Q2: Zeitzeugeninterview mit Achim Beyer, Sächsicher Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, am 11. Oktober 1998
Q3: Protestbrief gegen das Todesurteil gegen Hermann Joseph Flade, 22.01.1951
Q1: Foto aus der Haftakte Hermann Flades im Zuchthaus Waldheim um 1959
Das Gericht setzte sich aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender: Oberrichter Hartlich - SED
Beisitzer: Landrichterin Tauber - SED
Anklagevertreter: Oberstaatsanwalt: Welich
Im Saal waren ca. 1200 Zuschauer anwesend. In den Gasträumen und vor dem Haus, wo ebenfalls die Verhandlung übertragen wurde, befanden sich nochmals ca. 600 Personen.
Die Anklage warf dem Angeklagten Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik [...] vor. Die Verhandlung wurde von Oberrichter Hartlich flüssig und zügig durchgeführt. Man merkte, dass sich das Gericht ausserordentlich gut vorbereitet hatte. Die Erarbeitung des subjektiven Tatbestandes und der politischen Tatmotive, die dem Flade zu seinem Verbrechen geführt hatten, wurden klar vor dem Auge der Zuschauer entrollt. Der Angeklagte Flade legte während der Verhandlung ein zynisches und lächelndes Wesen an den Tag, blieb haargenau bei seinem Geständnis, welches er vor dem Untersuchungsorgan abgelegt hatte und zeigte in keinem Punkt Reue. Er blieb auch bei seinen Angaben, die er hier gemacht hatte, daß, wenn er heute wieder in dieselbe Situation versetzt würde, er die Tat nochmals genauso begehen würde. Die Zeugen blieben ebenfalls bei ihren Aussagen, die sie in der Voruntersuchung gemacht hatten [...]. In einem gut politisch fundamentierten Plädoyer riss Oberstaatsanwalt Welich die Schuld und die Verbrechen des Flade auf und beantragte die höchst zulässige Strafe, nämlich die Todesstrafe.
Q4: Ausschnitt aus dem Gericht über die Verhandlung Hermann Joseph Flades am 10.01.1951 in Dresden
Nachdem er einige Zeit in verschiedenen Zuchthäusern untergebracht war, wurde Flade 1960 begnadigt und ging nach Westdeutschland, wo er Politikwissenschaften studierte
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