a)
Notwendige Angaben
Da Adresse und Gebäudetyp spätestens bei der Besichtigung bekannt werden, sollten mindestens folgende Angaben in den Anzeigen enthalten sein:
Textbeispiel:
Ruhige Altbauwohnung, renoviert, 4 ZKB, Balkon, 75 qm, KM 525,–, BK 120,–, gepflegtes Mehrfamilienhaus, Angaben EnEV: BjG 1930, BjW 2000, ET Gas, EA B, EB 75, ab sofort (0123123456).
Ausführliches Textbeispiel:
Ruhige Altbauwohnung, renoviert, 4 ZKB, Balkon, 75 qm, KM 525,–, BK 120,–, gepflegtes Mehrfamilienhaus, Angaben gemäß EnEV 2014: Baujahr Gebäude 1930, Baujahr Wärmeerzeuger 2000, Energieträger Gas, Energiebedarfsausweis, Energiebedarf 75 kWh, frei ab sofort (0123123456).
c) individuell
d) individuell
e) Kalt: Kaltmiete (auch Nettomiete, Nettokaltmiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Heizkosten und sogenannte kalte Betriebskosten sind also nicht enthalten.
Betriebskosten werden in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden in der Regel an den Versorger bzw. Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel).
f) KAUTION Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters
(Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche).