• Aktiengesellschaft
  • anonym
  • 16.03.2021
  • Betriebswirtschaft
  • 1. Ausbildungsjahr
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Die Aktiengesellschaft

Herr Braun führt seit 5 Jahren die Kaugummi AG. Bezüglich einer Rechtsformberatung wendet er sich an seine Rechtsanwältin Frau Blum.



Herr Braun: „Hallo Frau Blum, wie Sie wissen, habe ich vor einigen Jahren eine erfolgreiche GmbH gegründet. Wir möchten uns vergrößern und benötigen hierfür Kapital. Ich würde gerne eine Kreditaufnahme vermeiden, und über andere Wege Kapital besorgen. Hätten Sie da eine Idee?“



Frau Blum: „Guten Tag Herr Braun. Vielen Dank für Ihren Anruf. Ich würde  Ihnen raten, die GmbH in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Somit könnten Sie zusätzliches Kapital über die Börse einsammeln.“



Herr Braun: „Hm der Vorschlag hört sich vielversprechend an. Leider habe ich mich noch nicht großartig mit dieser Unternehmensform auseinandergesetzt.“



Frau Blum: „Im Zuge eines Börsenganges der Kaugummi AG würden Anteile des Unternehmens, die sogenannten Aktien an Investoren verteilt werden um somit Kapital in Form von Eigenkapital einzusammeln. Ich erstelle Ihnen gerne eine Übersicht mit allen wichtigen Aspekten um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen.“



Braun: „Vielen Dank Frau Blum!“



Frau Blum: „Gerne! Sie werden von mir hören“

Frau Blum beauftragt Sie als ihre/ihr Rechtsanwaltsfachangestellte/er damit, alle wichtigen Informationen über die Gründung einer AG für den Mandanten Herrn Braun zusammenzustellen.



Lesen Sie hierfür bitte die Seiten 291-293 im Buch und füllen Sie die folgende Tabelle aus.

Rechtsgrundlage



AktG (=Aktiengesetz)

Gründung









- mind. eine natürliche und/oder juristische Person

- Die Satzung ( vergleichbar mit einem Gesellschaftsvertrag) muss notariell beurkundet werden

- Eintragung ins Handelsregister

Organe

- Vorstand = Leitungsorgan

-> Der Aufsichtsrat bestellt mind. 1 Person für 5 Jahre

-> Aufgaben: Führung der Handelsbücher und Erstellung des Jahresabschlusses

- Aufsichtsrat = Überwachungsorgan

-> besteht aus 3-12 Arbeitnehmer- und Aktionärsvertretern

-> Aufgabe: Überwachung der GF und des Vorstands, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG gegenüber dem Vorstand

-Hauptversammlung = Beschlussorgan

-> Interessensvertretung der Aktionäre (Gesellschafter)

-> findet jährlich statt

Kapital

- mind. 50.000€

- Bei Gründung muss mind. 12.500€ eingezahlt werden (1/4)

- Durch Aktien erwirbt man Gesellschaftsanteile (Beteiligungen) der AG

- Aktien sind die Bemessungsgrundlage der Gewinnverteilung

- Jede Aktie muss mind. einen Wert von 1€ haben

Geschäftsführung







- Einzelgeschäftsführung = gibt es nur einen Vorstand, übt dieser die Geschäftsführung aus

- Gesamtgeschäftsführungsbefugnis = bei mehreren Vorständen

Vertretung





- durch den Vorstand

Gewinn- und Verlustverteilung

Jahresüberschuss wird ermittelt -> evtl. Verlustvortrag aus Vorjahr ausgleichen -> Betrag in die gesetzliche Gewinnrücklage einstellen (5 des Überschuss, bis 10 des GK erreicht sind) -> neue Rücklagen (aus dem Gewinn) bilden -> Auszahlung der Dividende an die Aktionäre (Anteil an der Gewinnausschüttung) -> restlicher Gewinn ins nächste Geschäftsjahr vortragen



Ausgleich eines Verlusts: mit Gewinnvortrag aus dem Vorjahr nutzen. Verlustvortrag ins kommende Jahr, Auflösung von Gewinnrücklagen, Auflösung von Kapitalrücklagen oder stillen Reserven

Haftung

- AG: mit Gesamtvermögen

-Aktionäre: mit ihren Einlagen (mit Anteil am Grundkapital zzgl. des Agios)

Firmierung

Firmenname setzt sich zusammen aus einer Personen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung + dem Zusatz AG

Auflösung

- durch Beschluss der Hauptversammlung mit 3/4-Mehrheit, sofern in der Satzung keine anderweitige Regelung getroffen wurde

- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen

-Zeitablauf

-gerichtliches Urteil

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