
Werden für das Unternehmen selbstständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten von maximal 1.000 € netto angeschaft, so spricht man von Geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach ihren Anschaffungskosten unterschieden in:
* – Anschaffungskosten über 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro (netto). Sie werden auf dem Konto verbucht. Von der Gesamtsumme auf diesem Konto werden am Jahresende über das Konto abgeschrieben.
* – Anschaffungskosten bis 150,00 Euro (netto p. Stück). Diese werden sofort als auf dem Konto verbucht.
Beispiel
Das Unternehmen Grashammer Spiele kauft einen PC für die Vertriebsabteilung zu 1059,10 €, brutto. Zusätzlich, wird ein Multifunktionsdrucker mit Kopierfunktion für 145,00 € Euro, netto angeschafft.
Nebenrechnung:
Verbuchung der Abschreibung.
Nebenrechnung:
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/5a8159b0


