Begrüßung
Wenn der Beichtende (B) den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer betritt, begrüßt ihn der Priester (P). Dann macht der Beichtende das Kreuzzeichen und spricht:
B: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
P: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit
B: Antwort: Amen.
Bekenntnis und Genugtuung
Es folgt das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch, bei dem der Beichtende ein angemessenes Bußwerk zur Genugtuung für seine Sünden übernimmt.
Reuegebet und Lossprechung
Nach einem Bekenntnis soll der Beichtende ein kurzes Reuegebet sprechen. Er kann z. B. sagen:
B: Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr.Der Priester erteilt die Lossprechung mit folgenden Worten:
P: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.So spreche ich dich los von deinen Sünden.Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
B: Antwort: Amen.
Dank und Entlassung
P: Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.
B: Sein Erbarmen währt ewig.Dann entlässt der Priester den Gläubigen, der Vergebung seiner Sünden empfangen hat, mit den Worten:
P: Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Nach der Entlassung durch den Priester soll der Gläubige noch eine Danksagung halten.
Post-it
"Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben", sagt der auferstandene Jesus Christus seinen Jüngern im vorletzten Kapitel des Johannes-Evangeliums. In diesem Herrenwort ist eine der wesentlichen Grundlagen des Sakraments der Buße zu sehen. Jesus selbst vertraut den Aposteln und damit der Kirche die Fähigkeit an, Sünden zu vergeben.
Im 15. und 16. Jahrhundert wurde diese Praxis missbraucht, indem man den Ablass einfach mit Geld kaufen konnte. Das war eine beliebte Methode in der Zeit um 1500. Den Gläubigen wurde gesagt, dass sie damit auch die Zeit im Fegefeuer verkürzen konnten, wo sie nach katholischem Glauben nach ihrem Tod für ihre Sünden büßen mussten. Je mehr Sünden sie begangen hatten, umso länger müssten sie im Fegefeuer "schmoren". Durch das Land reisten Ablassprediger, die diese Ablassbriefe verkauften. Der Ablasshandel wurde von Martin Luther stark kritisiert, seit 1562 ist der Handel mit Ablassbriefen verboten.
Auszug aus Luthers 95 Thesen:
Man soll die Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es nicht, daß der Erwerb von Ablaß in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen sei.
Man soll den Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen zu leihen ist besser, als Ablaß zu kaufen.
Denn durch ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird der Mensch besser, aber durch Ablaß wird er nicht besser, sondern nur teilweise von der Strafe befreit.
Man soll die Christen lehren: Wer einen Bedürftigen sieht, ihn übergeht und statt dessen für den Ablaß gibt, kauft nicht den Ablaß des Papstes, sondern handelt sich den Zorn Gottes ein.
Man soll die Christen lehren: Die, die nicht im Überfluß leben, sollen das Lebensnotwendige für ihr Hauswesen behalten und keinesfalls für den Ablaß verschwenden.
Man soll die Christen lehren: Der Kauf von Ablaß ist eine freiwillige Angelegenheit, nicht geboten.
Man soll die Christen lehren: Der Papst hat bei der Erteilung von Ablaß ein für ihn dargebrachtes Gebet nötiger und wünscht es deshalb auch mehr als zur Verfügung gestelltes Geld.
Man soll die Christen lehren: Der Ablaß des Papstes ist nützlich, wenn man nicht sein Vertrauen darauf setzt, aber sehr schädlich, falls man darüber die Furcht Gottes fahrenläßt.
Man soll die Christen lehren: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der Ablaßprediger wüßte, sähe er lieber die Peterskirche in Asche sinken, als daß sie mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe erbaut würde.
Man soll die Christen lehren: Der Papst wäre, wie es seine Pflicht ist, bereit - wenn nötig -, die Peterskirche zu verkaufen, um von seinem Gelde einem großen Teil jener zu geben, denen gewisse Ablaßprediger das Geld aus der Tasche holen.
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