Wiederholung Vertragsrecht

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Ein Kauf­ver­trag ent­steht durch zwei über­ein­stim­men­de näm­lich den An­trag und des­sen An­nah­me.
An­trag und An­nah­me kön­nen je­weils den Käu­fer (Ver­brau­cher) oder durch den Ver­käu­fer (oft der An­bie­ter) er­fol­gen.

Tra­gen Sie in die Über­sicht fol­gen­de Be­grif­fe ein: Be­stel­lung, An­ge­bot, Be­stel­lungs­an­nah­me, Be­stel­lung, Lie­fe­rung.

Man­che Käufe kom­men nicht zu­stan­de, weil hö­he­re Ge­walt mit im Spiel ist - ein Blitz, der ins Ge­bäu­de ein­schlägt, ein Zu­lie­fe­rer, der einen Ver­kehrs­un­fall er­lei­det oder so etwas wie die Corona-​Krise.

Meist trifft aber einen der bei­den Ver­trags­part­ner die Schuld, da er eine sei­ner Pflich­ten nicht er­füllt hat.

Hin­weis:
Käu­fer 2x, Ver­käu­fer 2x
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Wen trifft in den fol­gen­den Bei­spie­len die Schuld?
  • Er be­zahlt zu spät.
  • Er lie­fert die fal­sche Ware.
  • Er nimmt die Ware nicht an.
  • Er lie­fert die Ware nicht recht­zei­tig.
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No­tie­ren Sie nun noch ein­mal die Pflich­ten, die aus einem Kauf­ver­trag ent­ste­hen.

Ver­käu­fer

Käu­fer

Ware man­gel­frei und zum Ter­min lie­fern

Ware an­neh­men

Geld an­neh­men

Ware be­zah­len

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Ver­bin­den Sie je­weils zwei zu­sam­men­ge­hö­ren­de Aus­sa­gen.
Aus­gangs­fall: Jo­li­nas El­tern kau­fen beim Mö­bel­haus Stamm eine Schrank­wand für das Wohn­zim­mer.

Das Mö­bel­haus "Stamm" lie­fert die Schrank­wand nicht wie ver­ein­bart am 22.04.21 son­dern 3 Wo­chen spä­ter.

An­nah­me­ver­zug

Bei der Lie­fe­rung stel­len Jo­li­nas El­tern fest, dass es die fal­sche Schrank­wand ist.

Lie­fe­rungs­ver­zug

Jo­li­nas El­tern haben Ende Juni noch nicht be­zahlt. Die Zah­lung soll­te in­ner­halb von 14 Tagen nach Lie­fe­rung er­fol­gen.

Zah­lungs­ver­zug

Schlecht­leis­tung/

man­gel­haf­te Lie­fe­rung

Jo­li­nas El­tern haben in der Zwi­schen­zeit eine an­de­re Schrank­wand im Mö­bel­haus "Buche" ge­se­hen und wei­gern sich nun die Lie­fe­rung an­zu­neh­men.

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Kreu­zen Sie an.
Jolinas Eltern haben die Schrankwand aufgebaut. Nach einigen Wochen löst sich der Lack von den Griffen.

Wie lange hat Jolina Zeit, diesen Mangel dem Verkäufer zu melden?
Wie nennt man dieses Recht?
Merke!

Die wich­tigs­ten Re­ge­lun­gen zum Ver­trags­recht sind im Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch (BGB) fest­ge­hal­ten.

Wenn man Pro­ble­me bei Rechts­ge­schäf­ten hat, kann man sich an den Ver­brau­cher­schutz wen­den. Maß­nah­men des Ver­brau­cher­schut­zes sind: die All­ge­mei­nes Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB), das Ge­währ­leis­tungs­recht, die Ver­brau­cher­zen­tra­len mit per­sön­li­chen An­sprech­part­nern.

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Wel­che Aus­sa­gen zum Ver­brau­cher­schutz sind rich­tig? (2)
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Er­gän­ze die Ta­bel­le!
  • Schrei­be auf, um wel­che Ver­trags­art es sich in der Be­schrei­bung han­delt.

    Wähle zwi­schen:
    Miet­ver­trag - Pacht­ver­trag - Ar­beits­ver­trag - Dienst­leis­tungs­ver­trag - Leih­ver­trag - Dis­po­si­ti­ons­kre­dit

Beschreibung

Vertragsart

Herr Kroeske beauftragt einen Schuhmacher, ihm neue Absätze unter seine Schuhe zu machen

Cengiz zahlt für einen Imbis EUR 1.700,00 monatlich. Dafür darf er die gesamte vom Vermieter gestellte Einrichtung benutzen.

Für das Weihnachtsfest erhält ein Restaurant für drei Tage von einem Mitbewerber zusätzliches Geschirr gegen Entgelt.

Mahmoud braucht für eine Klausur Imads Taschenrechner.

Gerrit will endlich Geld verdienen. Neben der Schule arbeitet er nachmittags für 12 € die Stunde bei McDonald's

Julian hat von seiner Bank die Erlaubnis bekommen sein Konto um maximal 3 Monatsgehälter zu überziehen.

Dispositionskredit

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Er­gän­ze die Ta­bel­le!
  • Im Ver­trags­recht un­ter­schei­det man zwi­schen Ge­währ­leis­tungs­recht und Ga­ran­tie.
    Sor­tie­re kor­rekt ein.

    Pflicht des Ver­käu­fers / frei­wil­li­ge Leis­tung des Her­stel­lers / Scha­den darf nicht durch Käu­fer ver­ur­sacht wor­den sein / Länge ab­hän­gig von Ver­ein­ba­rung mit Her­stel­ler / Länge ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben

Ge­währ­leis­tung

Ga­ran­tie

Pflicht des Ver­käu­fers

frei­wil­li­ge Leis­tung des Her­stel­lers

Scha­den darf nicht durch den Käu­fer ver­ur­sacht wor­den sein

Länge ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben

Länge ab­hän­gig von Ver­ein­ba­rung mit Her­stel­ler

Merke

Die Länge der ge­setz­li­chen Ge­währ­leis­tung be­trägt

bei Neu­wa­ren Jahre und bei Ge­braucht­wa­ren Jahr.



Bei Pri­vat­ver­käu­fen kann die Ge­währ­leis­tung aus­ge­schlos­sen wer­den.

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Ent­schei­de ob Ge­währ­leis­tung oder Ga­ran­tie, oder nichts von bei­dem.

  • Frie­da ihr Lieb­lingspul­li geht nach 1,5 Jah­ren ka­putt.
  • Die Fern­be­die­nung von Fritz sei­nem neuen TV-​Gerät geht nach 2 Mo­na­ten nicht mehr.
  • Jo­han­na hat ihr neues Handy aus Ver­se­hen in die Ba­de­wan­ne ge­wor­fen. Nun re­agiert es nicht mehr.

  • Manja ihr PC-​Monitor fla­ckert nach 3 Jah­ren plötz­lich. Sie be­sitzt vom Her­stel­ler eine 4-​jährige Re­pa­ra­tur­er­laub­nis.

Wiederholung Vertragsrecht

von A. Jahn

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