durch­sicht der Zah­lungs­ein­gän­ge
an­hand der Kon­to­aus­zü­ge auf, dass der Pa­ti­ent Ralf Bur­chardt seine Rech­nung
(siehe unten) bis heute (20.05.2025) noch nicht be­zahlt hat.

























a) Be­fin­det sich Herr Bur­chardt im Zah­lungs­ver­zug? Falls ja, ab wann?
b) Wel­che recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen müs­sen er­füllt sein, damit sich der Pa­ti­ent
Bur­chardt im Zah­lungs­ver­zug be­fin­det?
c) Be­rech­nen Sie die Ver­zugs­zin­sen für die Rech­nung an Herrn Bur­chardt bis zum
heu­ti­gen Tag (20.05.2025). Der Ba­sis­zins­satz be­trägt 3,37% (Stand: 01.06.2024).





Quel­le: Wes­ter­mann Prü­fungs­vor­be­rei­tung
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An­nah­me­ver­zug

Wird die rich­ti­ge, män­gel­freie Ware am zur ge­lie­fert und der Käu­fer nimmt sie nicht an, kommt er in .











Der Ver­käu­fer wird beim An­nah­me­ver­zug durch ver­schie­de­ne Rech­te ge­schützt.

Er darf...

- , wenn er pro­blem­los einen an­de­ren Käu­fer fin­det

- (auf Kos­ten des Käu­fers) und auf Ab­nah­me kla­gen

- (Selbst­hil­fe­ver­kauf) (Käu­fer muss Kos­ten und Dif­fe­renz­be­trag über­neh­men)





















Bei­spiel

Ihre Pra­xis hat bei einem On­line­auk­ti­ons­haus eine große Menge Hand­tü­cher er­stei­gert. Sie wäh­len als Zah­lungs­mög­lich­keit den Ver­sand per Nach­nah­me (Zug-​um-​Zug-​Geschäft). Bei der Lie­fe­rung der Ware ist die Kol­le­gin, die die Ware für die Pra­xis er­stei­gert hat, nicht da. Sie wol­len die Ware zwar an­neh­men, aber noch nicht be­zah­len. Ihre Pra­xis gerät so­fort in An­nah­me­ver­zug.

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Wel­ches Recht wir der Ver­käu­fer sinn­vol­ler­wei­se aus­üben?

a) Die Ware wird stark nach­ge­fragt und ist daher leicht zu ver­äu­ßern.
b) Die Ware wurde spe­zi­ell für den Kun­den an­ge­fer­tigt.

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von Becker123

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