Die Sozialgerichtsbarkeit ist in allen Belangen des Sozialrechts tätig. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Daher dient sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte des Bürgers.
Wenn man mit einer Entscheidung einer Sozialversicherung nicht einverstanden ist, geht man in Widerspruch. Wenn der Widerspruch akzeptiert wird, wird der Bescheid geändert und der Fall ist erledigt. Hält die Sozialversicherung an ihrer Entscheidung fest, dann kann der Betroffene Klage beim Sozialgericht einreichen.
Besonders zu beachten ist, dass man in den meisten Fällen keine Gerichtskosten zu zahlen hat. Bei außergerichtlichen Kosten, wie z.B. ein Anwalt, entscheidet das Gericht, wer die Kosten tragen muss.
Aufgabe
Begründung: Der Weg zur Schule zählt als Arbeitsweg und ist somit in der gesetzl. Unfallversicherung abgedeckt.
Begründung: Zivilgerichte sind für bürgerliche (zivile) Rechtsstreitigkeiten zuständig, das sind Streitigkeiten, die zum Bereich des Privatrechts gehören.
Begründung: Da es sich hier um eine Kurzzeitpflege handelt, ist dies eine Leistung nach dem Recht der Krankenversicherung. Kurzzeitpflege ist auch ohne Pflegegrad möglich.
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/sozialgerichtsbarkeit-8luzzzve
Zusammenfassung
https://www.tutory.de/adolph-kolping-schule-dresden/dokument/sozialgerichtsbarkeit-8luzzzve


