Nichts ist wie es scheint?
Nachdem ihr als Detektive*innen die einzelnen Stationen bearbeitet habt, geht es jetzt darum die gesammelten Informationen und Quellen noch einmal zu überprüfen. Dabei werden die Inhalte und Quellen zerlegt und neu betrachtet (dekonstruiert). Der Sinn dabei ist, eine Sicherheit über die Richtigkeit der Informationen zu erlangen.
Dekonstruieren = Auseinander bauen/nehmen. Hier geht es um einen Wechsel der Perspektive. Quellen werden auf ihre Herkunft und Wahrheit überprüft und nochmals "auseinander gebaut".
Informationen zu Linhardts Mörder | Belege und Beweise | |
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Station 1: Tatort Paulinum Leipzig | - Tatort: Paulinum Leipzig - Profil der alten Kirche | Quellen: - Material: - M1 und M2: |
Station 2: Es geschah am Tag der Barbara | - - | Quelle: - Fresken - Q1: Brief an Thietmar von Merseburg |
Station 3: Weiß jemand, was Linhardt zuletzt getan hat? | - Linhardts Tagesablauf am Tag des Mordes - | Quelle: Material: -M1: Frömmigkeit im MA -M2: |
Station 4: Wer war's? | - - | Quelle: - - anonymer Hinweistext - Q1 und Q2: |
Station 5: Zur falschen Zeit am falschen Ort | - Motiv des ersten Mordes: - Motiv des zweiten Mordes: | Quelle: - Handschrift (Hinweis) - Bildquellen: Material: - M1und M2: |
Station 6: Kenne deinen Linhardt | - Linhardt hat viel Bier getrunken - Tatwaffe: | Quelle: - Wandstück mit K - Q1: Predigt Förderei Material |
Eine Quelle sollte einen belegbaren Urheber bzw. Ursprung besitzen.
Dadurch könnt ihr echte von falschen Infos unterscheiden.
Nutzt die Biografie Zobels (Anhang), um einen Vergleich zwischen euren Quellen anzustellen!
Nutz diese Biografie von Christoph Zobel, um einen Vergleich zwischen den herausgefundenen Informationen der Stationen und dieser Quelle zu erstellen. Es sollte genau überprüft werden, ob Zobel die Tat wirklich begangen hat. Immerhin geht es hier um einen Mordfall. Folgende Fragen helfen euch bei der Suche nach wichtigen Infos:
Eintrag in der Allgemeinen Deutschen Biografie durch August Ritter von Eisenhart um 1900:
Zobel: Christoph Z., sächsischer Jurist, geboren 1499 in Würzburg, † am 23. März 1560 in Leipzig. Sein Vater, Friedrich, war Bürgermeister zu Ickelheim in Franken, seine Mutter, Agnes, stammte aus der angesehenen Familie der Grusen. Z. machte seine juristischen Studien an der Universität Leipzig, erwarb dortselbst den Doctorgrad, und wurde hierauf fürstlicher Rath (nach Stintzing), auch ordentlicher Professor der Rechte an genannter Hochschule, welcher er bis an sein Lebensende angehörte. — In den sächsischen Landen galt damals das gemeine Sachsenrecht auf Grund des Sachsenspiegels, und es herrschte durch die drei berühmten Schöffenstühle zu Magdeburg, Leipzig und Halle, sowie durch die Juristenfacultäten in Erfurt, Leipzig, Wittenberg und Jena (seit Mitte des 16. Jahrhunderts) dortselbst ein reges Rechtsleben. Trotzdem konnte man sich der Ansicht nicht verschließen, daß der Sachsenspiegel zum Theil veraltet, zum Theil unklar und nicht zureichend war; die Gerichte beschlossen deshalb eine Reform, wodurch die unverständlichen oder außer Gebrauch gesetzten Artikel beseitigt, und das Ganze in zweckmäßige Ordnung gebracht werden sollte. Allein die politischen Umwälzungen und Unruhen in den sächsischen Landen hemmten die ernstliche Verfolgung dieser Pläne ... Inzwischen hatte sich Z. mit einer Neubearbeitung des Sachsenspiegels beschäftigt, welche im Meißner|Dialekte mit lateinischer Uebersetzung, Glossen, und rechtsvergleichenden Bemerkungen erschien und zwar der erste Theil 1535, der zweite 1537. Z. setzte diese Thätigkeit auch später fort. Georg Menius, Schüler und Schwiegersohn Zobel's, gab aus dessen handschriftlichem Nachlasse 1560 das Land- und Weichbild-Recht heraus, welches 1563, 1595 und 1614 (fol.) neu ausgelegt wurde; und Franz Romanus, Ordinarius in Leipzig, welcher die Bibliothek Zobel's nebst dessen Manuscripten käuflich erworben hatte, besorgte aus letzteren 1589 eine Ausgabe des Lehensrechtes. Nebenbei verfaßte Z. „Diss. jur. civil. Saxon.“ (Lpz. 1588, 1598, 1610).
Z. war verheirathet mit Anna Umwied von Reichenau in der Unterlausitz aus sehr geachteter Familie. Ihren Ehemann überlebend gebar sie ihm einen Sohn und zwei oder drei Töchter. Die Kinder errichteten in pietätvoller Weise ihren in der Paulinerkirche bestatteten Eltern eine stattliche Gedenktafel aus Erz, auf welcher des Vaters Verdienste aufgezählt sind.
Der Sohn Johann trat frühzeitig in fremde Kriegsdienste und focht, wie es damals üblich war, bald in Spanien und Dänemark, bald in Ungarn und Schweden. Später zog er sich nach Leipzig zurück, wo er 1593 im Rufe großer Wohlthätigkeit starb.
Zobel, Christophin: Allgemeine Deutsche Biographie 45 (1900), S. 382-383 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124604390.html#adbcontent
Zobel: Christoph Z., sächsischer Jurist, geboren 1499 in Würzburg, † am 23. März 1560 in Leipzig. Sein Vater, Friedrich, war Bürgermeister zu Ickelheim in Franken, seine Mutter, Agnes, stammte aus der angesehenen Familie der Grusen. Z. machte seine juristischen Studien an der Universität Leipzig, erwarb dortselbst den Doctorgrad, und wurde hierauf fürstlicher Rath (nach Stintzing), auch ordentlicher Professor der Rechte an genannter Hochschule, welcher er bis an sein Lebensende angehörte. — In den sächsischen Landen galt damals das gemeine Sachsenrecht auf Grund des Sachsenspiegels, und es herrschte durch die drei berühmten Schöffenstühle zu Magdeburg, Leipzig und Halle, sowie durch die Juristenfacultäten in Erfurt, Leipzig, Wittenberg und Jena (seit Mitte des 16. Jahrhunderts) dortselbst ein reges Rechtsleben. Trotzdem konnte man sich der Ansicht nicht verschließen, daß der Sachsenspiegel zum Theil veraltet, zum Theil unklar und nicht zureichend war; die Gerichte beschlossen deshalb eine Reform, wodurch die unverständlichen oder außer Gebrauch gesetzten Artikel beseitigt, und das Ganze in zweckmäßige Ordnung gebracht werden sollte. Allein die politischen Umwälzungen und Unruhen in den sächsischen Landen hemmten die ernstliche Verfolgung dieser Pläne ... Inzwischen hatte sich Z. mit einer Neubearbeitung des Sachsenspiegels beschäftigt, welche im Meißner|Dialekte mit lateinischer Uebersetzung, Glossen, und rechtsvergleichenden Bemerkungen erschien und zwar der erste Theil 1535, der zweite 1537. Z. setzte diese Thätigkeit auch später fort. Georg Menius, Schüler und Schwiegersohn Zobel's, gab aus dessen handschriftlichem Nachlasse 1560 das Land- und Weichbild-Recht heraus, welches 1563, 1595 und 1614 (fol.) neu ausgelegt wurde; und Franz Romanus, Ordinarius in Leipzig, welcher die Bibliothek Zobel's nebst dessen Manuscripten käuflich erworben hatte, besorgte aus letzteren 1589 eine Ausgabe des Lehensrechtes. Nebenbei verfaßte Z. „Diss. jur. civil. Saxon.“ (Lpz. 1588, 1598, 1610).
Z. war verheirathet mit Anna Umwied von Reichenau in der Unterlausitz aus sehr geachteter Familie. Ihren Ehemann überlebend gebar sie ihm einen Sohn und zwei oder drei Töchter. Die Kinder errichteten in pietätvoller Weise ihren in der Paulinerkirche bestatteten Eltern eine stattliche Gedenktafel aus Erz, auf welcher des Vaters Verdienste aufgezählt sind.
Der Sohn Johann trat frühzeitig in fremde Kriegsdienste und focht, wie es damals üblich war, bald in Spanien und Dänemark, bald in Ungarn und Schweden. Später zog er sich nach Leipzig zurück, wo er 1593 im Rufe großer Wohlthätigkeit starb.
Eintrag in der Allgemeinen Deutschen Biografie durch August Ritter von Eisenhart um 1900:
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Zobel, Christophin: Allgemeine Deutsche Biographie 45 (1900), S. 382-383 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124604390.html#adbcontent
Zobel, Christophin: Allgemeine Deutsche Biographie 45 (1900), S. 382-383 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124604390.html#adbcontent
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