Vermögenswirksame Leistungen - vL

De­fi­ni­ti­on: Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen sind geld­wer­te Vor­tei­le, die Ar­beit­ge­ber ihren An­ge­stell­ten an­bie­ten kön­nen, um das Ver­mö­gen der Ar­beit­neh­mer zu ver­bes­sern.



Einen ge­setz­li­chen An­spruch auf ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen gibt es grund­sätz­lich nicht, der Ar­beit­ge­ber ent­rich­tet diese auf frei­wil­li­ger Basis zu­sätz­lich zum ver­ein­bar­ten Brut­to­lohn.



Vor­tei­le: Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen bie­ten den An­ge­stell­ten eine lu­kra­ti­ve Mög­lich­keit, ihr Ver­mö­gen zu stei­gern und von staat­li­chen För­de­run­gen zu pro­fi­tie­ren.



Steu­er­li­che Vor­tei­le: Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen kön­nen steu­er­lich be­güns­tigt sein und den An­ge­stell­ten eine Mög­lich­keit bie­ten, ihre Steu­er­last zu re­du­zie­ren.

Quel­le: ta­ges­geld­ver­gleich.net
Ach­tung!

Die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge be­kommt man nur, so­lan­ge man eine be­stimm­te Ein­kom­mens­gren­ze nicht über­schrei­tet: Seit 2024 max. 40.000 Euro bei einem al­lein­ste­hen­den Ar­beit­neh­mer.

Bei­spiel­haf­te Ge­halts­ab­rech­nung mit vL

Vermögenswirksame Leistungen - vL

von A. Jahn

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