Die Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Man unterscheidet bei der Rechtsfähigkeit:
- natürliche Personen (alle Menschen von Geburt bis Tod) Bild 1
- juristische Personen --> des Privatrechts
(erwerbswirtschaftliche, also private Unternehmen) Bild 2
--> des öffentlichen Rechts
(selbstständige Vereinigungen, die unter staatliche Aufsicht
öffentliche Aufgaben erledigen) Bild 3



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Bearbeite die digitale Übung
und ergänze dann die Tabelle
mit Beispielen.
natürliche Person
juristische Person des Privatrechts
juristische Person des öffentlichen Rechts
nicht rechtsfähig
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/rechts-und-geschaeftsfaehigkeit-ydunzzpd
Die Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, voll gültige Rechtsgeschäfte zu tätigen. Das bedeutet, dass Willenserklärungen rechtsgültig abgegeben und entgegengenommen werden können.
Man unterscheidet bei der Geschäftsfähigkeit drei Stufen:
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: Voll geschäftsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Minderjährige ab 7 und unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für bestimmte Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Eltern oder eines Betreuers.
Geschäftsunfähigkeit: Kinder unter 7 Jahren und Personen, die sich in einem Zustand der krankhaften Störung der Geistestätigkeit befinden, sind geschäftsunfähig und können keine wirksamen Rechtsgeschäfte abschließen.

Bearbeite auch diese digitale Übung
und ergänze dann die Tabelle
mit Beispielen.
Stufe
Wer?
Beispiele
nicht geschäftsfähig
beschränkt geschäftsfähig
voll geschäftsfähig
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/rechts-und-geschaeftsfaehigkeit-ydunzzpd


