• Frauen im Mittelalter
  • vera.bangerl
  • 30.06.2020
  • Geschichte, Gesellschaftskunde
  • 9
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Handlungsspielräume von Frauen

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Im war die rechtliche Stellung einer Frau von des für sie zuständigen Mannes (zb. Ehemann, Vater) abhängig. Die Möglichkeiten von Frauen, selbstbestimmt und öffentlich zu handeln, waren demnach sehr eingeschränkt. Trotzdem gab es diese. Vor allem Frauen aus adeligen Kreisen, wie etwa , regierten als für ihre unmündigen Söhne. Aber auch Frauen aus den niederen gesellschaftlichen Rängen hatten Handlungsspielräume. Diese reichten zwar weniger weit, waren aber für das sehr wichtig. So war z.B. die Ehefrau eines Hörigen zusammen mit ihrem Mann Pächterin. Sie kümmerte sich nach dem Tod des Mannes um den . Frauen in Städten durften den Handwerksbetrieb ihres verstorbenen Mannes weiterführen. Wenn eine Frau aus adeligem Hause oder aus dem nicht von einem Mann sein wollte, konnte sie ins Kloster gehen; Mägden und Dienstfrauen blieben diese Möglichkeiten aber . Die insgesamt eingeschränkte der Frau wurde noch verstärkt adurch, dass fast alles, was an oder über Frauen überliefert ist, von Schreibern der Fürstenhöfe und von Männern der Kirche und in den Klöstern stammt, also vom männlichen Blick beeinflusst ist.





Königswitwen - Mittelalter - alltägliche Leben - Vormünder - Hof - bildlichen Quellen - Bürgertum - verschlossen - schriftlichen - abhängig - gesellschaftlichen Positionen - Situation

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Ziehe zur Untersuchung der Aussage, dass im Mittelalter die gesellschaftliche Stellung der Frau im Allgemeinen vom Mann abhängig war, die drei Darstellungen der Historiker Mortimer (M1) und Brunner (M2) sowie der Hisorikerin Märtl (M3) heran. Bildet 2-er Gruppen und wählt eine der drei folgenden Aufgaben:
  • Arbeite die gesellschaftliche Stellung der Frauei im Mittelalter anhand von M1 heraus.
  • Fasse mit Hilfe von M1 und M3die Veränderungen die sich für eine Frau durch eine Eheschließung ergeben, zusammen.
  • Vergleiche die Einschätzung der Handlungsspielräume von Frauen anhand der drei Darstellungen M1, M2 und M3 Skizziere Übereinstimmungen; erläutere Unterschiede.
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M1: Der Historiker Ian Mortimer über die rechtliche Stellung von Frauen im Mittelalter

Frauen werden gewöhnlich nicht über ihre Tätigkeit definiert, sondern über ihren Personenstand. Das mittelalterliche Denken kategorisiert (kategorisieren: einteilen, zusammenfassen) sie meist als unverheiratete junge Frauen, Ehefrauen, Witwen und Nonnen. Der Status (gesellschaftliche Stellung, Rang) einer Unverheirateten oder Ehefrau richtet sich nach dem des Mannes, der sie unterhält. Als Mädchen ist dies ihr Vater oder Stiefvater, nach der Hochzeit ist es ihr Ehemann. Sobald sie verheiratet ist, untersteht sie seiner Autorität. Sie muss sich seinen sexuellen Wünschen fügen, sie darf ohne seine Zustimmung kein Geld leihen und nicht über ihr Eigentum verfügen. (...) Witwen werden oft nach dem Status ihres letzten Mannes eingestuft. Diese Situation prägt das Leben der Frauen. Von ihrer Geburt bis über den Tod des Ehemannes hinaus leben sie unter der Kontrolle eines anderen Menschen, meistens eines Mannes.

Mortimer, Ian: Im Mittelalter. Handbuch für Zeitreisende. München, Zürich 2014, S. 80.

Frauen werden gewöhnlich nicht über ihre Tätigkeit definiert, sondern über ihren Personenstand. Das mittelalterliche Denken kategorisiert (kategorisieren: einteilen, zusammenfassen) sie meist als unverheiratete junge Frauen, Ehefrauen, Witwen und Nonnen. Der Status (gesellschaftliche Stellung, Rang) einer Unverheirateten oder Ehefrau richtet sich nach dem des Mannes, der sie unterhält. Als Mädchen ist dies ihr Vater oder Stiefvater, nach der Hochzeit ist es ihr Ehemann. Sobald sie verheiratet ist, untersteht sie seiner Autorität. Sie muss sich seinen sexuellen Wünschen fügen, sie darf ohne seine Zustimmung kein Geld leihen und nicht über ihr Eigentum verfügen. (...) Witwen werden oft nach dem Status ihres letzten Mannes eingestuft. Diese Situation prägt das Leben der Frauen. Von ihrer Geburt bis über den Tod des Ehemannes hinaus leben sie unter der Kontrolle eines anderen Menschen, meistens eines Mannes.

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M1: Der Historiker Ian Mortimer über die rechtliche Stellung von Frauen im Mittelalter





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Mortimer, Ian: Im Mittelalter. Handbuch für Zeitreisende. München, Zürich 2014, S. 80.
Mortimer, Ian: Im Mittelalter. Handbuch für Zeitreisende. München, Zürich 2014, S. 80.
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M2: Der Historiker Karl Brunner über die finanzielle Absicherung von Ehefrauen im Mittelalter:

Bis zum 12. Jh. wurde der Ehefrau vom Mann eine "Dos" (Gabe des Bräutigams) überschrieben, die bis zu einem Drittel seines Vermögens betragen konnte (z.B. Geld, Vieh, aber auch Hörige). Das brachte ihr ein Mitspracherecht bei wichtigen ökonomischen Entscheidungen und sicherte eine eventuelle Witwenschaft ab. Später wurde in der Regel ein "Wittum", eine Versorgungsleistung vereinbart, aber die junge Frau hatte eine Mitgift (Vermögen in Form von Geld und Gut, das einer Frau bei der Heirat mitgegeben wird) mitzubringen.

Brunner, Karl: Kleine Kulturgeschichte des Mittelalters. München 2012, S. 41

Bis zum 12. Jh. wurde der Ehefrau vom Mann eine "Dos" (Gabe des Bräutigams) überschrieben, die bis zu einem Drittel seines Vermögens betragen konnte (z.B. Geld, Vieh, aber auch Hörige). Das brachte ihr ein Mitspracherecht bei wichtigen ökonomischen Entscheidungen und sicherte eine eventuelle Witwenschaft ab. Später wurde in der Regel ein "Wittum", eine Versorgungsleistung vereinbart, aber die junge Frau hatte eine Mitgift (Vermögen in Form von Geld und Gut, das einer Frau bei der Heirat mitgegeben wird) mitzubringen.

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M2: Der Historiker Karl Brunner über die finanzielle Absicherung von Ehefrauen im Mittelalter:





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Brunner, Karl: Kleine Kulturgeschichte des Mittelalters. München 2012, S. 41
Brunner, Karl: Kleine Kulturgeschichte des Mittelalters. München 2012, S. 41
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M3: Die Historikerin Claudia Märtl über die Munt

Je nach Zeit, Ort und sozialem Stand lassen sich erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Position von Frauen feststellen. (...) Die Vorschriften beruhten auf Vorstellungen von einer natürlichen Schwäche und Schüchternheit der Frau. So waren Frauen von kirchlichen und weltlichen Ämtern fast ganz ausgeschlossen, in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und allgemein der Weisungs- und Strafgewalt männlicher Angehöriger, der Munt, unterworfen. Bei der am weitesten verbreiteten Form der Eheschließung nach weltlichem Recht übergab der Gewalthaber der Braut die Munt an den künftigen Ehemann.

Märtl, Claudia: Die 101 wichtigsten Fragen. Mittelalter. München 2013, S. 13.

Je nach Zeit, Ort und sozialem Stand lassen sich erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Position von Frauen feststellen. (...) Die Vorschriften beruhten auf Vorstellungen von einer natürlichen Schwäche und Schüchternheit der Frau. So waren Frauen von kirchlichen und weltlichen Ämtern fast ganz ausgeschlossen, in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und allgemein der Weisungs- und Strafgewalt männlicher Angehöriger, der Munt, unterworfen. Bei der am weitesten verbreiteten Form der Eheschließung nach weltlichem Recht übergab der Gewalthaber der Braut die Munt an den künftigen Ehemann.

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M3: Die Historikerin Claudia Märtl über die Munt





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Märtl, Claudia: Die 101 wichtigsten Fragen. Mittelalter. München 2013, S. 13.
Märtl, Claudia: Die 101 wichtigsten Fragen. Mittelalter. München 2013, S. 13.
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Vergleiche abschließend die Stellung der Frau im Mittelalter mit der Stellung der Frauen heute. Wie erging es Frauen im Mittelalter, und wie geht es ihnen in der heutigen Zeit? Gehe dabei auf folgende Aspekte ein und nenne die wichtigsten Argumente für die jeweilige Zeit. (Notiere links Begriffe für das Mittelalter, rechts Begriffe für heute).

Mittelalter________________________________________________________________________________________Heute



  • ____________________________________________Gesellschaft______________________________________________


  • ___________________________________Finanzielle Unabhängigkeit________________________________________


  • ______________________________________________Ehe____________________________________________________


  • ______________________________________________Arbeit__________________________________________________


  • ______________________________________________Kirche__________________________________________________


  • __________________________________________Vormundschaft_____________________________________________
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