KV/PflV: 52.500 € p.a.
RV/AV: 76.200 € p.a. (alte BL) / 68.400 € p.a. (neue BL)
Voller Zuschlag / Kirchensteuer erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe
Die Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) werden geschätzt und als Beitragsvorauszahlung spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats an die Krankenkasse abgeführt.
Buchungssatz:
2640 SV-Beitragsvorauszahlung
an 2800 Guthaben bei Kreditinstituten
Saldo (Erstattungsanspruch oder Restbeitrag) wird mit der Vorausleistung für den Folgemonat verrechnet
6200 (Löhne) bzw. 6300 (Gehälter) Bruttolohn / Bruttogehalt
6400 (Löhne) bzw. 6410 (Gehälter) AG-Anteil zur Sozialversicherung
an 2800 Guthaben bei Kreditinstituten (Nettolohn)
an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung (Ausgleich des Verrechnungskontos)
an 4830 So. Verb. ggü. Finanzbehörden Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Ein Vorschuss ist ein kurzfristiger Kredit des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, der mit der Lohn--/Gehaltszahlung verrechnet wird.
Buchungssatz:
2650 Forderungen an Mitarbeiter
an 2800 Bank
Ein eventueller Zuschuss des Arbeitgebers stellt steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen dar.
Buchung der Lohn-/Gehaltszahlung:
6200 (Löhne) bzw. 6300 (Gehälter) Bruttolohn / Bruttogehalt
6220 (Löhne) bzw. 6320 (Gehälter) Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen
6400 (Löhne) bzw. 6410 (Gehälter) AG-Anteil zur Sozialversicherung
an 2800 Guthaben bei Kreditinstituten
an 2640 SV-Beitragsvorauszahlung
an 4830 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden
an 4860 Verbindlichkeiten aus Vermögenswirksamen Leistungen
Zugrunde gelegte Lohnsteuertabelle:
http://lohnsteuertabelle.com.de/Lohnsteuertabelle2017_West_K9.pdf