• Digitales Lernen
  • ErikFi
  • 30.06.2020
  • Gesellschaftskunde, Informatik
  • 8, 9, 10, 11, 12
Um die Lizenzinformationen zu sehen, klicken Sie bitte den gewünschten Inhalt an.

Apps und Datenschutz: Ein Workshop für SchülerInnen ab Klasse 8 - Handreichung für LehrerInnen

In Zeiten von DSGVO, Cyberkriminalität, Datendiebstahl, etc.  ist Datenschutz zu einem Thema geworden, dass unseren Alltag durchaus prägt und auch in die Politik vorgedrungen ist. Daten werden in unterschiedlicher Art und Weise von Dritten gesammelt und verwendet und kaum jemand durchblickt die Wirren in allgemeinen Geschäftsbedingungen, sodass ein erhebliches Risiko für Datenverluste allgegenwärtig ist. Betroffen sind davon natürlich Erwachsene, aber insbesondere auch Kinder und Jugendliche, da sie vor allem Apps sozialer Medien nutzen und ihre Nutzung oftmals kaum reflektieren. Dieses Projekt bietet LehrerInnen und SchülerInnen gleichsam die Möglichkeit, Gefahren und Risiken ausgewählter Anwendungen besser kennenzulernen und auszutesten.

Lernziele

Die Schülerinnen kennen...

- Teile  der AGB ausgewählter Anwendungen und deren Bestimmungen zum Datenschutz.

- Risiken und Gefahren die sich aus der Anwendung ebenjener Apps ergeben.

- Möglichkeiten eigene Daten einzusehen und zu löschen.



Die SchülerInnen können...

- persönliche Daten anhand erklärter Vorgehensweisen entfernen.

- hinsichtlich der Nutzung o.g. Anwendungen kritisch Stellung beziehen.



Die SchülerInnen beurteilen...

- in Kleingruppen und im Plenum die Gefahr sozialer Medien für die eigene Lebenswelt.

- Potenziale und Nachteile alternativer Suchmaschinen und sozialer Medien für die eigene Lebenswelt.







Benötigtes Material

- Smartphones o. Tablets

- Stationskarten

- Interaktive Tafel/ Beamer, falls vorhanden

- Plakate für die jeweiligen Stationen

- farbige Stifte

TeilnehmerInnen

  • SchülerInnen ab Klasse 8

  • Einteilung in Gruppen à 4 SuS (min. 12, max. 30)

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

Beginn:

Zunächst sollte ein kurzer Lehrervortrag Einblick in die maßgeblichen Punkte der Entwicklung des Datenschutzes geben. Eine Begriffssammlung mit Assoziationen rund um das Thema Datenschutz kann gemeinsam mit den SchülerInnen (z.B. in Form einer Mindmap) entwickelt werden. Dabei ist es möglich, dass die SchülerInnen eine eigene Definition von Datenschutz entwickeln (Vorlage siehe unten).

Der Lehrervortrag ist individuell gestaltbar, sollte jedoch auf folgende Punkte verweisen:



  • Debatte über Errichtung eines nationalen Zentrums zur Datenerfassung in den 1960ern Jahren in den USA

  • Debatte erreicht Europa

  • 1970 weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen

  • 1977 Bundesdatenschutzgesetz

  • 1995 Europäische Datenschutzrichtlinie



Vgl. Weiterführend:

  • https://www.datenschutz.de

  • http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/

  • https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html

Datenschutz

Datenschutz ist für uns....

Übergang in die Stationsarbeit:

Die Klasse, bzw. Anzahl der Schülerinnen wird nun in vier gleich große Gruppen eingeteilt, in denen die folgenden Aufgaben bearbeitet werden.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

Station I: TIK TOK

1

Stationstext TIK TOK



Auf Tik Tok können Nutzer ab 13 Jahren nicht nur Playback -Videos, sondern auch lustige Clips, Memes oder Tutorials hochladen und ansehen. Und natürlich kannst du deine Videos auch in anderen sozialen Medien teilen. Doch was bedeutet das für dich?

Hochgeladenen Videos werden an die Server der USA oder Japan und auch an viele

andere Websites übermittelt. Das dient, laut Nutzungsbedingungen, zur Sicherheit der Nutzer, da die Inhalte geprüft werden. Gleichzeitig bestätigt man mit der Anmeldung bei dieser App jedoch, dass diese deine Videos automatisch auf anderen Plattformen abspielen und für Werbung benutzen kann, ohne dich vorher

zu fragen. Du bestätigst mit der Anmeldung auch, dass du deine Telefonnummer und die

Telefonnummern aller deiner Kontakte mit allen Informationen, die du über sie gespeichert hast, sowie alle SMS Chats an die Server von TIKTOK zur Verfügung stellst. Was die Betreiber der App damit machen und wozu sie diese brauchen wird nicht erklärt. Du bestätigst weiterhin, dass die App immer auf dein Mikrofon, deine Kamera und deinen Standort

zugreifen kann. Auch hier wird nicht darüber informiert, warum das nötig ist. Mit dem Vorwand, dass die App diese Zugriffe zur der Sicherheit der Nutzer und Kontrolle der Inhalte benötigt, gewährst du den Betreibern der App einen kompletten Einblick in ausnahmslos alle Daten und Funktionen deines Handys einschließlich Bild, Ton und Aufenthaltsort von dir. Die gespeicherten Daten kann jeder staatliche Sicherheitsdienst der Welt aufgreifen und nutzen und jedes Unternehmen kann dann diese Datenund Videos von den Betreibern der App kaufen.



Wie kannst du dich davor schützen?

Die Standardeinstellungen lassen sich zumindest teilweise ändern. Du solltest z. B. die Empfängerliste, also wer deine Clips sehen kann, auf deinenFreundeskreis beschränken.

Sind andere Personen in deinen Werken zu sehen, solltest du die außerdem immer um Erlaubnis fragen, bevor du Videos oder Bilder veröffentlichst. Die GPS-Ortung auszuschalten nützt nur wenig, da die App dennoch auf den Standort deiner SIM-Karte zugreift. All diese Daten werden auf den Servern der App gelöscht, wenn man sein TIKTOK-Konto deaktiviert. Mit der Deaktivierung des Kontos verhinderst du zumindest den Weiteren Zugriff auf dein Handy. Da die Daten jedoch an viele Plattformen übermittelt werden ist es kaum möglich

eigene Daten jemals vollständig löschen zu können.

Eigener Text, Phillip Reetz, CC-0.



Auf Tik Tok können Nutzer ab 13 Jahren nicht nur Playback -Videos, sondern auch lustige Clips, Memes oder Tutorials hochladen und ansehen. Und natürlich kannst du deine Videos auch in anderen sozialen Medien teilen. Doch was bedeutet das für dich?

Hochgeladenen Videos werden an die Server der USA oder Japan und auch an viele

andere Websites übermittelt. Das dient, laut Nutzungsbedingungen, zur Sicherheit der Nutzer, da die Inhalte geprüft werden. Gleichzeitig bestätigt man mit der Anmeldung bei dieser App jedoch, dass diese deine Videos automatisch auf anderen Plattformen abspielen und für Werbung benutzen kann, ohne dich vorher

zu fragen. Du bestätigst mit der Anmeldung auch, dass du deine Telefonnummer und die

Telefonnummern aller deiner Kontakte mit allen Informationen, die du über sie gespeichert hast, sowie alle SMS Chats an die Server von TIKTOK zur Verfügung stellst. Was die Betreiber der App damit machen und wozu sie diese brauchen wird nicht erklärt. Du bestätigst weiterhin, dass die App immer auf dein Mikrofon, deine Kamera und deinen Standort

zugreifen kann. Auch hier wird nicht darüber informiert, warum das nötig ist. Mit dem Vorwand, dass die App diese Zugriffe zur der Sicherheit der Nutzer und Kontrolle der Inhalte benötigt, gewährst du den Betreibern der App einen kompletten Einblick in ausnahmslos alle Daten und Funktionen deines Handys einschließlich Bild, Ton und Aufenthaltsort von dir. Die gespeicherten Daten kann jeder staatliche Sicherheitsdienst der Welt aufgreifen und nutzen und jedes Unternehmen kann dann diese Datenund Videos von den Betreibern der App kaufen.



Wie kannst du dich davor schützen?

Die Standardeinstellungen lassen sich zumindest teilweise ändern. Du solltest z. B. die Empfängerliste, also wer deine Clips sehen kann, auf deinenFreundeskreis beschränken.

Sind andere Personen in deinen Werken zu sehen, solltest du die außerdem immer um Erlaubnis fragen, bevor du Videos oder Bilder veröffentlichst. Die GPS-Ortung auszuschalten nützt nur wenig, da die App dennoch auf den Standort deiner SIM-Karte zugreift. All diese Daten werden auf den Servern der App gelöscht, wenn man sein TIKTOK-Konto deaktiviert. Mit der Deaktivierung des Kontos verhinderst du zumindest den Weiteren Zugriff auf dein Handy. Da die Daten jedoch an viele Plattformen übermittelt werden ist es kaum möglich

eigene Daten jemals vollständig löschen zu können.

1

Stationstext TIK TOK





5




10




15




20




25




30




35




40




45




50




55




60




65




70


Eigener Text, Phillip Reetz, CC-0.
Eigener Text, Phillip Reetz, CC-0.
1
Aufgabenstellungen Station I: TikTok
  • Verständigt euch darüber, wer die App häufig nutzt und ab und zu Videos hochlädt?
  • Lest euch den Text durch! Auf welche Daten werden zugegriffen und was könnte das für den Nutzer bedeutet?
  • Was passiert mit den Videos nachdem man sie einmal hochgeladen hat?
  • Sammelt Gefahren der App auf dem Plakat.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

Station II: Google

1

Google: Datenschutz im Online-Imperium?

Die Meisten von euch kennen sicherlich Google. Der Marktführer unter den Suchmaschinen bearbeitet bis zu 3 Milliarden Suchanfragen pro Tag und wir sind uns sicher, dass auch der oder die Eine oder Andere von euch schon Begriffe in das Suchfeld eingetragen hat. Begonnen hat das Ganze mit einer Idee zweier Studenten, nämlich Larry Page und Sergej Brin, die in den 1990er Jahren in ihrer Garage eine Software mit Suchfunktion entwickelten. Über die Jahre entwickelte sich die Firma zu einem wahren Giganten, der nicht nur im Internet wirkt, sondern auch Produkte ent- und Aktiengeschäfte abwickelt. Mit einem Umsatz von 110 Milliarden Dollar und über 80.000 Beschäftigten gehört das Unternehmen zu den größten der Welt. Doch das ständige Wachstum des Unternehmens brachte Google auch immer wieder in die Kritik des Datenschutzes. Zwar sind viele Funktionen von Google kostenfrei, jedoch bezahlen die Nutzer und Nutzerinnen mit ihren persönlichen Informationen: So speichert Google Suchanfragen, Adressen, Mails, Nachrichten, Fotos und Einkäufe. Durch die Nutzung der Dienste stimmt ihr ganz automatisch zu. Zu den vielen Produkten und Tochterunternehmen, die zu Google gehören, zählen z.B. GoogleMaps, GoogleChrome, Android, Pixel sowie YouTube, um nur einige wenige zu nennen. Ein großer Vorteil der Suchmaschine und Software ist die Präzision und Qualität der Algorithmen, die nach wie vor ungeschlagen ist. Dies bringt jedoch viele Nutzer und Nutzerinnen in eine miserable Situation: Zwar möchten sie die Produkte und deren Qualität auch im Alltag nutzen, jedoch ihre Privatsphäre und Daten geschützt wissen. Die einfachste Möglichkeit wäre es natürlich, alle Google Produkte zu boykottieren. Dies ist aber oftmals sehr schwierig und nur bedingt zielführend. Eine Möglichkeit, die von Politik und Internetaktivisten sowie Verbraucherschützern gefordert wird, ist die Einführung einer einheitlichen Datenschutzbestimmung. Seit einigen Jahren forciert Google selbst die Zustimmung zu eigenen Datenschutzrichtlinien, die von vielen einfach schnell bestätigt werden. Leider sind diese oft sehr schwammig und allgemein formuliert. So erfährt man zwar, dass Google Informationen, wie z.B. Suchverläufe speichert und weiterverkauft, allerdings nicht an welche „Dritten", oder in welche Länder. Wer wissen möchte, welche Daten Google bereits gespeichert hat, kann sich bei Google History komplette Google-Suchverläufe vergangener Jahre und mehr anzeigen lassen. Auch über das Dashboard („google.com/dashboard) können Informationen über die von Google gespeicherten Daten in den einzelnen Anwendungen gewonnen werden. Eine alternative Möglichkeit ist, die Nutzung einer sogenannten Meta-Suchmaschine (z.B. ixquick.de, startpage.de). Diese Meta-Suchmaschinen senden die Suchanfrage zwar an Google weiter, speichern jedoch nicht die Daten der Nutzer und Nutzerinnen. Weitere alternative Suchmaschinen, die besonderen Wert auf Datenschutz legen, sind z.B. Duck Duck Go ,Ecosia oder Unbubble. Über folgenden Link erhaltet ihr Informationen, wie sich Daten bei Google löschen lassen: https://support.google.com/accounts/answer/465?co=GENIE.Platform%3DDesktop&hl=de.

Eigner Text, Erik Fischer, CC-0.

Die Meisten von euch kennen sicherlich Google. Der Marktführer unter den Suchmaschinen bearbeitet bis zu 3 Milliarden Suchanfragen pro Tag und wir sind uns sicher, dass auch der oder die Eine oder Andere von euch schon Begriffe in das Suchfeld eingetragen hat. Begonnen hat das Ganze mit einer Idee zweier Studenten, nämlich Larry Page und Sergej Brin, die in den 1990er Jahren in ihrer Garage eine Software mit Suchfunktion entwickelten. Über die Jahre entwickelte sich die Firma zu einem wahren Giganten, der nicht nur im Internet wirkt, sondern auch Produkte ent- und Aktiengeschäfte abwickelt. Mit einem Umsatz von 110 Milliarden Dollar und über 80.000 Beschäftigten gehört das Unternehmen zu den größten der Welt. Doch das ständige Wachstum des Unternehmens brachte Google auch immer wieder in die Kritik des Datenschutzes. Zwar sind viele Funktionen von Google kostenfrei, jedoch bezahlen die Nutzer und Nutzerinnen mit ihren persönlichen Informationen: So speichert Google Suchanfragen, Adressen, Mails, Nachrichten, Fotos und Einkäufe. Durch die Nutzung der Dienste stimmt ihr ganz automatisch zu. Zu den vielen Produkten und Tochterunternehmen, die zu Google gehören, zählen z.B. GoogleMaps, GoogleChrome, Android, Pixel sowie YouTube, um nur einige wenige zu nennen. Ein großer Vorteil der Suchmaschine und Software ist die Präzision und Qualität der Algorithmen, die nach wie vor ungeschlagen ist. Dies bringt jedoch viele Nutzer und Nutzerinnen in eine miserable Situation: Zwar möchten sie die Produkte und deren Qualität auch im Alltag nutzen, jedoch ihre Privatsphäre und Daten geschützt wissen. Die einfachste Möglichkeit wäre es natürlich, alle Google Produkte zu boykottieren. Dies ist aber oftmals sehr schwierig und nur bedingt zielführend. Eine Möglichkeit, die von Politik und Internetaktivisten sowie Verbraucherschützern gefordert wird, ist die Einführung einer einheitlichen Datenschutzbestimmung. Seit einigen Jahren forciert Google selbst die Zustimmung zu eigenen Datenschutzrichtlinien, die von vielen einfach schnell bestätigt werden. Leider sind diese oft sehr schwammig und allgemein formuliert. So erfährt man zwar, dass Google Informationen, wie z.B. Suchverläufe speichert und weiterverkauft, allerdings nicht an welche „Dritten", oder in welche Länder. Wer wissen möchte, welche Daten Google bereits gespeichert hat, kann sich bei Google History komplette Google-Suchverläufe vergangener Jahre und mehr anzeigen lassen. Auch über das Dashboard („google.com/dashboard) können Informationen über die von Google gespeicherten Daten in den einzelnen Anwendungen gewonnen werden. Eine alternative Möglichkeit ist, die Nutzung einer sogenannten Meta-Suchmaschine (z.B. ixquick.de, startpage.de). Diese Meta-Suchmaschinen senden die Suchanfrage zwar an Google weiter, speichern jedoch nicht die Daten der Nutzer und Nutzerinnen. Weitere alternative Suchmaschinen, die besonderen Wert auf Datenschutz legen, sind z.B. Duck Duck Go ,Ecosia oder Unbubble. Über folgenden Link erhaltet ihr Informationen, wie sich Daten bei Google löschen lassen: https://support.google.com/accounts/answer/465?co=GENIE.Platform%3DDesktop&hl=de.

1

Google: Datenschutz im Online-Imperium?





5




10




15




20




25




30




35




Eigner Text, Erik Fischer, CC-0.
Eigner Text, Erik Fischer, CC-0.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

2
Aufgabenstellung Station II: Google
  • Habt Ihr euch schon einmal gefragt, was mit euren Daten passiert, wenn Ihr Google benutzt? Diskutiert in der Gruppe! (Werbeanzeigen, etc.)
  • Lest den Text! Gab es Informationen, die neu für euch waren und wenn ja, welche? Notiert diese auf dem Plakat!
  • Welche Vor- und Nachteile bietet die Nutzung von Google? Notiert diese auf dem Plakat!
  • Was haltet ihr von alternativen Suchmaschinen? Was spricht für und gegen ihre Nutzung?
Hinweis

Es wäre auch möglich und wünschenswert, wenn der entsprechende Lehrer bzw. LehrerIn im Vorfeld ein Google-Konto eröffnen könnte und einige Dinge in die Suchmaschine eingibt (Name z.B. Klassexyz@gmail.com, o.ä.). Dann könnten die SchülerInnen die im Text angesprochenen Möglichkeiten zur Einsicht der Daten, bzw. deren Löschung testen. Falls Internet und PC/Tablet vorhanden sind, können auch alternative Suchmaschinen ausprobiert werden.

Station III: WhatsApp

Seit 2016 stehen WhatsApp-Nutzern die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Deutsch zur Verfügung, doch vermutlich nur die Wenigsten von uns, haben sie gelesen und dennoch bestätigt. Fest steht: WhatsApp sammelt Daten über euch, um seine „Dienste zu betreiben, anzubieten, zu verbessern, zu verstehen, zu individualisieren, zu unterstützen und zu vermarkten.“ Doch welche Daten gehören dazu?

Grundlegend gebt ihr der App:

  • eure Telefonnummer

  • Email-Adresse (sofern angegeben)

  • den Profilnamen, euer Profilbild

  • alle Telefonnummern von Kontakten aus eurem Telefonbuch, egal ob diese ebenfalls WhatsApp nutzen oder nicht

Zusätzlich speichert WhatsApp Daten bezüglich eures Nutzungsverhaltens:

  • Nutzungs- und Log-Informationen (z.B. wie lange und häufig ihr die App nutzt)

  • Welche Funktionen ihr nutzt (Anrufe, Status, Gruppen…)

  • Geräte und Verbindungsdaten (Modell eures Smartphones, Sprache, Zeitzone, Mobilfunknetz)

  • Standort



Was geschieht mit diesen Daten? „WhatsApp verwendet die ihm zur Verfügung stehenden Informationen und arbeitet auch mit Partnern, Dienstleistern und verbundenen Unternehmen zusammen.“ Heißt, zur Analyse werden diese an Dritte weitergegeben oder mit Partnerunternehmen, wie Facebook oder Instagram geteilt, auch dann, wenn man dort keinen Account besitzt.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

Hat WhatsApp Rechte an meinen Bildern und Texten?

Dazu schreibt die App in ihren AGB: „Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.“  Ihr erlaubt WhatsApp somit die Nutzung aller Daten und Medien, die ihr im Messenger hochladet, jedoch nur zur um das Betreiben und Bereitstellen der App zu gewährleisten. Eure Bilder dürfen demnach nicht für andere Zwecke weitergegeben werden.



Darf ich WhatsApp bereits nutzen?

In den AGB hält WhatsApp eine Altersbeschränkung fest. Als EU-Bürger darfst du WhatsApp erst ab 16 Jahren nutzen. In allen anderen Ländern liegt die Grenze bei 13 Jahren. Mit der Erlaubnis eurer Erziehungsberechtigten, dürft ihr auch vorher bereits die Dienste der App nutzen.  Installiert man WhatsApp, so muss man dieser Bedingung zu stimmen. Ob der Nutzer dabei wahrheitsgemäß antwortet, wird von den Anbietern der App jedoch nicht geprüft.  



Quelle: Eigener Text, Maria Justine Schmidt, CC-0.

3
Aufgabenstellung Station III: WhatsApp
  • Tauscht euch in der Gruppe über eure Erfahrung mit “WhatsApp” aus. Was an der App findet ihr gut beziehungsweise schlecht?
  • Lest euch den Text durch. Welche der Informationen waren für euch neu oder bereits bekannt?
  • Erstellt eine Pro-Contra-Liste für die Nutzung von WhatsApp auf dem Plakat.
  • Kennt ihr WhatApp-Alternativen? Tauscht euch über euch bekannte Apps aus. Würdet ihr sie WhatsApp vorziehen?
Hinweis

Wenn die SchülerInnen dazu bereit sind, dürfen sie natürlich auch gern die Informationen an ihren eigenen Smartphones überprüfen.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

Station IV: Instagram

Ausschnitte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (19.04.2018) von Instagram und was sie bedeuten...



"Bereitstellung durchgängiger und nahtloser Erlebnisse auf anderen Produkten der Facebook-Unternehmen. Wir verbinden dich mit Marken, Produkten und Diensten, die dir wichtig sind.“



  • Instagram gehört zu den Facebook-Unternehmen. Das bedeutet alle Daten, die du auf Instagram angibst werden automatisch auch auf Facebook übertragen. Das erkennst du daran, dass dir auf Instagram auch die Profile von deinenFreunden auf Facebook vorgeschlagen werden oder Werbung, für die du dich auf Facebook interessiert hast, nun auch auf Instagram angezeigt wird. Außerdem können nun auch alle Zugehörigen der Facebook-Unternehmen auf deine Fotos und Videos zugreifen.



„Wirbeanspruchen nicht das Eigentum an deinen Inhalten, sondern du gewährst uns eine Lizenz, sie zu nutzen.“



  • Das bedeutet nur, dass deine Bilder und Videos Instagram nicht gehören. Dennoch darf Instagram und die Facebook-Unternehmen deine Bilder und Videos z.B. zu Werbezwecken verwenden. Dem hast du mit der Anmeldung bei Instagram zugestimmt und das kann nur durch Löschen deines Profils beendet werden. Jedoch sind deine Bilder und Videos weiterhin bei den Leuten mit denen du sie geteilt hast zu finden und somit für Instagram vermutlich für immer zugänglich.



„Verwendung deines Benutzernamens, deines Profilbildes sowie von Informationen über deine Beziehungen zu und Handlungen mit Konten, Werbeanzeigen und gesponserten Inhalten.“



  • Instagram speichert dabei z.B. deine „Likes“. Wenn du zum Beispiel ein angeworbenes Produkt likest, das kann auch unbewusst geschehen, merkt sich Instagram dies, darf das dem Händler übermitteln und die Informationen weiterhin verwenden. Außerdem sieht Instagram auch deine Interaktionen mit anderen Personen. Das ist für uns vor allem bei Facebook erkennbar, wenn dir Veranstaltungen angezeigt werden, für die sich „Freunde“ interessieren, mit denen du öfters über Facebook in Kontakt stehst. Instagram speichert zudem eure Chats.



Alternativen zu Instagram

  • Snapseed (App zur Bearbeitung von Bildern)

  • Flickr (App zum Hochladen von Bildern und Videos, Austausch mit anderen Nutzern möglich)

  • EyeEm (App zum Bearbeiten und Hochladen von Bildern und Videos, Austausch mit anderen Nutzern möglich)

  • Tumblr (App zum Veröffentlichen von Fotos, Videos, Zitaten, Audiodateien usw. in Form eines Blogs)



Quelle: Eigener Text, Anne Benedict, CC-0.

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

4
Aufgabenstellung Station IV: Instagram
  • Findet eine eigene Definition fürdieApp „Instagram“!
  • Welche Erfahrungen habt ihr mit „Instagram“? Was an der App findet ihr gut und was schlecht?
  • Lest euch den Text durch! Was wusstet ihr bereits, was ist neu für euch?Würdet ihr die Instagram-Alternativen nutzen?
  • Erstellt eine Pro-Contra-Listefür die App „Instagram“!
Hinweise

Von den Aufgabenstellungen, die eine Verständigung innerhalb der Gruppe erfordern abgesehen, werden alle Lösungen auf die entsprechenden Plakate notiert.

  • Jede Gruppe bearbeitet das Plakat jeder Gruppe beim jeweiligen Stationswechsel, so dass (durch andere Farbstifte ersichtlich) andere Lösungen/Meinungen zum Vorschein kommen.

Am Ende erfolgt ein sog. Galerierundgang.

  • Die Poster werden im Klassenraum ausgestellt und es kann über unterschiedliche Lösungen diskutiert werden.

Abschluss

Für den Abschluss der Gruppenarbeit ist eine Diskussionsrunde angedacht. Die Position des/der Moderators/-in übernimmt der/die LehrerIn, die dies auch delegieren kann.

  • Diskussionsanregung siehe unten

Die App zu benutzen beeinflusst die Zukunft von mir und meinen Mitmenschen

Die App ermöglicht anderen

mich zu überwachen (Privat ? Konzern ?) Na und, interessiert mich nicht?

Die großen Mängel in Hinblick auf

Datenschutz steht (nicht?) im Verhältnis zum Nutzen und

zur Unterhaltung der App

Welche Lösungen gäbe es die Anwendungen zu nutzen und trotzdem "sicher" zu sein?

„Digitales Lernen“ von Universität Leipzig (Benedict, Reetz, Schmidt, Fischer) ist lizenziert unter CreativeCommons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz .

x