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Logo erklärt dir in diesem Video die Gewaltenteilung nochmal:https://www.zdf.de/kinder/logo/gewaltenteilung-104.html
Die Demokratie in Deutschland beruht auf vier Grundsätzen:
1) Die Machtbegrenzung:
Jedes politische Amt ist auf Zeit begrenzt.
Der Bundestag und die Regierung werden von den Bürgern alle
vier Jahre neu gewählt.
Dadurch wird ihre Macht begrenzt.
Auch das Amt des Bundespräsidenten ist auf fünf Jahre beschränkt.
2) Die Gewaltenteiligung:
Der Bundestag und der Bundesrat beschließen die Gesetze.
Die Regierung führt sie aus.
Die richterliche Gewalt wird von den unabhängigen Gerichten ausgeübt.
Mit der Teilung der Gewalten soll verhindert werden, dass diejenigen,
die die Macht besitzen, die Macht missbrauchen und sie sich über die
Gesetze hinwegsetzen.
3) Die Machtkontrolle:
Das Parlament kontrolliert die Macht der Regierung.
Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Gesetzgebung.
Verstößt ein Gesetz gegen die Verfassung (Grundgesetz), erklären
sie es für ungültig.
4) Die Menschenrechte:
Sie sind die Grundlage unserer Verfassung (Grundgesetz).
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