Im täglichen Geschäftsbetrieb kommt es immer wieder vor, dass Investitionen getätigt werden müssen. So muss zum Beispiel eine neue Maschine angeschafft oder ein neuer Lieferwagen gekauft werden. Im Gegensatz zum Einkauf von Materialien werden diese längerfristig genutzten Güter als Anlagegüter bezeichnet.
Beim Kauf von Anlagegütern müssen zuerst sämtliche Anschaffungskosten ermittelt werden. Anschaffungskosten sind alle Nettokosten die bei der Anschaffung oder Herstellung eines Anlagegutes anfallen. Zu Ihnen zählen auch die Anschaffungsnebenkosten.
Als Anschaffungsnebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die notwendig sind um ein Anlagegut in einen betriebsfähigen Zustand zu versetzen. z.B. Überführungskosten, Zölle, Notargebühren, etc.
Die Anschaffungsnebenkosten sind aktivierungspflichtig. Das heißt, sie werden netto auf dem Anlagekonto aktiviert.
ACHTUNG! Die erste Tankfüllung eines Fahrzeugs zählt NICHT zu den Anschaffungsnebenkosten! Sie wird auf dem Konto 6030 AWB verbucht. Auch Sonderlackierungen bei Fahrzeugen gelten nicht als Anschaffungsnebenkosten und sind wie Werbung zu behandeln.
Anschaffungskosten | |
+ Überführungskosten | |
+ Sonderausstattung | |
= Anschaffungskosten (gesamt) |
Jedes Anlagegut wird durch die Verwendung im Unternehmen abgenutzt. Das heißt: sein Wert verringert sich. Diese Wertminderung wird buchhalterisch durch die Abschreibung kenntlich gemacht. Sie erfolgt immer von den Anschaffungs-/Herstellungskosten und stellt für das Unternehmen einen Aufwand dar.
Die Abschreibung erfolgt nach dem sogenannten AfA-Satz.
AfA = Absetzung für Abnutzung. Dieser ergibt sich aus der Nutzungsdauer laut Abschreibungstabelle, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird.
Berechnung des AfA-Betrags
AfA-Betrag =
Bei der Anschaffung von Anlagegütern während des Kalenderjahres muss eine zeitanteilige Abschreibung durchgeführt werden. Das heißt: Der Abschreibungsbetrag wird auf die entsprechenden Monate aufgeteilt, wobei der Monat der Anschaffung mitgezählt wird.
Berechnung der zeitanteiligen Abschreibung
AfA-Betrag p. Monat =
zeitanteilige Abschreibung im ersten Jahr = AfA-Betrag p. Monat x Anzahl der Monate
Berechnung des AfA-Satzes
AfA-Satz=
Die Abschreibung wird immer auf dem Konto 6520 ABSA mit dem entsprechenden Anlagekonto als Gegenkonto verbucht. Der durch die Abschreibung verminderte Wert des Gutes wird als Buchwert bezeichnet. Wird ein vollständig abgeschriebenes Anlagegut über die reguläre Nutzungsdauer hinweg weitergenutzt, wird es mit dem sogenannten Erinnerungswert von 1,00 Euro in der Buchführung weitergeführt.
Grundstücke werden normalerweise nicht abgeschrieben, da sie keiner Wertminderung unterliegen. Allerdings können Sie durch unvorhergesehene Umstände, wie den Bau einer Straße oder Stromleitung an Wert verlieren. In diesem Fall müsste eine außerordentliche Abschreibung durchgeführt werden.
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