• Strahlenschutz
  • A-.T.P
  • 30.06.2020
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Physik
Um die Lizenzinformationen zu sehen, klicken Sie bitte den gewünschten Inhalt an.

Wieso ist Ra­dio­ak­ti­vi­tät über­haupt ge­fähr­lich?

Es scheint all­ge­mein be­kannt zu sein, dass Ra­dio­ak­ti­vi­tät für die Um­welt und uns Men­schen pro­ble­ma­tisch wer­den kann. Wieso ist das aber über­haupt so? Warum kön­nen Le­be­we­sen aber dann in ge­wis­sen Gren­zen Ra­dio­ak­ti­vi­tät über­le­ben? Ziel die­ser Sta­ti­on ist es, die Grund­la­gen für einen Schutz vor Ra­dio­ak­ti­vi­tät d.h. Grund­la­gen des Strah­len­schut­zes zu er­ar­bei­ten.



Ra­dio­ak­ti­ve Strah­lung ist en­er­gie­reich, so­dass sie die Bin­dun­gen zwi­schen Mo­le­kü­len bre­chen kann. Ins­be­son­de­re ist dies für die Erb­infor­ma­ti­on (d.h. die DNA) in­ner­halb des Zell­ker­nes pro­ble­ma­tisch. Die ra­dio­ak­ti­ve Strah­lung bricht die DNA dabei teils mehr­fach, teil­wei­se ver­bin­den sich die Bruch­stü­cke dann falsch un­ter­ein­an­der. Dies führt dazu, dass die Erb­infor­ma­ti­on sich än­dert bzw. mu­tiert. Häu­fig kann die Zelle dann nicht mehr rich­tig funk­tio­nie­ren und stirbt ab. Oder die Zelle mit der mu­tier­ten DNA teilt sich un­konn­trol­liert, dies kann beim Men­schen zur Bil­dung von Krebs­er­kran­kun­gen.



Glück­li­cher­wei­se haben Or­ga­nis­men die Fä­hig­keit ent­wi­ckelt, ihre Erb­infor­ma­ti­on re­pa­rie­ren zu kön­nen. Diese Fä­hig­keit er­mög­licht es uns bei­spiels­wei­se, die na­tür­li­che Ra­dio­ak­ti­vi­tät oder me­di­zi­ni­sche Un­ter­su­chun­gen zu ver­kraf­ten. Al­ler­dings kann jedes Alpha-​ bzw. Be­ta­teil­chen oder Gam­ma­pho­ton mög­li­cher­wei­se eine Krebs­mu­ta­ti­on aus­lö­sen, da das "Re­pa­ra­tur­pro­gramm" der Zelle nicht immer per­fekt ar­bei­tet. Daher ist fol­gen­der Grund­satz des Strah­len­schut­zes wich­tig:

Mi­ni­mie­rungs­ge­bot

[J]ede Strah­len­ex­po­si­ti­on oder Kon­ta­mi­na­ti­on von Mensch und Um­welt unter Be­ach­tung des Stan­des von Wis­sen­schaft und Tech­nik und unter Be­rück­sich­ti­gung aller Um­stän­de des Ein­zel­falls auch un­ter­halb der Grenz­wer­te so ge­ring wie mög­lich zu hal­ten. [vgl. § 5 StrlSchV]

1
Es ist not­wen­dig be­stimm­te Re­geln für den Um­gang mit ra­dio­ak­ti­ven Stof­fen zu er­ar­bei­ten. Mit Hilfe der Quel­le im QR-​Code sollt ihr Re­geln für den Um­gang mit ra­dio­ak­ti­ven Stof­fen im Un­ter­richt er­ar­bei­ten.
  • Lis­tet die in der Quel­le dar­ge­stell­ten Re­geln in­klu­si­ver einer kur­zen Er­klä­rung auf!
  • Wie lässt sich dies in Schul­ver­su­chen durch­füh­ren?
  • In der Schu­le ein­ge­setz­te Präpe­ra­te (z.B. Gam­ma­strah­ler) sind häu­fig in sehr sta­bi­len Plas­tik­hül­len un­ter­ge­bracht. Wel­che Regel lässt sich durch diese Plas­ti­kum­man­te­lung be­reits er­fül­len?
2
Neben die­sen Re­geln exis­tie­ren noch viele mehr, die Per­so­nen im Um­gang mit io­ni­sie­ren­der Strah­lung be­fol­gen müs­sen: ein­deu­ti­ge Be­schrif­tung und Pik­to­gram­me, Um­gang nur für Per­so­nen mit aus­rei­chen­der Aus­bil­dung, dieb­stahl­si­che­re Auf­be­wah­rung, Über­prü­fung der Schutz­hül­len und Do­ku­men­ta­ti­ons­pflicht sind nur ei­ni­ge.
  • Er­läu­te­re wes­halb diese Maß­nah­men sinn­voll sind!
x