Warenanlieferung und Warenbegleitpapiere

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Lösen Sie das fol­gen­de Rät­sel zum Thema Wa­ren­an­lie­fe­rung und Be­gleit­pa­pie­re bei der Wa­ren­an­nah­me!
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  • 1
    Die­ses Pa­pier ent­hält zu­sätz­li­che An­ga­ben über Ge­fahr­gü­ter
  • 2
    Gemäß § 412 HGB liegt die Ent­la­de­pflicht beim ...
  • 3
    Die­ses Pa­pier be­weist den Tausch von Pack­mit­teln
  • 4
    Noch in An­we­sen­heit des Zu­stel­lers ist die Wa­ren­an­nah­me zu...
  • 5
    Sie soll­te noch vor dem Ent­la­den der Ware Über­prüft wer­den.
  • 6
    Diese Pa­pier be­weist das Zu­stan­de­kom­men des Fracht­ver­tra­ges zwi­schen Ab­sen­der und Fracht­füh­rer.
  • 7
    Diese Pa­pier wird für Im­port­wa­re aus Nicht-​EU-​Ländern be­nö­tigt.
  • 8
    Die­ses Pa­pier gibt Aus­kunft dar­über, wer die Ware in den Kar­ton ge­legt hat.
  • 9
    Das Trans­port­pa­pier in der Bin­nen­schiff­fahrt be­zeich­net man als ...
  • 10
    Sie ent­hält eine ge­naue Auf­stel­lung der Zah­lungs­for­de­run­gen des Lie­fe­ran­ten an den Emp­fän­ger.
  • 11
    Hier­bei han­delt es sich um ein Trans­port­pa­pier der Post.
  • 12
    Das Trans­port­pa­pier in der See­schiff­fahrt be­zeich­net man als ...
  • 13
    Die­ses Pa­pier gibt Aus­kunft über Ar­ti­kel­art, Menge Ge­wicht, und Lie­fer­da­tum und wird vom Lie­fe­ran­ten aus­ge­stellt.

Warenanlieferung und Warenbegleitpapiere

von kathleen_drechsler

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