• Lebensmittelhygiene
  • anonym
  • 30.06.2020
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • 1. Ausbildungsjahr
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Checklisten

1
Wareneingang
2
Lagerung
3
Reinigung
4
Bedientheken
5
Personalhygiene

Lebensmittelhygiene-Verordnung

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Die aktuelle Lebensmittelhygiene-Verordnung löste die Verordnung vom 5. August 1997 Mitte August 2007 ab.

Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden.



Strenge Vorschriften regeln daher Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Große Verpflegungseinrichtungen müssen besonders auf Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln achten.

Nach §§ 3–8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen:



  1. Analyse der Gefahren im Produktionsablauf

  2. Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken

  3. Festlegung der kritischen Grenzwerte

  4. Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen

  5. Dokumentation der kritischen Punkte

  6. Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen

  7. Fortbildung der Mitarbeiter.





Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt.

HACCP Konzept

Das HACCP-Konzept ist heute international als lebensmittelspezifisches System zur Prävention gesundheitlicher Gefahren für den Verbraucher anerkannt und ist in allen gängigen Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit als wichtiger Bestandteil implementiert.

(Hazard Analysis and Critical Control Points)

Da die Verantwortung für sichere Lebensmittel hauptsächlich bei den Unternehmen selbst liegt, ist der Begriff der betrieblichen "Hygiene-Eigenkontrolle" besonders wichtig geworden.



Dieser bedeutet nichts anderes, als dass ein Betrieb alle hygienerelevanten Manipulationen mit Lebensmitteln und jede damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeit eigenverantwortlich überwacht.

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