Im war die rechtliche Stellung einer Frau von des für sie zuständigen Mannes (zb. Ehemann, Vater) abhängig. Die Möglichkeiten von Frauen, selbstbestimmt und öffentlich zu handeln, waren demnach sehr eingeschränkt. Trotzdem gab es diese. Vor allem Frauen aus adeligen Kreisen, wie etwa , regierten als für ihre unmündigen Söhne. Aber auch Frauen aus den niederen gesellschaftlichen Rängen hatten Handlungsspielräume. Diese reichten zwar weniger weit, waren aber für das sehr wichtig. So war z.B. die Ehefrau eines Hörigen zusammen mit ihrem Mann Pächterin. Sie kümmerte sich nach dem Tod des Mannes um den . Frauen in Städten durften den Handwerksbetrieb ihres verstorbenen Mannes weiterführen. Wenn eine Frau aus adeligem Hause oder aus dem nicht von einem Mann sein wollte, konnte sie ins Kloster gehen; Mägden und Dienstfrauen blieben diese Möglichkeiten aber . Die insgesamt eingeschränkte der Frau wurde noch verstärkt adurch, dass fast alles, was an oder über Frauen überliefert ist, von Schreibern der Fürstenhöfe und von Männern der Kirche und in den Klöstern stammt, also vom männlichen Blick
beeinflusst ist.
Königswitwen - Mittelalter - alltägliche Leben - Vormünder - Hof - bildlichen Quellen - Bürgertum - verschlossen - schriftlichen - abhängig - gesellschaftlichen Positionen - Situation
M1: Der Historiker Ian Mortimer über die rechtliche Stellung von Frauen im Mittelalter
Frauen werden gewöhnlich nicht über ihre Tätigkeit definiert, sondern über ihren Personenstand. Das mittelalterliche Denken kategorisiert (kategorisieren: einteilen, zusammenfassen) sie meist als unverheiratete junge Frauen, Ehefrauen, Witwen und Nonnen. Der Status (gesellschaftliche Stellung, Rang) einer Unverheirateten oder Ehefrau richtet sich nach dem des Mannes, der sie unterhält. Als Mädchen ist dies ihr Vater oder Stiefvater, nach der Hochzeit ist es ihr Ehemann. Sobald sie verheiratet ist, untersteht sie seiner Autorität. Sie muss sich seinen sexuellen Wünschen fügen, sie darf ohne seine Zustimmung kein Geld leihen und nicht über ihr Eigentum verfügen. (...) Witwen werden oft nach dem Status ihres letzten Mannes eingestuft. Diese Situation prägt das Leben der Frauen. Von ihrer Geburt bis über den Tod des Ehemannes hinaus leben sie unter der Kontrolle eines anderen Menschen, meistens eines Mannes.
Frauen werden gewöhnlich nicht über ihre Tätigkeit definiert, sondern über ihren Personenstand. Das mittelalterliche Denken kategorisiert (kategorisieren: einteilen, zusammenfassen) sie meist als unverheiratete junge Frauen, Ehefrauen, Witwen und Nonnen. Der Status (gesellschaftliche Stellung, Rang) einer Unverheirateten oder Ehefrau richtet sich nach dem des Mannes, der sie unterhält. Als Mädchen ist dies ihr Vater oder Stiefvater, nach der Hochzeit ist es ihr Ehemann. Sobald sie verheiratet ist, untersteht sie seiner Autorität. Sie muss sich seinen sexuellen Wünschen fügen, sie darf ohne seine Zustimmung kein Geld leihen und nicht über ihr Eigentum verfügen. (...) Witwen werden oft nach dem Status ihres letzten Mannes eingestuft. Diese Situation prägt das Leben der Frauen. Von ihrer Geburt bis über den Tod des Ehemannes hinaus leben sie unter der Kontrolle eines anderen Menschen, meistens eines Mannes.
M1: Der Historiker Ian Mortimer über die rechtliche Stellung von Frauen im Mittelalter
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M2: Der Historiker Karl Brunner über die finanzielle Absicherung von Ehefrauen im Mittelalter:
Bis zum 12. Jh. wurde der Ehefrau vom Mann eine "Dos" (Gabe des Bräutigams) überschrieben, die bis zu einem Drittel seines Vermögens betragen konnte (z.B. Geld, Vieh, aber auch Hörige). Das brachte ihr ein Mitspracherecht bei wichtigen ökonomischen Entscheidungen und sicherte eine eventuelle Witwenschaft ab. Später wurde in der Regel ein "Wittum", eine Versorgungsleistung vereinbart, aber die junge Frau hatte eine Mitgift (Vermögen in Form von Geld und Gut, das einer Frau bei der Heirat mitgegeben wird) mitzubringen.
Bis zum 12. Jh. wurde der Ehefrau vom Mann eine "Dos" (Gabe des Bräutigams) überschrieben, die bis zu einem Drittel seines Vermögens betragen konnte (z.B. Geld, Vieh, aber auch Hörige). Das brachte ihr ein Mitspracherecht bei wichtigen ökonomischen Entscheidungen und sicherte eine eventuelle Witwenschaft ab. Später wurde in der Regel ein "Wittum", eine Versorgungsleistung vereinbart, aber die junge Frau hatte eine Mitgift (Vermögen in Form von Geld und Gut, das einer Frau bei der Heirat mitgegeben wird) mitzubringen.
M2: Der Historiker Karl Brunner über die finanzielle Absicherung von Ehefrauen im Mittelalter:
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M3: Die Historikerin Claudia Märtl über die Munt
Je nach Zeit, Ort und sozialem Stand lassen sich erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Position von Frauen feststellen. (...) Die Vorschriften beruhten auf Vorstellungen von einer natürlichen Schwäche und Schüchternheit der Frau. So waren Frauen von kirchlichen und weltlichen Ämtern fast ganz ausgeschlossen, in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und allgemein der Weisungs- und Strafgewalt männlicher Angehöriger, der Munt, unterworfen. Bei der am weitesten verbreiteten Form der Eheschließung nach weltlichem Recht übergab der Gewalthaber der Braut die Munt an den künftigen Ehemann.
Je nach Zeit, Ort und sozialem Stand lassen sich erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Position von Frauen feststellen. (...) Die Vorschriften beruhten auf Vorstellungen von einer natürlichen Schwäche und Schüchternheit der Frau. So waren Frauen von kirchlichen und weltlichen Ämtern fast ganz ausgeschlossen, in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und allgemein der Weisungs- und Strafgewalt männlicher Angehöriger, der Munt, unterworfen. Bei der am weitesten verbreiteten Form der Eheschließung nach weltlichem Recht übergab der Gewalthaber der Braut die Munt an den künftigen Ehemann.
M3: Die Historikerin Claudia Märtl über die Munt
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