Name:
Zahlungsverzug - Berechnung nach Zinssatz vom 2. HJ 2025
10.11.2025
Verzugszinsen: entstehen, wenn Geldschuld nicht rechtzeitig bezahlt wird (§ 288 BGB).
- Verbrauchergeschäft: über dem Basiszinssatz
- Handelsgeschäft: über Basiszinssatz, und 40 € Pauschale (§ 288 Abs. 2, 5 BGB)
Der Basiszinssatz wird von Bundesbank angepasst (§ 247 BGB).
Verzug (§ 286 BGB): tritt ein nach Fälligkeit und Mahnung oder automatisch
- bei festem ,
- bei endgültiger ,
- oder Fälligkeit und Rechnung (bei Verbrauchern mit Hinweis).
Beispiel (Stand Juli 2025):
- Verbrauchergeschäft: Basiszinssatz 1,27 % → Verzugszins = 6,27 % p.a.
- Handelsgeschäft: Basiszinssatz 1,27 % → Verzugszins = 10,27 % p.a.
Basiszinssatz 01/2026 ist unverändert!
Rechnung am 01.08.2025
Rechnungsbetrag: 250 € für eine Zahnbehandlung
Fälligkeit: 01.08.2025
Verzugseintritt: 31.08.2025 (30 Tage nach Zugang der Rechnung, Hinweis enthalten)
Basiszinssatz: 1,27 % (Stand Juli 2025)
Verbrauchergeschäft: Verzugszins = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,27 % p.a.
Trotz Mahnung erfolgte keine Zahlung. Am 29.10. werden Verzugszinsen wie folgt gestellt.
Berechnung für 60 Tag Verzug:
Rechnung auch mit Dreisatz möglich:
250€ = 100%
x = 6,27% --> 250€ / 100% x 6,27% = 15,675€ (Zinsen im Jahr)
15,675€ = 365 Tage
x = 60 Tage --> 15,675€ / 365 x 60 Tage = 2,58€
WICHTIG: Zwischenergebnisse niemals runden!
Ergebnis:
Nach 60 Tagen Verzug schuldet der Patient zusätzlich ca. 2,58 € Verzugszinsen.


Ergebnis:
Nach 30 Tagen Verzug schuldet der Patient zusätzlich ca. 1,29 € Verzugszinsen.
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