• Kauf und Abschreibung von Anlagegütern
  • anonym
  • 30.06.2020
  • Wirtschaft
  • 9
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Im täg­li­chen Ge­schäfts­be­trieb kommt es immer wie­der vor, dass In­ves­ti­ti­o­nen ge­tä­tigt wer­den müs­sen. So muss zum Bei­spiel eine neue Ma­schi­ne an­ge­schafft oder ein neuer Lie­fer­wa­gen ge­kauft wer­den. Im Ge­gen­satz zum Ein­kauf von Ma­te­ri­a­li­en wer­den diese län­ger­fris­tig ge­nutz­ten Güter als An­la­ge­gü­ter be­zeich­net.

An­schaf­fung

Beim Kauf von An­la­ge­gü­tern müs­sen zu­erst An­schaf­fungs­kos­ten er­mit­telt wer­den. An­schaf­fungs­kos­ten sind alle die bei der An­schaf­fung oder Her­stel­lung eines An­la­ge­gu­tes an­fal­len. Zu Ihnen zäh­len auch die .

Als An­schaf­fungs­ne­ben­kos­ten wer­den alle Kos­ten be­zeich­net, die sind um ein An­la­ge­gut in einen Zu­stand zu ver­set­zen. z.B.

Die An­schaf­fungs­ne­ben­kos­ten sind ak­ti­vie­rungs­pflich­tig. Das heißt, sie wer­den auf dem ak­ti­viert.

ACH­TUNG! Die erste Tank­fül­lung eines Fahr­zeugs zählt NICHT zu den An­schaf­fungs­ne­ben­kos­ten! Sie wird auf dem Konto ver­bucht. Auch Son­der­la­ckie­run­gen bei Fahr­zeu­gen gel­ten nicht als An­schaf­fungs­ne­ben­kos­ten und sind wie Wer­bung zu be­han­deln.

Bei­spiel:

Das Un­ter­neh­men Gras­ham­mer Spie­le kauft am 16. Mai einen neuen Klein­trans­por­ter zu 40.000,00 Euro (netto) Hinzu kom­men Über­füh­rungs­kos­ten in Höhe von brut­to 297,50 Euro, eine Son­der­la­ckie­rung mit dem Fir­men­lo­go zu brut­to 737,80 Euro und die erste Tank­fül­lung für 98,00 Euro (netto).
  • Nutze dazu das Maß­band

Be­rech­nung der ge­sam­ten An­schaf­fungs­kos­ten:

Ne­ben­rech­nun­gen

An­schaf­fungs­kos­ten

+ Über­füh­rungs­kos­ten

+ Son­der­aus­stat­tung

= An­schaf­fungs­kos­ten (ge­samt)

1
Bu­chung der An­schaf­fung auf Ziel

Ne­ben­rech­nung

2
Bu­chung der ers­ten Tank­fül­lung

Ab­schrei­bung

Jedes An­la­ge­gut wird durch die Ver­wen­dung im Un­ter­neh­men . Das heißt: sein Wert sich. Diese Wert­min­de­rung wird buch­hal­te­risch durch die kennt­lich ge­macht. Sie er­folgt immer von den und stellt für das Un­ter­neh­men einen dar.

Die Ab­schrei­bung er­folgt nach dem so­ge­nann­ten AfA-​Satz.

AfA = . Die­ser er­gibt sich aus der Nut­zungs­dau­er laut Ab­schrei­bungs­ta­bel­le, die vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um fest­ge­legt wird.

Be­rech­nung des AfA-​Betrags

AfA-​Betrag =

Bei der An­schaf­fung von An­la­ge­gü­tern wäh­rend des Ka­len­der­jah­res muss eine Ab­schrei­bung durch­ge­führt wer­den. Das heißt: Der Ab­schrei­bungs­be­trag wird auf die ent­spre­chen­den auf­ge­teilt, wobei der Monat der An­schaf­fung wird.

Be­rech­nung der zeit­an­tei­li­gen Ab­schrei­bung

AfA-​Betrag p. Monat =

zeit­an­tei­li­ge Ab­schrei­bung im ers­ten Jahr = AfA-​Betrag p. Monat x An­zahl der Mo­na­te

Be­rech­nung des AfA-​Satzes

AfA-​Satz=

Bei­spiel:

Als Mit­ar­bei­ter in der Buch­hal­tung sol­len Sie die Ab­schrei­bungs­be­trä­ge für den neu ge­kauf­ten Klein­trans­por­ter be­rech­nen. Die Nut­zungs­dau­er laut AfA-​Tabelle be­trägt dabei 5 Jahre.
  • Be­rech­nen Sie den AfA-​Satz
  • Be­rech­nen Sie den Ab­schrei­bungs­be­trag pro Jahr
  • Be­rech­nen Sie den Ab­schrei­bungs­be­trag im ers­ten Jahr der Nut­zung

Ver­bu­chung der Ab­schrei­bung

Die Ab­schrei­bung wird immer auf dem Konto 6520 ABSA mit dem ent­spre­chen­den als Ge­gen­kon­to ver­bucht. Der durch die Ab­schrei­bung ver­min­der­te Wert des Gutes wird als be­zeich­net. Wird ein voll­stän­dig ab­ge­schrie­be­nes An­la­ge­gut über die Nut­zungs­dau­er hin­weg wei­ter­ge­nutzt, wird es mit dem so­ge­nann­ten von 1,00 Euro in der Buch­füh­rung wei­ter­ge­führt.

3
Bu­chung der Ab­schrei­bung im ers­ten Nut­zungs­jahr
4
Bu­chung der Ab­schrei­bung im zwei­ten Nut­zungs­jahr
5
Bu­chung der Ab­schrei­bung im letz­ten Jahr der Nut­zung. Der Klein­trans­por­ter wird wei­ter­hin ge­nutzt
Ab­schrei­bun­gen auf Grund­stü­cke

Grund­stü­cke wer­den nor­ma­ler­wei­se nicht ab­ge­schrie­ben, da sie kei­ner Wert­min­de­rung un­ter­lie­gen. Al­ler­dings kön­nen Sie durch un­vor­her­ge­se­he­ne Um­stän­de, wie den Bau einer Stra­ße oder Strom­lei­tung an Wert ver­lie­ren. In die­sem Fall müss­te eine au­ßer­or­dent­li­che Ab­schrei­bung durch­ge­führt wer­den.

6
Geh auf den Schul­hof und miss die Ent­fer­nung zwi­schen der Turn­hal­le und dem Haupt­ein­gang
  • Nutze dazu das Maß­band

Übungs­auf­ga­be

Ihnen liegt ne­ben­ste­hen­de Rech­nung vor.
  • Ver­bu­chen Sie den Rech­nungs­ei­gang
  • Be­rech­nen Sie die AfA-​Satz, wenn von einer Nut­zungs­dau­er von 10 Jah­ren aus­ge­gan­gen wird.
  • Be­rech­nen und ver­bu­chen Sie die Ab­schrei­bung im ers­ten Nut­zungs­jahr
  • Ver­bu­chen Sie die Ab­schrei­bung im zwei­ten Nut­zungs­jahr
  • Wie hoch ist der Buch­wert der Ma­schi­ne im 9. Jahr der Nut­zung?
  • Ver­bu­chen Sie die Ab­schrei­bung im letz­ten Jahr der Nut­zung. Eine wei­te­re Ver­wen­dung der Ma­schi­ne im Un­ter­neh­men ist vor­ge­se­hen.
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