Tarifvertrag und Tarifverhandlung

Der Streik

Wir mer­ken uns:



Ein Streik ist eine kol­lek­ti­ve Ar­beits­nie­der­le­gung, bei der die AN der Ge­werk­schaft ihre Ar­beit vor­über­ge­hend ein­stel­len, um Druck auf den AG (Ar­beit­ge­ber­ver­band) aus­zu­üben. Das Ziel eines Streiks ist es, bes­se­re Ar­beits­be­din­gun­gen, hö­he­re Löhne oder an­de­re For­de­run­gen durch­zu­set­zen.



Ein Streik ist also ein wich­ti­ges Mit­tel der Ar­beit­neh­mer, um ihre In­ter­es­sen zu ver­tre­ten und Ver­bes­se­run­gen zu er­rei­chen.

Streik­ar­ten

Finde den pas­sen­den Be­griff zur De­fi­ni­ti­on. Mar­kie­re in ein­heit­li­chen Far­ben.
  • Warn­streik
    1
  • Ge­ne­ral­streik
    2
  • Wil­der Streik
    3
  • Schwer­punkt­streik
    4
  • Flä­chen­streik / to­ta­ler Streik
    5
  • Ar­beits­nie­der­le­gung, die gleich­zei­tig in meh­re­ren Be­trie­ben oder Bran­chen einer Re­gi­on statt­fin­det, um brei­ten Druck auf die AG aus­zu­üben.
  • Ar­beits­nie­der­le­gung, die ohne Zu­stim­mung der Ge­werk­schaft und au­ßer­halb von Ta­rif­ver­hand­lun­gen statt­fin­det.
  • Um­fas­sen­de Ar­beits­nie­der­le­gung, bei der AN aus ver­schie­de­nen Bran­chen gleich­zei­tig strei­ken, um po­li­ti­sche oder wirt­schaft­li­che For­de­run­gen durch­zu­set­zen.
  • Kurz­fris­ti­ge Ar­beits­nie­der­le­gung, die dazu dient, den AG in lau­fen­den Ta­rif­ver­hand­lun­gen unter Druck zu set­zen.
  • Ge­ziel­te Ar­beits­nie­der­le­gung in be­son­ders wich­ti­gen Be­trie­ben oder Be­rei­chen einer Bran­che, um ma­xi­ma­len Druck auf die AG aus­zu­üben

Warum gibt es Ta­rif­ver­trä­ge?

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Die Ta­rif­ver­trags­ar­ten

Ta­rif­ver­trä­ge sor­gen dafür, dass Ar­beit­neh­mer ge­rech­te Löhne und si­che­re Ar­beits­be­din­gun­gen er­hal­ten.

= Schutz der Arbeitnehmer
= Rechtssicherheit

Sie bie­ten klare Re­geln und ver­hin­dern Miss­ver­ständ­nis­se oder Strei­tig­kei­ten zwi­schen Ar­beit­neh­mern und Ar­beit­ge­bern.

= Gleichbehandlung

Durch Ta­rif­ver­trä­ge wer­den glei­che Be­din­gun­gen für alle Ar­beit­neh­mer in einer Bran­che oder einem Un­ter­neh­men si­cher­ge­stellt.

Wäh­rend der Lauf­zeit eines Ta­rif­ver­trags ver­pflich­ten sich beide Sei­ten, auf Ar­beits­kämp­fe wie Streiks oder Aus­sper­run­gen zu ver­zich­ten.

= Friedenspflicht

Tarifvertrag und Tarifverhandlung

von A. Jahn

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