Sozialgerichtsbarkeit

Herunterladen

Die So­zi­al­ge­richts­bar­keit ist in allen Be­lan­gen des So­zi­al­rechts tätig. Ihre Ge­rich­te kon­trol­lie­ren die Recht­mä­ßig­keit der Ent­schei­dun­gen der meis­ten So­zi­al­ver­wal­tun­gen. Daher dient sie im We­sent­li­chen dem Schutz der so­zi­a­len Rech­te des Bür­gers.



Wenn man mit einer Ent­schei­dung einer So­zi­al­ver­si­che­rung nicht ein­ver­stan­den ist, geht man in Wi­der­spruch. Wenn der Wi­der­spruch ak­zep­tiert wird, wird der Be­scheid ge­än­dert und der Fall ist er­le­digt. Hält die So­zi­al­ver­si­che­rung an ihrer Ent­schei­dung fest, dann kann der Be­trof­fe­ne Klage beim So­zi­al­ge­richt ein­rei­chen.

Be­son­ders zu be­ach­ten ist, dass man in den meis­ten Fäl­len keine Ge­richts­kos­ten zu zah­len hat. Bei au­ßer­ge­richt­li­chen Kos­ten, wie z.B. ein An­walt, ent­schei­det das Ge­richt, wer die Kos­ten tra­gen muss.

Auf­ga­be

Be­ur­teilt fol­gen­de Fälle. Ist das So­zi­al­ge­richt oder ein an­de­res Ge­richt zu­stän­dig? Be­grün­det.
Auf dem Weg zur Schu­le ver­un­glückst du und brichst dir den Arm. Die an­fal­len­den Kos­ten über­nimmt die Kran­ken­ver­si­che­rung nicht, mit der Be­grün­dung, die ge­setzl. Un­fall­ver­si­che­rung sei zu­stän­dig. Die Un­fall­ver­si­che­rung wei­gert sich, die Kos­ten zu über­neh­men.
Zu­stän­dig­keit: Sozialgericht
Be­grün­dung: Der Weg zur Schule zählt als Arbeitsweg und ist somit in der gesetzl. Unfallversicherung abgedeckt.
Wäh­rend der Schul­zeit ge­rätst du mit einem MIt­schü­ler in Streit. Bei dem Ge­ran­gel wird seine Jacke zer­ris­sen. Er macht dich dafür haft­bar. Da du dich nicht schul­dig fühlst, bist du nicht be­reit den Scha­den zu zah­len. Dein Mit­schü­ler will dich vor Ge­richt ver­kla­gen.
Zu­stän­dig­keit: Zivilgericht
Be­grün­dung: Zivilgerichte sind für bürgerliche (zivile) Rechtsstreitigkeiten zuständig, das sind Streitigkeiten, die zum Bereich des Privatrechts gehören.
Julia kann sich auf Grund einer Krank­heit nicht selbst­stän­dig um ihren Haus­halt und ihre Kin­der küm­mern. Sie be­an­tragt bei der Kran­ken­kas­se Pfle­ge­hil­fe. Diese wird ab­ge­lehnt.
Zu­stän­dig­keit: Sozialgericht
Be­grün­dung: Da es sich hier um eine Kurzzeitpflege handelt, ist dies eine Leistung nach dem Recht der Krankenversicherung. Kurzzeitpflege ist auch ohne Pflegegrad möglich.

Zu­sam­men­fas­sung

Be­ant­wor­te die Fra­gen. Nutze den In­fo­text.
Für wel­che Strei­tig­kei­ten sind die So­zi­al­ge­rich­te zu­stän­dig?
Ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger er­teilt einen ab­leh­nen­den Be­scheid. Wie wird der Be­trof­fe­nen zu­nächst re­agie­ren, wenn er damit nicht ein­ver­stan­den ist?
Wer trägt die Kos­ten einer Ver­hand­lung vor dem So­zi­al­ge­richt?

Sozialgerichtsbarkeit

von A. Jahn

Mehr entdecken:

Lizenzhinweis

Alle Bestandteile dieses Materials sind frei oder unlizenziert. Klicken Sie auf einen Baustein, um die Lizenz zu sehen.
x