• Limonade und andere Erfrischungsgetränke
  • @ConKroe
  • 30.06.2020
  • Hauswirtschaft
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Begriffsklärung

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke regeln gesetzesähnlich die Unterschiede der einzelnen Getränkearten.

Im Gegensatz zu Limonaden dürfen bei Brausen auch Aroma- und Farbstoffe verwendet weden

Limonade muss mindestens 7% Zucker (oder vergleich viel Süßstoff) enthalten. Außerdem enthält sie üblicherweise Kohlensäure. Im Wort steckt auch lemon oder Limone, also ein Hinweis darauf, dass auch der Saft einer Zitrusfrucht in das Getränk gehört. Limonaden können weiterhin natürliche Aromastoffe aus Fruchtsäften enhalten. Auch Zuckerkulör oder Beta-Carotin als Farbstoff sind erlaubt.

Schorlen enthalten Fruchstsaft, -mark oder -konzentrat sowie Trinkwasser (auch Mineral-, Tafel- oder Quellwasser) und Kohlensäure. Mehrsaftschorlen heißen Mischgetränke aus mehreren Fruchtarten. Fruchtschorlen aus sehr sauren Säften dürfen mit Zucker (oder Süßstoff) gesüßt werden.

Für alle Erfrischungsgetränke gilt eine Höchstmenge von 2g/l Alkohol (aus Fruchtgärung). Außerdem dürfen auch Mineralstoffe und Vitamine zugesetzt werden.

Tipp:

Die Leitsätze und auch die Verordnung für Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke sind online frei verfügbar.

Aufgaben

1
Was trifft hier zu? Bitte kreuzen Sie an!
Limonade
Brause
Schorle
Das Getränke darf mit Farbstoff grün eingefärbt werden.
Der Geschmack stammt von einem Fruchtsaft ab.
Es muss Kohlensäure enthalten sein.
Die Zuckermenge ist vorgeschrieben.
Der Geschmack kann durch einen Kräuterauszug entstanden sein.
Ein Cola-Getränk ist nach den Leitsätzen eine ...
2
Recherchieren Sie weiter zu den Unterschieden von Energydrinks, Eistee, Near-Water-Getränken im Vergleich zu Limonaden und Brausen.
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