• Digitales Lernen
  • ErikFi
  • 30.06.2020
  • Gesellschaftskunde, Informatik
  • 8, 9, 10, 11, 12
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Apps und Da­ten­schutz: Ein Work­shop für Schü­le­rIn­nen ab Klas­se 8 - Hand­rei­chung für Leh­re­rIn­nen

In Zei­ten von DSGVO, Cy­ber­kri­mi­na­li­tät, Da­ten­dieb­stahl, etc.  ist Da­ten­schutz zu einem Thema ge­wor­den, dass un­se­ren All­tag durch­aus prägt und auch in die Po­li­tik vor­ge­drun­gen ist. Daten wer­den in un­ter­schied­li­cher Art und Weise von Drit­ten ge­sam­melt und ver­wen­det und kaum je­mand durch­blickt die Wir­ren in all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen, so­dass ein er­heb­li­ches Ri­si­ko für Da­ten­ver­lus­te all­ge­gen­wär­tig ist. Be­trof­fen sind davon na­tür­lich Er­wach­se­ne, aber ins­be­son­de­re auch Kin­der und Ju­gend­li­che, da sie vor allem Apps so­zi­a­ler Me­di­en nut­zen und ihre Nut­zung oft­mals kaum re­flek­tie­ren. Die­ses Pro­jekt bie­tet Leh­re­rIn­nen und Schü­le­rIn­nen gleich­sam die Mög­lich­keit, Ge­fah­ren und Ri­si­ken aus­ge­wähl­ter An­wen­dun­gen bes­ser ken­nen­zu­ler­nen und aus­zu­tes­ten.

Lern­zie­le

Die Schü­le­rin­nen ken­nen...

- Teile  der AGB aus­ge­wähl­ter An­wen­dun­gen und deren Be­stim­mun­gen zum Da­ten­schutz.

- Ri­si­ken und Ge­fah­ren die sich aus der An­wen­dung eben­je­ner Apps er­ge­ben.

- Mög­lich­kei­ten ei­ge­ne Daten ein­zu­se­hen und zu lö­schen.



Die Schü­le­rIn­nen kön­nen...

- per­sön­li­che Daten an­hand er­klär­ter Vor­ge­hens­wei­sen ent­fer­nen.

- hin­sicht­lich der Nut­zung o.g. An­wen­dun­gen kri­tisch Stel­lung be­zie­hen.



Die Schü­le­rIn­nen be­ur­tei­len...

- in Klein­grup­pen und im Ple­num die Ge­fahr so­zi­a­ler Me­di­en für die ei­ge­ne Le­bens­welt.

- Po­ten­zi­a­le und Nach­tei­le al­ter­na­ti­ver Such­ma­schi­nen und so­zi­a­ler Me­di­en für die ei­ge­ne Le­bens­welt.







Be­nö­tig­tes Ma­te­ri­al

- Smart­phones o. Ta­blets

- Sta­ti­ons­kar­ten

- In­ter­ak­ti­ve Tafel/ Bea­mer, falls vor­han­den

- Pla­ka­te für die je­wei­li­gen Sta­ti­o­nen

- far­bi­ge Stif­te

Teil­neh­me­rIn­nen

  • Schü­le­rIn­nen ab Klas­se 8
  • Ein­tei­lung in Grup­pen à 4 SuS (min. 12, max. 30)

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

Be­ginn:

Zu­nächst soll­te ein kur­zer Leh­rer­vor­trag Ein­blick in die maß­geb­li­chen Punk­te der Ent­wick­lung des Da­ten­schut­zes geben. Eine Be­griffs­samm­lung mit As­so­zi­a­ti­o­nen rund um das Thema Da­ten­schutz kann ge­mein­sam mit den Schü­le­rIn­nen (z.B. in Form einer Mind­map) ent­wi­ckelt wer­den. Dabei ist es mög­lich, dass die Schü­le­rIn­nen eine ei­ge­ne De­fi­ni­ti­on von Da­ten­schutz ent­wi­ckeln (Vor­la­ge siehe unten).

Der Leh­rer­vor­trag ist in­di­vi­du­ell ge­stalt­bar, soll­te je­doch auf fol­gen­de Punk­te ver­wei­sen:



  • De­bat­te über Er­rich­tung eines na­ti­o­na­len Zen­trums zur Da­ten­er­fas­sung in den 1960ern Jah­ren in den USA
  • De­bat­te er­reicht Eu­ro­pa
  • 1970 welt­weit ers­tes Da­ten­schutz­ge­setz in Hes­sen
  • 1977 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz
  • 1995 Eu­ro­päi­sche Da­ten­schutz­richt­li­nie



Vgl. Wei­ter­füh­rend:

  • https://www.da­ten­schutz.de
  • http://ec.eu­ro­pa.eu/ju­sti­ce_home/fsj/pri­va­cy/
  • https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Da­ten­schutz

Da­ten­schutz ist für uns....

Über­gang in die Sta­ti­ons­ar­beit:

Die Klas­se, bzw. An­zahl der Schü­le­rin­nen wird nun in vier gleich große Grup­pen ein­ge­teilt, in denen die fol­gen­den Auf­ga­ben be­ar­bei­tet wer­den.

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

Sta­ti­on I: TIK TOK

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Sta­ti­ons­text TIK TOK



Auf Tik Tok kön­nen Nut­zer ab 13 Jah­ren nicht nur Play­back -​Videos, son­dern auch lus­ti­ge Clips, Memes oder Tu­to­ri­als hoch­la­den und an­se­hen. Und na­tür­lich kannst du deine Vi­de­os auch in an­de­ren so­zi­a­len Me­di­en tei­len. Doch was be­deu­tet das für dich?

Hoch­ge­la­de­nen Vi­de­os wer­den an die Ser­ver der USA oder Japan und auch an viele

an­de­re Web­sites über­mit­telt. Das dient, laut Nut­zungs­be­din­gun­gen, zur Si­cher­heit der Nut­zer, da die In­hal­te ge­prüft wer­den. Gleich­zei­tig be­stä­tigt man mit der An­mel­dung bei die­ser App je­doch, dass diese deine Vi­de­os au­to­ma­tisch auf an­de­ren Platt­for­men ab­spie­len und für Wer­bung be­nut­zen kann, ohne dich vor­her

zu fra­gen. Du be­stä­tigst mit der An­mel­dung auch, dass du deine Te­le­fon­num­mer und die

Te­le­fon­num­mern aller dei­ner Kon­tak­te mit allen In­for­ma­ti­o­nen, die du über sie ge­spei­chert hast, sowie alle SMS Chats an die Ser­ver von TIK­TOK zur Ver­fü­gung stellst. Was die Be­trei­ber der App damit ma­chen und wozu sie diese brau­chen wird nicht er­klärt. Du be­stä­tigst wei­ter­hin, dass die App immer auf dein Mi­kro­fon, deine Ka­me­ra und dei­nen Stand­ort

zu­grei­fen kann. Auch hier wird nicht dar­über in­for­miert, warum das nötig ist. Mit dem Vor­wand, dass die App diese Zu­grif­fe zur der Si­cher­heit der Nut­zer und Kon­trol­le der In­hal­te be­nö­tigt, ge­währst du den Be­trei­bern der App einen kom­plet­ten Ein­blick in aus­nahms­los alle Daten und Funk­ti­o­nen dei­nes Han­dys ein­schließ­lich Bild, Ton und Auf­ent­halts­ort von dir. Die ge­spei­cher­ten Daten kann jeder staat­li­che Si­cher­heits­dienst der Welt auf­grei­fen und nut­zen und jedes Un­ter­neh­men kann dann diese Da­ten­und Vi­de­os von den Be­trei­bern der App kau­fen.



Wie kannst du dich davor schüt­zen?

Die Stan­dard­ein­stel­lun­gen las­sen sich zu­min­dest teil­wei­se än­dern. Du soll­test z. B. die Emp­fän­ger­lis­te, also wer deine Clips sehen kann, auf dei­nen­Freun­des­kreis be­schrän­ken.

Sind an­de­re Per­so­nen in dei­nen Wer­ken zu sehen, soll­test du die au­ßer­dem immer um Er­laub­nis fra­gen, bevor du Vi­de­os oder Bil­der ver­öf­fent­lichst. Die GPS-​Ortung aus­zu­schal­ten nützt nur wenig, da die App den­noch auf den Stand­ort dei­ner SIM-​Karte zu­greift. All diese Daten wer­den auf den Ser­vern der App ge­löscht, wenn man sein TIKTOK-​Konto de­ak­ti­viert. Mit der De­ak­ti­vie­rung des Kon­tos ver­hin­derst du zu­min­dest den Wei­te­ren Zu­griff auf dein Handy. Da die Daten je­doch an viele Platt­for­men über­mit­telt wer­den ist es kaum mög­lich

ei­ge­ne Daten je­mals voll­stän­dig lö­schen zu kön­nen.

Ei­ge­ner Text, Phil­lip Reetz, CC-0.



Auf Tik Tok kön­nen Nut­zer ab 13 Jah­ren nicht nur Play­back -​Videos, son­dern auch lus­ti­ge Clips, Memes oder Tu­to­ri­als hoch­la­den und an­se­hen. Und na­tür­lich kannst du deine Vi­de­os auch in an­de­ren so­zi­a­len Me­di­en tei­len. Doch was be­deu­tet das für dich?

Hoch­ge­la­de­nen Vi­de­os wer­den an die Ser­ver der USA oder Japan und auch an viele

an­de­re Web­sites über­mit­telt. Das dient, laut Nut­zungs­be­din­gun­gen, zur Si­cher­heit der Nut­zer, da die In­hal­te ge­prüft wer­den. Gleich­zei­tig be­stä­tigt man mit der An­mel­dung bei die­ser App je­doch, dass diese deine Vi­de­os au­to­ma­tisch auf an­de­ren Platt­for­men ab­spie­len und für Wer­bung be­nut­zen kann, ohne dich vor­her

zu fra­gen. Du be­stä­tigst mit der An­mel­dung auch, dass du deine Te­le­fon­num­mer und die

Te­le­fon­num­mern aller dei­ner Kon­tak­te mit allen In­for­ma­ti­o­nen, die du über sie ge­spei­chert hast, sowie alle SMS Chats an die Ser­ver von TIK­TOK zur Ver­fü­gung stellst. Was die Be­trei­ber der App damit ma­chen und wozu sie diese brau­chen wird nicht er­klärt. Du be­stä­tigst wei­ter­hin, dass die App immer auf dein Mi­kro­fon, deine Ka­me­ra und dei­nen Stand­ort

zu­grei­fen kann. Auch hier wird nicht dar­über in­for­miert, warum das nötig ist. Mit dem Vor­wand, dass die App diese Zu­grif­fe zur der Si­cher­heit der Nut­zer und Kon­trol­le der In­hal­te be­nö­tigt, ge­währst du den Be­trei­bern der App einen kom­plet­ten Ein­blick in aus­nahms­los alle Daten und Funk­ti­o­nen dei­nes Han­dys ein­schließ­lich Bild, Ton und Auf­ent­halts­ort von dir. Die ge­spei­cher­ten Daten kann jeder staat­li­che Si­cher­heits­dienst der Welt auf­grei­fen und nut­zen und jedes Un­ter­neh­men kann dann diese Da­ten­und Vi­de­os von den Be­trei­bern der App kau­fen.



Wie kannst du dich davor schüt­zen?

Die Stan­dard­ein­stel­lun­gen las­sen sich zu­min­dest teil­wei­se än­dern. Du soll­test z. B. die Emp­fän­ger­lis­te, also wer deine Clips sehen kann, auf dei­nen­Freun­des­kreis be­schrän­ken.

Sind an­de­re Per­so­nen in dei­nen Wer­ken zu sehen, soll­test du die au­ßer­dem immer um Er­laub­nis fra­gen, bevor du Vi­de­os oder Bil­der ver­öf­fent­lichst. Die GPS-​Ortung aus­zu­schal­ten nützt nur wenig, da die App den­noch auf den Stand­ort dei­ner SIM-​Karte zu­greift. All diese Daten wer­den auf den Ser­vern der App ge­löscht, wenn man sein TIKTOK-​Konto de­ak­ti­viert. Mit der De­ak­ti­vie­rung des Kon­tos ver­hin­derst du zu­min­dest den Wei­te­ren Zu­griff auf dein Handy. Da die Daten je­doch an viele Platt­for­men über­mit­telt wer­den ist es kaum mög­lich

ei­ge­ne Daten je­mals voll­stän­dig lö­schen zu kön­nen.

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Sta­ti­ons­text TIK TOK





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Ei­ge­ner Text, Phil­lip Reetz, CC-0.
Ei­ge­ner Text, Phil­lip Reetz, CC-0.
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Auf­ga­ben­stel­lun­gen Sta­ti­on I: Tik­Tok
  • Ver­stän­digt euch dar­über, wer die App häu­fig nutzt und ab und zu Vi­de­os hoch­lädt?
  • Lest euch den Text durch! Auf wel­che Daten wer­den zu­ge­grif­fen und was könn­te das für den Nut­zer be­deu­tet?
  • Was pas­siert mit den Vi­de­os nach­dem man sie ein­mal hoch­ge­la­den hat?
  • Sam­melt Ge­fah­ren der App auf dem Pla­kat.

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

Sta­ti­on II: Goog­le

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Goog­le: Da­ten­schutz im Online-​Imperium?

Die Meis­ten von euch ken­nen si­cher­lich Goog­le. Der Markt­füh­rer unter den Such­ma­schi­nen be­ar­bei­tet bis zu 3 Mil­li­ar­den Such­an­fra­gen pro Tag und wir sind uns si­cher, dass auch der oder die Eine oder An­de­re von euch schon Be­grif­fe in das Such­feld ein­ge­tra­gen hat. Be­gon­nen hat das Ganze mit einer Idee zwei­er Stu­den­ten, näm­lich Larry Page und Ser­gej Brin, die in den 1990er Jah­ren in ihrer Ga­ra­ge eine Soft­ware mit Such­funk­ti­on ent­wi­ckel­ten. Über die Jahre ent­wi­ckel­te sich die Firma zu einem wah­ren Gi­gan­ten, der nicht nur im In­ter­net wirkt, son­dern auch Pro­duk­te ent- und Ak­ti­en­ge­schäf­te ab­wi­ckelt. Mit einem Um­satz von 110 Mil­li­ar­den Dol­lar und über 80.000 Be­schäf­tig­ten ge­hört das Un­ter­neh­men zu den größ­ten der Welt. Doch das stän­di­ge Wachs­tum des Un­ter­neh­mens brach­te Goog­le auch immer wie­der in die Kri­tik des Da­ten­schut­zes. Zwar sind viele Funk­ti­o­nen von Goog­le kos­ten­frei, je­doch be­zah­len die Nut­zer und Nut­ze­rin­nen mit ihren per­sön­li­chen In­for­ma­ti­o­nen: So spei­chert Goog­le Such­an­fra­gen, Adres­sen, Mails, Nach­rich­ten, Fotos und Ein­käu­fe. Durch die Nut­zung der Diens­te stimmt ihr ganz au­to­ma­tisch zu. Zu den vie­len Pro­duk­ten und Toch­ter­un­ter­neh­men, die zu Goog­le ge­hö­ren, zäh­len z.B. Goog­le­Maps, Goog­leChro­me, An­droid, Pixel sowie You­Tube, um nur ei­ni­ge we­ni­ge zu nen­nen. Ein gro­ßer Vor­teil der Such­ma­schi­ne und Soft­ware ist die Prä­zi­si­on und Qua­li­tät der Al­go­rith­men, die nach wie vor un­ge­schla­gen ist. Dies bringt je­doch viele Nut­zer und Nut­ze­rin­nen in eine mi­se­ra­ble Si­tu­a­ti­on: Zwar möch­ten sie die Pro­duk­te und deren Qua­li­tät auch im All­tag nut­zen, je­doch ihre Pri­vat­sphä­re und Daten ge­schützt wis­sen. Die ein­fachs­te Mög­lich­keit wäre es na­tür­lich, alle Goog­le Pro­duk­te zu boy­kot­tie­ren. Dies ist aber oft­mals sehr schwie­rig und nur be­dingt ziel­füh­rend. Eine Mög­lich­keit, die von Po­li­tik und In­ter­net­ak­ti­vis­ten sowie Ver­brau­cher­schüt­zern ge­for­dert wird, ist die Ein­füh­rung einer ein­heit­li­chen Da­ten­schutz­be­stim­mung. Seit ei­ni­gen Jah­ren for­ciert Goog­le selbst die Zu­stim­mung zu ei­ge­nen Da­ten­schutz­richt­li­ni­en, die von vie­len ein­fach schnell be­stä­tigt wer­den. Lei­der sind diese oft sehr schwam­mig und all­ge­mein for­mu­liert. So er­fährt man zwar, dass Goog­le In­for­ma­ti­o­nen, wie z.B. Such­ver­läu­fe spei­chert und wei­ter­ver­kauft, al­ler­dings nicht an wel­che „Drit­ten", oder in wel­che Län­der. Wer wis­sen möch­te, wel­che Daten Goog­le be­reits ge­spei­chert hat, kann sich bei Goog­le His­to­ry kom­plet­te Google-​Suchverläufe ver­gan­ge­ner Jahre und mehr an­zei­gen las­sen. Auch über das Dash­board („goog­le.com/dash­board) kön­nen In­for­ma­ti­o­nen über die von Goog­le ge­spei­cher­ten Daten in den ein­zel­nen An­wen­dun­gen ge­won­nen wer­den. Eine al­ter­na­ti­ve Mög­lich­keit ist, die Nut­zung einer so­ge­nann­ten Meta-​Suchmaschine (z.B. ix­quick.de, start­pa­ge.de). Diese Meta-​Suchmaschinen sen­den die Such­an­fra­ge zwar an Goog­le wei­ter, spei­chern je­doch nicht die Daten der Nut­zer und Nut­ze­rin­nen. Wei­te­re al­ter­na­ti­ve Such­ma­schi­nen, die be­son­de­ren Wert auf Da­ten­schutz legen, sind z.B. Duck Duck Go ,Eco­sia oder Un­bub­ble. Über fol­gen­den Link er­hal­tet ihr In­for­ma­ti­o­nen, wie sich Daten bei Goog­le lö­schen las­sen: https://sup­port.goog­le.com/ac­counts/ans­wer/465?co=GENIE.Plat­form%3DDesk­top&hl=de.

Eig­ner Text, Erik Fi­scher, CC-0.

Die Meis­ten von euch ken­nen si­cher­lich Goog­le. Der Markt­füh­rer unter den Such­ma­schi­nen be­ar­bei­tet bis zu 3 Mil­li­ar­den Such­an­fra­gen pro Tag und wir sind uns si­cher, dass auch der oder die Eine oder An­de­re von euch schon Be­grif­fe in das Such­feld ein­ge­tra­gen hat. Be­gon­nen hat das Ganze mit einer Idee zwei­er Stu­den­ten, näm­lich Larry Page und Ser­gej Brin, die in den 1990er Jah­ren in ihrer Ga­ra­ge eine Soft­ware mit Such­funk­ti­on ent­wi­ckel­ten. Über die Jahre ent­wi­ckel­te sich die Firma zu einem wah­ren Gi­gan­ten, der nicht nur im In­ter­net wirkt, son­dern auch Pro­duk­te ent- und Ak­ti­en­ge­schäf­te ab­wi­ckelt. Mit einem Um­satz von 110 Mil­li­ar­den Dol­lar und über 80.000 Be­schäf­tig­ten ge­hört das Un­ter­neh­men zu den größ­ten der Welt. Doch das stän­di­ge Wachs­tum des Un­ter­neh­mens brach­te Goog­le auch immer wie­der in die Kri­tik des Da­ten­schut­zes. Zwar sind viele Funk­ti­o­nen von Goog­le kos­ten­frei, je­doch be­zah­len die Nut­zer und Nut­ze­rin­nen mit ihren per­sön­li­chen In­for­ma­ti­o­nen: So spei­chert Goog­le Such­an­fra­gen, Adres­sen, Mails, Nach­rich­ten, Fotos und Ein­käu­fe. Durch die Nut­zung der Diens­te stimmt ihr ganz au­to­ma­tisch zu. Zu den vie­len Pro­duk­ten und Toch­ter­un­ter­neh­men, die zu Goog­le ge­hö­ren, zäh­len z.B. Goog­le­Maps, Goog­leChro­me, An­droid, Pixel sowie You­Tube, um nur ei­ni­ge we­ni­ge zu nen­nen. Ein gro­ßer Vor­teil der Such­ma­schi­ne und Soft­ware ist die Prä­zi­si­on und Qua­li­tät der Al­go­rith­men, die nach wie vor un­ge­schla­gen ist. Dies bringt je­doch viele Nut­zer und Nut­ze­rin­nen in eine mi­se­ra­ble Si­tu­a­ti­on: Zwar möch­ten sie die Pro­duk­te und deren Qua­li­tät auch im All­tag nut­zen, je­doch ihre Pri­vat­sphä­re und Daten ge­schützt wis­sen. Die ein­fachs­te Mög­lich­keit wäre es na­tür­lich, alle Goog­le Pro­duk­te zu boy­kot­tie­ren. Dies ist aber oft­mals sehr schwie­rig und nur be­dingt ziel­füh­rend. Eine Mög­lich­keit, die von Po­li­tik und In­ter­net­ak­ti­vis­ten sowie Ver­brau­cher­schüt­zern ge­for­dert wird, ist die Ein­füh­rung einer ein­heit­li­chen Da­ten­schutz­be­stim­mung. Seit ei­ni­gen Jah­ren for­ciert Goog­le selbst die Zu­stim­mung zu ei­ge­nen Da­ten­schutz­richt­li­ni­en, die von vie­len ein­fach schnell be­stä­tigt wer­den. Lei­der sind diese oft sehr schwam­mig und all­ge­mein for­mu­liert. So er­fährt man zwar, dass Goog­le In­for­ma­ti­o­nen, wie z.B. Such­ver­läu­fe spei­chert und wei­ter­ver­kauft, al­ler­dings nicht an wel­che „Drit­ten", oder in wel­che Län­der. Wer wis­sen möch­te, wel­che Daten Goog­le be­reits ge­spei­chert hat, kann sich bei Goog­le His­to­ry kom­plet­te Google-​Suchverläufe ver­gan­ge­ner Jahre und mehr an­zei­gen las­sen. Auch über das Dash­board („goog­le.com/dash­board) kön­nen In­for­ma­ti­o­nen über die von Goog­le ge­spei­cher­ten Daten in den ein­zel­nen An­wen­dun­gen ge­won­nen wer­den. Eine al­ter­na­ti­ve Mög­lich­keit ist, die Nut­zung einer so­ge­nann­ten Meta-​Suchmaschine (z.B. ix­quick.de, start­pa­ge.de). Diese Meta-​Suchmaschinen sen­den die Such­an­fra­ge zwar an Goog­le wei­ter, spei­chern je­doch nicht die Daten der Nut­zer und Nut­ze­rin­nen. Wei­te­re al­ter­na­ti­ve Such­ma­schi­nen, die be­son­de­ren Wert auf Da­ten­schutz legen, sind z.B. Duck Duck Go ,Eco­sia oder Un­bub­ble. Über fol­gen­den Link er­hal­tet ihr In­for­ma­ti­o­nen, wie sich Daten bei Goog­le lö­schen las­sen: https://sup­port.goog­le.com/ac­counts/ans­wer/465?co=GENIE.Plat­form%3DDesk­top&hl=de.

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Eig­ner Text, Erik Fi­scher, CC-0.
Eig­ner Text, Erik Fi­scher, CC-0.

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

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Auf­ga­ben­stel­lung Sta­ti­on II: Goog­le
  • Habt Ihr euch schon ein­mal ge­fragt, was mit euren Daten pas­siert, wenn Ihr Goog­le be­nutzt? Dis­ku­tiert in der Grup­pe! (Wer­be­an­zei­gen, etc.)
  • Lest den Text! Gab es In­for­ma­ti­o­nen, die neu für euch waren und wenn ja, wel­che? No­tiert diese auf dem Pla­kat!
  • Wel­che Vor- und Nach­tei­le bie­tet die Nut­zung von Goog­le? No­tiert diese auf dem Pla­kat!
  • Was hal­tet ihr von al­ter­na­ti­ven Such­ma­schi­nen? Was spricht für und gegen ihre Nut­zung?
Hin­weis

Es wäre auch mög­lich und wün­schens­wert, wenn der ent­spre­chen­de Leh­rer bzw. Leh­re­rIn im Vor­feld ein Google-​Konto er­öff­nen könn­te und ei­ni­ge Dinge in die Such­ma­schi­ne ein­gibt (Name z.B. Klass­e­xyz@gmail.com, o.ä.). Dann könn­ten die Schü­le­rIn­nen die im Text an­ge­spro­che­nen Mög­lich­kei­ten zur Ein­sicht der Daten, bzw. deren Lö­schung tes­ten. Falls In­ter­net und PC/Ta­blet vor­han­den sind, kön­nen auch al­ter­na­ti­ve Such­ma­schi­nen aus­pro­biert wer­den.

Sta­ti­on III: What­sApp

Seit 2016 ste­hen WhatsApp-​Nutzern die all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) in Deutsch zur Ver­fü­gung, doch ver­mut­lich nur die We­nigs­ten von uns, haben sie ge­le­sen und den­noch be­stä­tigt. Fest steht: What­sApp sam­melt Daten über euch, um seine „Diens­te zu be­trei­ben, an­zu­bie­ten, zu ver­bes­sern, zu ver­ste­hen, zu in­di­vi­du­a­li­sie­ren, zu un­ter­stüt­zen und zu ver­mark­ten.“ Doch wel­che Daten ge­hö­ren dazu?

Grund­le­gend gebt ihr der App:

  • eure Te­le­fon­num­mer
  • Email-​Adresse (so­fern an­ge­ge­ben)
  • den Pro­fil­na­men, euer Pro­fil­bild
  • alle Te­le­fon­num­mern von Kon­tak­ten aus eurem Te­le­fon­buch, egal ob diese eben­falls What­sApp nut­zen oder nicht

Zu­sätz­lich spei­chert What­sApp Daten be­züg­lich eures Nut­zungs­ver­hal­tens:

  • Nutzungs-​ und Log-​Informationen (z.B. wie lange und häu­fig ihr die App nutzt)
  • Wel­che Funk­ti­o­nen ihr nutzt (An­ru­fe, Sta­tus, Grup­pen…)
  • Ge­rä­te und Ver­bin­dungs­da­ten (Mo­dell eures Smart­phones, Spra­che, Zeit­zo­ne, Mo­bil­funk­netz)
  • Stand­ort



Was ge­schieht mit die­sen Daten? „What­sApp ver­wen­det die ihm zur Ver­fü­gung ste­hen­den In­for­ma­ti­o­nen und ar­bei­tet auch mit Part­nern, Dienst­leis­tern und ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men zu­sam­men.“ Heißt, zur Ana­ly­se wer­den diese an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben oder mit Part­ner­un­ter­neh­men, wie Face­book oder In­sta­gram ge­teilt, auch dann, wenn man dort kei­nen Ac­count be­sitzt.

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

Hat What­sApp Rech­te an mei­nen Bil­dern und Tex­ten?

Dazu schreibt die App in ihren AGB: „Damit wir un­se­re Diens­te be­trei­ben und be­reit­stel­len kön­nen, ge­währst du What­sApp eine welt­wei­te, nicht-​exklusive, ge­büh­ren­freie, un­ter­li­zen­zier­ba­re und über­trag­ba­re Li­zenz zur Nut­zung, Re­pro­duk­ti­on, Ver­brei­tung, Er­stel­lung ab­ge­lei­te­ter Werke, Dar­stel­lung und Auf­füh­rung der In­for­ma­ti­o­nen (ein­schließ­lich der In­hal­te), die du auf bzw. über un­se­re/n Diens­te/n hoch­lädst, über­mit­telst, spei­cherst, sen­dest oder emp­fängst.“  Ihr er­laubt What­sApp somit die Nut­zung aller Daten und Me­di­en, die ihr im Mes­sen­ger hoch­la­det, je­doch nur zur um das Be­trei­ben und Be­reit­stel­len der App zu ge­währ­leis­ten. Eure Bil­der dür­fen dem­nach nicht für an­de­re Zwe­cke wei­ter­ge­ge­ben wer­den.



Darf ich What­sApp be­reits nut­zen?

In den AGB hält What­sApp eine Al­ters­be­schrän­kung fest. Als EU-​Bürger darfst du What­sApp erst ab 16 Jah­ren nut­zen. In allen an­de­ren Län­dern liegt die Gren­ze bei 13 Jah­ren. Mit der Er­laub­nis eurer Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten, dürft ihr auch vor­her be­reits die Diens­te der App nut­zen.  In­stal­liert man What­sApp, so muss man die­ser Be­din­gung zu stim­men. Ob der Nut­zer dabei wahr­heits­ge­mäß ant­wor­tet, wird von den An­bie­tern der App je­doch nicht ge­prüft.  



Quel­le: Ei­ge­ner Text, Maria Jus­ti­ne Schmidt, CC-0.

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Auf­ga­ben­stel­lung Sta­ti­on III: What­sApp
  • Tauscht euch in der Grup­pe über eure Er­fah­rung mit “What­sApp” aus. Was an der App fin­det ihr gut be­zie­hungs­wei­se schlecht?
  • Lest euch den Text durch. Wel­che der In­for­ma­ti­o­nen waren für euch neu oder be­reits be­kannt?
  • Er­stellt eine Pro-​Contra-Liste für die Nut­zung von What­sApp auf dem Pla­kat.
  • Kennt ihr WhatApp-​Alternativen? Tauscht euch über euch be­kann­te Apps aus. Wür­det ihr sie What­sApp vor­zie­hen?
Hin­weis

Wenn die Schü­le­rIn­nen dazu be­reit sind, dür­fen sie na­tür­lich auch gern die In­for­ma­ti­o­nen an ihren ei­ge­nen Smart­phones über­prü­fen.

„Di­gi­ta­les Ler­nen“ von Universität Leip­zig (Be­ne­dict, Reetz, Schmidt, Fi­scher) ist li­zen­ziert unter Crea­ti­ve­Com­mons Na­mens­nen­nung – Wei­ter­ga­be unter glei­chen Be­din­gun­gen 4.0 Li­zenz .

Sta­ti­on IV: In­sta­gram

Aus­schnit­te aus den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (19.04.2018) von In­sta­gram und was sie be­deu­ten...



"Be­reit­stel­lung durch­gän­gi­ger und naht­lo­ser Er­leb­nis­se auf an­de­ren Pro­duk­ten der Facebook-​Unternehmen. Wir ver­bin­den dich mit Mar­ken, Pro­duk­ten und Diens­ten, die dir wich­tig sind.“



  • In­sta­gram ge­hört zu den Facebook-​Unternehmen. Das be­deu­tet alle Daten, die du auf In­sta­gram an­gibst wer­den au­to­ma­tisch auch auf Face­book über­tra­gen. Das er­kennst du daran, dass dir auf In­sta­gram auch die Pro­fi­le von dei­nen­Freun­den auf Face­book vor­ge­schla­gen wer­den oder Wer­bung, für die du dich auf Face­book in­ter­es­siert hast, nun auch auf In­sta­gram an­ge­zeigt wird. Au­ßer­dem kön­nen nun auch alle Zu­ge­hö­ri­gen der Facebook-​Unternehmen auf deine Fotos und Vi­de­os zu­grei­fen.



„Wir­be­an­spru­chen nicht das Ei­gen­tum an dei­nen In­hal­ten, son­dern du ge­währst uns eine Li­zenz, sie zu nut­zen.“



  • Das be­deu­tet nur, dass deine Bil­der und Vi­de­os In­sta­gram nicht ge­hö­ren. Den­noch darf In­sta­gram und die Facebook-​Unternehmen deine Bil­der und Vi­de­os z.B. zu Wer­be­zwe­cken ver­wen­den. Dem hast du mit der An­mel­dung bei In­sta­gram zu­ge­stimmt und das kann nur durch Lö­schen dei­nes Pro­fils be­en­det wer­den. Je­doch sind deine Bil­der und Vi­de­os wei­ter­hin bei den Leu­ten mit denen du sie ge­teilt hast zu fin­den und somit für In­sta­gram ver­mut­lich für immer zu­gäng­lich.



„Ver­wen­dung dei­nes Be­nut­zer­na­mens, dei­nes Pro­fil­bil­des sowie von In­for­ma­ti­o­nen über deine Be­zie­hun­gen zu und Hand­lun­gen mit Kon­ten, Wer­be­an­zei­gen und ge­spon­ser­ten In­hal­ten.“



  • In­sta­gram spei­chert dabei z.B. deine „Likes“. Wenn du zum Bei­spiel ein an­ge­wor­be­nes Pro­dukt li­kest, das kann auch un­be­wusst ge­sche­hen, merkt sich In­sta­gram dies, darf das dem Händ­ler über­mit­teln und die In­for­ma­ti­o­nen wei­ter­hin ver­wen­den. Au­ßer­dem sieht In­sta­gram auch deine In­ter­ak­ti­o­nen mit an­de­ren Per­so­nen. Das ist für uns vor allem bei Face­book er­kenn­bar, wenn dir Ver­an­stal­tun­gen an­ge­zeigt wer­den, für die sich „Freun­de“ in­ter­es­sie­ren, mit denen du öf­ters über Face­book in Kon­takt stehst. In­sta­gram spei­chert zudem eure Chats.



Al­ter­na­ti­ven zu In­sta­gram

  • Snap­seed (App zur Be­ar­bei­tung von Bil­dern)
  • Flickr (App zum Hoch­la­den von Bil­dern und Vi­de­os, Aus­tausch mit an­de­ren Nut­zern mög­lich)
  • EyeEm (App zum Be­ar­bei­ten und Hoch­la­den von Bil­dern und Vi­de­os, Aus­tausch mit an­de­ren Nut­zern mög­lich)
  • Tumb­lr (App zum Ver­öf­fent­li­chen von Fotos, Vi­de­os, Zi­ta­ten, Au­dio­da­tei­en usw. in Form eines Blogs)



Quel­le: Ei­ge­ner Text, Anne Be­ne­dict, CC-0.

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Auf­ga­ben­stel­lung Sta­ti­on IV: In­sta­gram
  • Fin­det eine ei­ge­ne De­fi­ni­ti­on für­die­App „In­sta­gram“!
  • Wel­che Er­fah­run­gen habt ihr mit „In­sta­gram“? Was an der App fin­det ihr gut und was schlecht?
  • Lest euch den Text durch! Was wuss­tet ihr be­reits, was ist neu für euch?Wür­det ihr die Instagram-​Alternativen nut­zen?
  • Er­stellt eine Pro-​Contra-Listefür die App „In­sta­gram“!
Hin­wei­se

Von den Auf­ga­ben­stel­lun­gen, die eine Ver­stän­di­gung in­ner­halb der Grup­pe er­for­dern ab­ge­se­hen, wer­den alle Lö­sun­gen auf die ent­spre­chen­den Pla­ka­te no­tiert.

  • Jede Grup­pe be­ar­bei­tet das Pla­kat jeder Grup­pe beim je­wei­li­gen Sta­ti­ons­wech­sel, so dass (durch an­de­re Farb­stif­te er­sicht­lich) an­de­re Lö­sun­gen/Mei­nun­gen zum Vor­schein kom­men.

Am Ende er­folgt ein sog. Ga­le­rie­r­und­gang.

  • Die Pos­ter wer­den im Klas­sen­raum aus­ge­stellt und es kann über un­ter­schied­li­che Lö­sun­gen dis­ku­tiert wer­den.
Ab­schluss

Für den Ab­schluss der Grup­pen­ar­beit ist eine Dis­kus­si­ons­run­de an­ge­dacht. Die Po­si­ti­on des/der Mo­de­ra­tors/-in über­nimmt der/die Leh­re­rIn, die dies auch de­le­gie­ren kann.

  • Dis­kus­si­ons­an­re­gung siehe unten

Die App zu be­nut­zen be­ein­flusst die Zu­kunft von mir und mei­nen Mit­men­schen

Die App er­mög­licht an­de­ren

mich zu über­wa­chen (Pri­vat ? Kon­zern ?) Na und, in­ter­es­siert mich nicht?

Die gro­ßen Män­gel in Hin­blick auf

Da­ten­schutz steht (nicht?) im Ver­hält­nis zum Nut­zen und

zur Un­ter­hal­tung der App

Wel­che Lö­sun­gen gäbe es die An­wen­dun­gen zu nut­zen und trotz­dem "si­cher" zu sein?

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