MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

Name:
MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

Ab­lauf des kauf­män­ni­schen Mahn­ver­fah­rens bei Nicht­zah­lung

Li­qui­da­ti­on fäl­lig, aber

noch nicht be­zahlt





Pa­ti­ent zahlt, An­ge­le­gen­heit ist er­le­digt



Pa­ti­ent zahlt, An­ge­le­gen­heit ist er­le­digt



Pa­ti­ent zahlt, An­ge­le­gen­heit ist er­le­digt



Ge­richt­li­ches Mahn­ver­fah­ren - Be­grif­fe

1
Be­ant­wor­ten Sie die fol­gen­den Fra­gen.

Bei wel­cher Stel­le wird der An­trag auf Er­lass eines Mahn- bzw. Voll­stre­ckungs­be­scheids ge­stellt?

Wer wird mit der Zwangs­voll­stre­ckung be­auf­tragt und wer führt sie durch?

Name:
MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

Wie läuft das Pfand­ver­fah­ren bei be­weg­li­chen Ge­gen­stän­den ab?

Was ver­steht man unter einer Ge­halts­pfän­dung?

Wel­che be­weg­li­chen Ge­gen­stän­de dür­fen nicht ge­pfän­det wer­den? Nen­nen Sie drei Bei­spie­le.

Ver­jäh­rung von For­de­run­gen

Wenn eine For­de­rung ver­jährt ist, kann der Schuld­ner die Leis­tung ver­wei­gern, indem er sich auf die Ver­jäh­rung be­ruft (§ 214 BGB).

Die For­de­rung be­steht recht­lich zwar wei­ter, ist aber nicht mehr ein­klag­bar.



Die re­gel­mä­ßi­ge Ver­jäh­rungs­frist be­trägt (§ 195 BGB).

Diese Frist gilt für die meis­ten all­täg­li­chen For­de­run­gen, z. B.:



> Kauf­preis­for­de­run­gen (Rech­nung im Online-​Shop, Hand­wer­ker­rech­nung)

> Dienst­leis­tungs­ver­trä­ge (z. B. Fit­ness­stu­dio)

> Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen (z. B. wegen man­gel­haf­ter Ware)



Be­ginn der Frist:

→ , in dem der An­spruch ent­stan­den ist und der Gläu­bi­ger davon wuss­te (oder wis­sen muss­te) (§ 199 Abs. 1 BGB).

Bei­spiel:

Datum der Li­qui­da­ti­on:

Ver­jäh­rungs­be­ginn:

Ver­jäh­rungs­en­de:

Name:
MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren
Lesen Sie den In­fo­text und lösen Sie dazu die Auf­ga­ben.

Lei­der hat Ihr Pa­ti­ent Herr Bur­chardt weder auf Zah­lungs­er­in­ne­run­gen noch auf die Mah­nung re­agiert. Des­halb be­schließt Frau Dr. Mro­sek nun, das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten und bit­tet ihre Fach­kraft für die Ver­wal­tung, Lisa, sich darum zu küm­mern.

2
Worin be­steht der we­sent­li­che Un­ter­schied zwi­schen dem kauf­män­ni­schen (au­ßer­ge­richt­li­chen) Mahn­ver­fah­ren und dem ge­richt­li­chen Mahn­ver­fah­ren?
3
Wes­halb bie­tet es sich für die Pra­xis an, vor dem ge­richt­li­chen Mahn­ver­fah­ren das kauf­män­ni­sche Mahn­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren?
4
Was muss die MFA Lisa im Auf­trag von Frau Dr. Mro­sek nun tun, um das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten?
5
Wel­che not­wen­di­gen An­ga­ben muss Lisa im Rah­men der Ein­lei­tung des ge­richt­li­chen Mahn­ver­fah­rens ma­chen?
Name:
MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

Übun­gen

6
Auf einer Rech­nung steht unten le­dig­lich Zah­lung in 3 Wo­chen. Geben Sie an, wann ein Pa­ti­ent in Zah­lungs­ver­zug gerät.
7
Eine Pa­ti­en­tin be­haup­tet, dass die of­fe­ne Rech­nung an Ihre Pra­xis erst nach 30 Tagen fäl­lig wird. Was meint sie damit wahr­schein­lich? Hat sie Recht?
8
Die MFA Anita hat am 21. März die­sen Jah­res eine Rech­nung über 643,55 € an Frau Weber ge­schickt, die diese nach­weis­lich am 24. März die­sen Jah­res er­hal­ten hat. Die Rech­nung ent­hält keine Zah­lungs­be­din­gung und kei­nen Hin­weis auf den Zah­lungs­ver­zug. Bis heute, 20. Mai die­sen Jah­res, wurde die Rech­nung nicht be­gli­chen.

a) Wann hätte Frau Weber die Rech­nung be­zah­len müs­sen?
b) Wie, bzw. wann kommt / kam Frau Weber in Zah­lungs­ver­zug?
c) Wann ver­jährt die For­de­rung, wenn nichts un­ter­nom­men wird?
9
Dr. Rit­ter hat am 01. März die­sen Jah­res den neuen Com­pu­ter mit der Rech­nung über 3.200,00 € er­hal­ten. Lei­der wurde es ver­ges­sen, die Rech­nung pünkt­lich zu be­zah­len. Herr Dr. Rit­ter be­fand sich seit dem 01. Juni die­sen Jah­res in Zah­lungs­ver­zug.

a) Wie viel % Ver­zugs­zin­sen darf der Ver­käu­fer ma­xi­mal ver­lan­gen, wenn der Ba­sis­zins­satz der Bun­des­bank - 0,88 % be­trägt? (Ach­tung: Kauf­ver­trag zwi­schen Arzt und Un­ter­neh­men!)
b) Wie viel Euro hat Dr. Rit­ter am 13. Juli die­sen Jah­res über­wie­sen, wenn er zu­sätz­lich zum Rech­nungs­be­trag 3,00 EUR Mahn­ge­büh­ren und 7,5 % Ver­zugs­zin­sen ge­zahlt hat?
Name:
MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

MFA LF 6 - Zahlungsverzug - Mahnverfahren

von Becker123

Lizenzhinweis

Alle Bestandteile dieses Materials sind frei oder unlizenziert. Klicken Sie auf einen Baustein, um die Lizenz zu sehen.
x