• Bruttolohn und Nettolohn
  • anonym
  • 30.06.2020
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Bruttolohn? Nettolohn? - Gibt es einen Unterschied?

Wenn jemand von seinem "Bruttolohn" spricht, meint er damit seinen Verdienst, den er für seine Arbeit erhält bevor die Steuern, die davon gezahlt werden müssen und die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen wurden.



Der "Nettolohn" ist die Summe, die übrig bleibt, wenn alle Abgaben abgezogen wurden.

Die Abgaben zieht der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab und überweist das Geld an das Finanzamt und die Versicherungen.

Die Höhe des Betrages der abgezogen wird, richtet sich nach dem Familienstand (z.B. verheiratet?), der Zahl der Kinder und der Höhe des Bruttoeinkommens im ganzen Jahr.





Alle Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Versicherungen bezahlen. Weil dies eine gesetzliche Pflicht ist, nennt man diese Versicherungen auch „Pflicht­versicherungen“.

Aber die Arbeitnehmer zahlen nicht alleine. Auch die Arbeitgeber zahlen. Der Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der der Arbeitnehmer.



Hinter den Pflichtversicherungen steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer dem Einzelnen hilft, wenn er oder sie in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist. Die Krankenversicherung zahlt dann zum Beispiel das Krankenhaus und die Medizin eines Arbeitnehmers.





Vom Bruttolohn wird auch die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und, bei Kirchen­mitgliedern, die Kirchensteuer abgezogen.

Diese Abgaben zahlt man aber nur, wenn man im Jahr brutto mehr als 9168,- Euro[1] verdient. Die Höhe der Lohnsteuer ist unterschiedlich.



































[1] Ledige, 2019

Steuern sind wichtige Einnahme- quellen für den Staat. Mit diesem Geld bezahlt der Staat seine Auf- gaben. Er sorgt zum Beispiel dafür, dass es Straßen in Deutschland gibt. Dass es Schulen gibt und Kindergärten, dass die Feuerwehr zum Löschen einen Schlauch hat und dass die Polizei kommt.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer fließt an die Kirchengemeinde des Steuerzahlers und diese benutzt das Geld dann für ganz verschiedene Aufgaben, z.B. für die Heizkosten einer Kirche oder eines Kinder- gartens.

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