• Grundrechte in der BRD:
  • anonym
  • 30.06.2020
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Grundrechte in der BRD:

Szenario: Ein entführtes Passagierflugzeug fliegt auf ein vollbesetzes Flugzeugstadion zu.

Ein entsendetes Militärflugzeug versucht vergeblich das entführte Flugzeug abzudrängen. Auch nach einem Warnschuss behält das entführte Flugzeug den Kurs Richtung Stadion bei.



Soll in letzter Konsequenz der Abschuss des Flugzeugs erlaubt sein?

Rechtliche Grundlage:

1
11.01.2005: §14 Abs. 3 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) erlaubt als letztes Mittel auch den Abschuss eines solchen Flugzeuges
2
15.02.2006: Nach dem Bundesverfassungsgerichts ist §14 Abs. 3 LuftSiG verfassungs-widrig, ein Abschuss eines solchen Flugzeuges verstößt also gegen das Grundgesetz.
Warum?
Wo liegen die Dilemmata?

Grundrechte in der BRD:

Szenario: Ein entführtes Passagierflugzeug fliegt auf ein vollbesetzes Flugzeugstadion zu.

Ein entsendetes Militärflugzeug dversucht vergeblich das entführte Flugzeug abzudrängen. Auch nach einem Warnschuss behält das entführte Flugzeug den Kurs Richtung Stadion bei.



Soll in letzter Konsequenz der Abschuss des Flugzeugs erlaubt sein?

Rechtliche Grundlage:

1
11.01.2005: §14 Abs. 3 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) erlaubt als letztes Mittel auch den Abschuss eines solchen Flugzeuges
2
15.02.2006: Nach dem Bundesverfassungsgerichts ist §14 Abs. 3 LuftSiG verfassungs-widrig, ein Abschuss eines solchen Flugzeuges verstößt also gegen das Grundgesetz.
Warum?
Wo liegen die Dilemmata?
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