Jugendjahre unter dem Hakenkreuz
Das Ziel einer jeden Diktatur ist, die eigene Ideologie (=politische Theorie, in der Ideen der Erreichung politischer und wirtschaftlicher Ziele dienen, besonders in totalitären Systemen) in der Gesellschaft und im Staat dauerhaft zu verankern und das über Generationen hinweg. Um das zu erreichen, benötigt man die “Unterstützung” der Kinder und Jugendlichen. Das NS-Regime gründete Jugendorganisationen außerhalb der Familie und der Schule mit attraktiven Freizeitangeboten und hatte Einfluss auf die Jugendlichen. Diese Jugendorganisationen wurden allgemein unter die sog. Hitlerjugend (HJ) gefasst. Die Bezeichnung HJ dient einerseits als Überbegriff für die Jugend unter Hitler und andererseits als Bezeichnung für die Kinder -& Jugendorganisation für die Jungs. Jugendliche, die keine Mitglieder werden wollten, oder als Juden erst gar nicht beitreten durften, wurden ausgeschlossen, ausgegrenzt und verfolgt.
1) Jugend dient dem Führer - Jugendorganisationen im NS-Regime:
Kriterien | HJ (Hitlerjugend) | BDM (Bund Deutscher Mädel) |
|---|---|---|
Alter der Mitglieder | ||
Vorgänger- organisation | ||
Nachfolge- organisation | ||
Unternehmungen innerhalb der Organisation (z.B. Zeltlager) | ||
organisatorische Neuheiten (z.B. gleichaltrige Betreuer) | ||
Ziele des NS-Regimes |
Erklärvideo M1:
T1:
Jugend-organisationen im NS-Regime
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu
M2 Zeitzeugen-interview: https://t1p.de/zeitzeugehitlerjugend

https://t1p.de/9fo9

https://t1p.de/py7j
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der 10-18 Jährigen der HJ und des BDM darstellt.
Nutze für das Kurvediagramm die Kästchen unter M3.
Jahr | Gesamtzahl der 10-bis 18- Jährigen | Zahl der HJ-Mitglieder | davon Mädchen (JM, BDM) |
|---|---|---|---|
Ende 1933 | 7 529 000 | 2 300 000 | 593 000 |
Ende 1934 | 7 682 000 | 3 577 000 | 1 334 000 |
Ende 1935 | 8 172 000 | 3 900 000 | 1 616 000 |
Ende 1936 | 8 656 000 | 5 400 000 | 2 485 000 |
Ende 1937 | 9 060 000 | 5 800 000 | 2 759 000 |
Anfang 1938 | 9 109 000 | 7 000 000 | 3 304 000 |
Anfang 1939 | 8 870 000 | 8 700 000 | 3 426 000 |
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2) Das Leben der Anderen
- Schicksal nicht parteilich organisierter und jüdischer Jugendlicher
Das Leben der Anderen- Schicksal nicht parteilich organisierter und jüdischer Jugendlicher
Schau Dir das Erklärvideo M1 noch einmal an, wenn du dir nicht alles merken konntest.
Kriterien | Swing-Jugend | Edelweißpiraten |
|---|---|---|
Verhalten der Gruppe | ||
Reaktion des Regimes | |
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___________________________________________
bereits ab 1934: Überarbeiteter Lehrplan mit der zu unterrichtenden ____________________, welche die Juden als ________________________
und als ________________________ darstellte
_____________________________________________
1. Juli 1939: ________________________________
________________________________________
Regulärer Unterricht ließ sich nicht mehr ermöglichen, weil:
1)________________________________________
2) ________________________________________
3) ________________________________________
_________________________________________
7. Juli 1942: ____________________________
__________________________________________

Q3: Überlebende Kinder bei der Befreiung des KZ Auschwitz durch die Rote Armee 27.1.1945, CC0,
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Q4: Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547)
§1 (1) Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude“. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
§2 Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.
§4 (1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.
Für die Neugierigen ist in M6 (rechts neben Aufgabe 8) noch das Original von Q4 verlinkt.

https://t1p.de/wqnh
1) Die Kennzeichnung der Juden mit dem gelben Stern ist ein weiterer Schritt in die soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung, da man als Jude jetzt für jeden sichtbar gekennzeichnet war.
2) Die Markierung der Juden mit dem “Judenstern” war ein grausamer Schachzug des NS-Regimes, um jeden Juden leichter für die beginnenden Judendeportationen und Vernichtungen zu kennzeichnen.
3) Die genannten Strafen in §3 waren hart genug, um den Stern nicht zu ignorieren, aber mild genug, damit die Juden nicht in Panik ausbrechen und leichter deportiert und vernichtet werden konnten.
M6 Original von Q4: https://t1p.de/polizeiverordnungjudenstern
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3) Beurteilen der Jugendorganisationen im nationalsozialistischen Regime - Jugend dient dem Führer - oder doch ein Leben der Anderen riskieren?
Stell dir vor, du lebst im Jahr 1939 als Jugendliche bzw. Jugendlicher im 3. Reich. Der Großteil deiner Mitschüler_innen ist bereits in einer NS-Jugendorganisation und jetzt wirst auch du gefragt, ob du beitrittst.
Wärst du 1939 als damals 14/15-Jährige/Jähriger einer NS-Jugendorganisation beigetreten?

- Nennt euch gegenseitig Gründe, aus denen ihr jeweils bei eurer Entscheidung geblieben wärt oder aus denen ihre eure Entscheidung geändert hättet.
- Diskutiert für wie realitätsnah ihr die Szenarien in M8 haltet.
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Erwartungshorizont Niveau A: Jugendjahre unter dem Hakenkreuz
Kriterien | HJ (Hitlerjugend) | BDM (Bund Deutscher Mädel) |
|---|---|---|
Alter der Mitglieder | 14-18 Jahre | 14-18 Jahre |
Vorgänger- organisation | DJ (Deutsches Jungvolk) | JM (Jungmädelbund) |
Nachfolge- organisation | NSDAP | BDM-Werk „Glaube und Schönheit“ |
Unternehmungen innerhalb der Organisation (z.B. Zeltlager) | -Heimabende | -Heimabende |
organisatorische Neuheiten (z.B. gleichaltrige Betreuer) | -alle Mitglieder gleich (soziale Herkunft spielt keine Rolle) | -alle Mitglieder gleich (soziale Herkunft spielt keine Rolle) |
Ziele des NS-Regimes | -Zukunft des Deutschen Reiches im Sinne der Ideologie erziehen | -treue Anhängerinnen, die neue Volksgenossen gebären und großziehen sollen |
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-gleichaltrige Betreuer
-gleiche Uniform
-Gefühl einer großen Gemeinschaft, zu der man gehört, d.h. Gemeinschaftsgefühl, Solidarität, Gleichheit
-attraktive Unternehmungen innerhalb der Organisation (Radio, Zeltlager, Heimatabende, etc.)
-Zugehörigkeitsverlangen
-Freundeskreis auch Mitglieder
-Kameradschaft wurde gepflegt
-Sportliche Übungen wurden gemacht
-Motor-HJ, früh Motorrad fahren lernen, Aufbau eines Motors lernen, des weiteren Differenzierung in Flieger-HJ, Marine-HJ
-Zeltlager mit Übernachtung auf Heu und Stroh-alle Aktivitäten, die in der HJ durchgeführt wurden, sollten die HJ auf den Kriegseinsatz vorbereiten
-Fitness durch Sport, Kenntnis und Fähigkeit sich im Gelände zurechtzufinden durch Geländespiele, Kameradschaft als wichtiger Faktor für Moral an der Front, Zeltlager unter erschwerten Bedingungen als vorherrschende Form der Übernachtung an der Front und schließlich die Kenntnis von kriegerischen Fortbewegungsmitteln als Zuordnung zu späteren Militärbereichen (Infanterie, Luftwaffe, etc.)
- zentrale Eigenschaften eines Frontsoldaten wurden (spielerisch) erlernt
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der 10-18 Jährigen der HJ und des BDM darstellt.

Kriterien | Swing-Jugend | Edelweißpiraten |
|---|---|---|
Verhalten der Gruppe | -Hören und Tanzen zu der Swing-Musik | -Tragen eines Edelweißansteckers als Erkennungszeichen |
Reaktion des Regimes | -Verbot der Swing-Jugend | siehe Swing-Jugend |
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Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums– Verdrängung von Lehrern „nicht-arischer Abstammung“ in den Ruhestand
bereits ab 1934: Überarbeiteter Lehrplan mit der zu unterrichtenden Rassenlehre, welche die Juden als minderwertig
und als Bedrohung darstellte
1. Juli 1939: Entfernung des jüdischen Schulwerks aus dem allgemeinen deutschen Schulwesen
Regulärer Unterricht ließ sich nicht mehr ermöglichen, weil:
1) Jüdische Gemeinden mussten selbst die Räumlichkeiten stellen
2) Letzte verbliebende Lehrer an den öffentlichen jüdischen Volksschulen wurden in den Ruhestand versetzt
3) Aufhebung der städtischen Subventionen
7. Juli 1942: Endgültige Schließung aller jüdischen Schulen
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1) Die Kennzeichnung der Juden mit dem gelben Stern ist ein weiterer Schritt in die soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung, da man als Jude jetzt für jeden sichtbar gekennzeichnet war.
2) Die Markierung der Juden mit dem “Judenstern” war ein grausamer Schachzug des NS-Regimes, um jeden Juden leichter für die beginnenden Judendeportationen und Vernichtungen zu kennzeichnen.
3) Die genannten Strafen in §3 waren hart genug, um den Stern nicht zu ignorieren, aber mild genug, damit die Juden nicht in Panik ausbrechen und leichter deportiert und vernichtet werden konnten.
Q1: Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547)
§1 (1) Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude“. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
§2 Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.
§4 (1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.
-Juden für jeden öffentlich sichtbar, d.h. offener Diskriminierung ausgesetzt im öffentlichen Raum
-Abgabe von Ehrenzeichen nimmt den Juden einen weiteren Teil ihrer Vergangenheit, in der sie noch geschätzte Mitglieder der Gesellschaft waren und sich z.B. im 1.WK noch durch Mut und Tapferkeit für Deutschland ausgezeichnet haben
-Verbot ihre Wohngemeinde zu verlassen schränkt sie in der Bewegung ein und diskriminiert sie damit
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Judensternwar ein grausamer Schachzug des NS-Regimes, um jeden Juden leichter für die beginnenden Judendeportationen und Vernichtungen zu kennzeichnen.
-Juden jetzt öffentlich und für jeden sichtbar
-Verbot die Wohngemeinde zu verlassen
-Juden sind gekennzeichnet und garantiert in der Wohngemeinde in der sie gemeldet sind, auffindbar
-Deportationen, die meist ohne Ankündigung durchgeführt wurden, konnten so schnell erfolgen und umfassten mit großer Wahrscheinlichkeit alle Juden eines Bereiches
-Strafmaß von Geldstrafe und kurzer Haftstrafe wurden von den Nazis gezielt in dem Maße gewählt
-hoch genug, damit das (vermeintlich) einfache und harmlose Tragen des „Judensterns“ nicht ignoriert wird
-niedrig genug, damit die Juden im Tragen des „Judensterns“ keine große Einschränkung sehen, die sie veranlasst in Panik zu verfallen oder in verzweifelter Weise das Land zu verlassen
-für die Juden änderte sich augenscheinlich wenig, dass sie veranlasst hätte, zu flüchten oder sich zu verstecken und so trugen sie den Stern = exakt das Ziel der Nazis
Es lässt sich keine Lösungsmöglichkeit vorgeben. Die SuS entscheiden sich entweder für oder gegen den Eintritt in eine NS-Jugendorganisation.
- Nennt euch gegenseitig Gründe, aus denen ihr jeweils bei eurer Entscheidung geblieben wärt oder aus denen ihre eure Entscheidung geändert hättet.
- Diskutiert für wie realitätsnah ihr die Szenarien in M8 haltet.
Gründe für Entscheidungsänderung bzw. Untermauerung der eigenen Entscheidung |
|---|
-Attraktivität der damaligen Freizeitangebote |
-Gruppenzwang durch Freunde hätte zum Mitmachen gezwungen |
-Druck und Angst vor dem Regime hätten zum Mitmachen gezwungen |
-Eintritt in NS-Jugendorganisation war freiwillig |
-unterschwellige Vorbereitung auf einen Krieg |
-militärischer Drill |
-Verbot durch die Eltern |
-Anschluss an andere jugendliche Widerstandsgruppen |
-Kenntnis vom Schicksal jüdischer Jugendlicher |
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Jugendjahre unter dem Hakenkreuz
Das Ziel einer jeden Diktatur ist, die eigene Ideologie (=politische Theorie, in der Ideen der Erreichung politischer und wirtschaftlicher Ziele dienen, besonders in totalitären Systemen) in der Gesellschaft und im Staat dauerhaft zu verankern und das über Generationen hinweg. Um das zu erreichen, benötigt man die “Unterstützung” der Kinder und Jugendlichen. Das NS-Regime gründete Jugendorganisationen außerhalb der Familie und der Schule mit attraktiven Freizeitangeboten und hatte Einfluss auf die Jugendlichen. Diese Jugendorganisationen wurden allgemein unter die sog. Hitlerjugend (HJ) gefasst. Die Bezeichnung HJ dient einerseits als Überbegriff für die Jugend unter Hitler und andererseits als Bezeichnung für die Kinder -& Jugendorganisation für die Jungs. Jugendliche, die keine Mitglieder werden wollten, oder als Juden erst gar nicht beitreten durften, wurden ausgeschlossen, ausgegrenzt und verfolgt.
1) Jugend dient dem Führer - Jugendorganisationen im NS-Regime:
Kriterien | HJ (Hitlerjugend) | BDM (Bund Deutscher Mädel) |
|---|---|---|
Alter der Mitglieder | ||
Vorgänger- organisation | ||
Nachfolge- organisation | ||
Unternehmungen innerhalb der Organisation (z.B. Zeltlager) | ||
organisatorische Neuheiten (z.B. gleichaltrige Betreuer) | ||
Ziele des NS-Regimes |
Erklärvideo M1: https://t1p.de/jugendimnationalsozialismus
Tabelle T1
Jugend-organisationen im NS-Regime
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu


https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu
Ende 1933 2.300.000 – 593.000 = 1.707.000 Mitglieder HJ/DJ
Jahr | Gesamtzahl der 10-bis 18- Jährigen | Zahl der HJ-Mitglieder | davon Mädchen (JM, BDM) |
|---|---|---|---|
Ende 1933 | 7 529 000 | 2 300 000 | 593 000 |
Ende 1934 | 7 682 000 | 3 577 000 | 1 334 000 |
Ende 1935 | 8 172 000 | 3 900 000 | 1 616 000 |
Ende 1936 | 8 656 000 | 5 400 000 | 2 485 000 |
Ende 1937 | 9 060 000 | 5 800 000 | 2 759 000 |
Anfang 1938 | 9 109 000 | 7 000 000 | 3 304 000 |
Anfang 1939 | 8 870 000 | 8 700 000 | 3 426 000 |
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2) Das Leben der Anderen
- Schicksal nicht parteilich organisierter und jüdischer Jugendlicher
Das Leben der Anderen- Schicksal nicht parteilich organisierter und jüdischer Jugendlicher
Kriterien | Swing-Jugend | Edelweißpiraten |
|---|---|---|
Verhalten der Gruppe | ||
Reaktion des Regimes | |
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu
____________________________________
bereits ab 1934: ________________
__________________________________,____________________, _____________________ ________________________
______________________________________
______________________: ______________________
_____________________________________________
1. Juli 1939: ________________________________
________________________________________
Regulärer Unterricht ließ sich nicht mehr ermöglichen, weil:
1)________________________________________
2) ________________________________________
3) ________________________________________
_________________________________________
7. Juli 1942: ____________________________
__________________________________________

Q3: Überlebende Kinder bei der Befreiung des KZ Auschwitz durch die Rote Armee 27.1.1945, Bild: Alexander Worontsow, USHMMBelarusian State Archive of Documentary Film and Photography, Public Domain, https://t1p.devd9t
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Q4: Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547)
§1 (1) Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude“. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.
§2 Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.
§4 (1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.
Sieh dir auch in M6 (rechts neben Aufgabe 8) das Original von Q5 an!

8.2.2005, Bild: Daniel Ullrich, Jüdisches Museum Westfalen, Wikimedia CC-BY-SA 2.0,https://t1p.de/wqnh
M6 Original von Q5: https://t1p.de/polizeiverordnungjudenstern
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu
3) Beurteilen der Jugendorganisationen im nationalsozialistischen Regime - Jugend dient dem Führer - oder doch ein Leben der Anderen riskieren?
Stell dir vor, du lebst im Jahr 1939 als Jugendliche bzw. Jugendlicher im 3. Reich. Der Großteil deiner Mitschüler_innen ist bereits in einer NS-Jugendorganisation und jetzt wirst auch du gefragt, ob du beitrittst.
Wärst du 1939 als damals 14/15-Jährige/Jähriger einer NS-Jugendorganisation beigetreten?

- Nennt euch gegenseitig Gründe, aus denen ihr jeweils bei eurer Entscheidung geblieben wärt oder aus denen ihre eure Entscheidung geändert hättet.
- Diskutiert, für wie realitätsnah ihr die Szenarien in M8 haltet.
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Erwartungshorizont Niveau B: Jugendjahre unter dem Hakenkreuz
Ein Erwartungshorizont erfolgt nur für die Aufgaben 4 und 6, weil die übrigen Aufgaben weitestgehend gleich bleiben. Bei Aufgabe 7 gehen wir davon aus, dass die SuS auch ohne unsere Interpretationsansätze ähnliche Ansatzpunkte haben.

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Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums– Verdrängung von Lehrern „nicht-arischer Abstammung“ in den Ruhestand
bereits ab 1934: Überarbeiteter Lehrplan mit der zu unterrichtenden Rassenlehre, welche die Juden als minderwertig
und als Bedrohung darstellte
1. Juli 1939: Entfernung des jüdischen Schulwerks aus dem allgemeinen deutschen Schulwesen
Regulärer Unterricht ließ sich nicht mehr ermöglichen, weil:
1) Jüdische Gemeinden mussten selbst die Räumlichkeiten stellen
2) Letzte verbliebende Lehrer an den öffentlichen jüdischen Volksschulen wurden in den Ruhestand versetzt
3) Aufhebung der städtischen Subventionen
7. Juli 1942: Endgültige Schließung aller jüdischen Schulen
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/alltag-von-kindern-und-jugendlichen-im-ns-staatneu


