Ist der Käufer ein Verbraucher, so nennt man den Kauf einen -kauf. Ist der Händler ein Unternehmer, so haftet er bei neuen Produkten Jahre. Sollte ein Mangel an der Ware auftreten, so gilt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die . Bei gebrauchten Produkten kann der Händler die Gewährleistung auf verkürzen.
Kauft ein Kunde einen Becher Joghurt und stellt beim Öffnen fest, dass dieser verschimmelt ist, so handelt es sich um einen Mangel. Fehlt jedoch bei einer Jacke ein Knopf, so handelt es sich um einen Mangel.
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