Damit das Zusammenleben zwischen Menschen in einem Staat gut funktioniert, muss es Gesetze geben.
Die sollen dafür sorgen, dass jeder die gleichen Rechte hat und die Freiheit aller Bürger gesichert ist. Um zu verhindern, dass ein Mensch alleine über alle Gesetze entscheidet, sollen sich drei unterschiedliche Abteilungen, auch „Gewalten“ genannt, darum kümmern. Hinter jeder dieser Gewalten steckt eine Gruppe von Menschen.
Die drei Staatsgewalten heißen:
Sie haben alle unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Staatsgewalt | Aufgabenbereich | Beispiel |
---|---|---|
Legislative | Gesetze geben | |
Exekutive | Gesetze ausführen; aufpassen, dass Gesetze im Alltag umgesetzt werden und sich alle daran halten | |
Judikative | Recht sprechend; soll Menschen bestrafen, die sich nicht an Gesetze halten |
Diese drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. Alle gucken einander auf die Finger, und stellen sicher, dass weder fiese Gesetze in Kraft treten, noch Menschen zu Unrecht bestraft werden.
Die gesetzgebende Gewalt darf Gesetze beschließen.
Zur Legislative gehören in Deutschland der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.
Dort sitzen Vertreter, die vom Volk gewählt wurden. Sie beraten über mögliche Gesetze, die dann für die anderen Gewalten verbindlich sind. Sie müssen sich allerdings bei den Gesetzen an die Vorschriften halten, die unsere Verfassung vorgibt. Außerdem müssen die Gesetze erst vom Bundespräsidenten unterschrieben werden, bevor sie in Kraft treten können.
Die ausführende Gewalt muss die Gesetze umsetzen, die sich von der Legislative ausgedacht wurden. Zu ihr gehören die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle Angestellten, die in den Ministerien, Ämtern und Behörden arbeiten (z.B. Polizei oder Gesundheitsamt).
Wie funktioniert das?
Stell dir vor, ein neues Gesetz tritt in Kraft, in dem steht, dass jedes Kind ein Recht auf leckeres Schulessen hat. Dann muss sich die Exekutive darum kümmern, dass das auch tatsächlich umgesetzt wird. In dem Fall wäre das Kultusministerium zuständig.
Zusatzinfo: Oft ist die Exekutive auch selbst an der Gesetzgebung beteiligt. Sie kann nämlich dem Bundestag Gesetze vorschlagen, wenn sie sieht, dass es irgendwo Probleme gibt.
Zu der rechtsprechenden Gewalt gehören alle Gerichte.
Verschiedene Gerichte sind für unterschiedliche Aufgaben zuständig. Eins entscheidet, wie Menschen bestraft werden, die sich nicht ans Gesetz gehalten haben. Ein anderes entscheidet, ob ein vorgeschlagenes Gesetz den Vorschriften der Verfassung entspricht.
Das Urteil fällen Richter. Sie sind unabhängig und dürfen sich von niemanden beeinflussen lassen.
Allerdings müssen sie natürlich Urteile fällen, die sie durch bestehende Gesetze begründen können. Sie können also nicht einfach sagen: „Du kommst ins Gefängnis, weil ich dich doof finde.“
Das ist keine Begründung.
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