• Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern
  • anonym
  • 30.06.2020
  • Wirtschaft
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Werden für das Unternehmen selbstständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von maximal 1.000 € netto angeschaft, so spricht man von Geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach ihren Anschaffungskosten unterschieden in:

* – Anschaffungskosten über 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro (netto). Sie werden auf dem Konto verbucht. Von der Gesamtsumme auf diesem Konto werden am Jahresende über das Konto abgeschrieben.



* – Anschaffungskosten bis 150,00 Euro (netto p. Stück). Diese werden sofort als auf dem Konto verbucht.





Beispiel

Das Unternehmen Grashammer Spiele kauft einen PC für die Vertriebsabteilung zu 1059,10 €, brutto. Zusätzlich, wird ein Multifunktionsdrucker mit Kopierfunktion für 145,00 € Euro, netto angeschafft.

1
Verbuchung der Anschaffung

Nebenrechnung:

2
Am Jahresende steht auf dem Konto 0895 SP eine Gesamtsumme von 7.800,00 €.
Verbuchung der Abschreibung.

Nebenrechnung:

x