Obwohl das Grundstück Fritz gehört, fährt Hugo schon seit 20 Jahren mit seinem Traktor drüber. . Worüber Fritz sich aber wirklich aufregt ist, dass Hugo seine vergammelten Äpfel immer auf das Grundstück von Fritz wirft. Hugo klagt deswegen vor Gericht. Weil es dazu kein Gesetz gibt, trifft der zuständige Richter eine Entscheidung . Fritz ist sehr neugierig und hat schon öfters ungefragt das Grundstück von Hugo betreten obwohl dort steht Betreten verboten Privatgelände
. Hugo hat Fritz angezeigt und der Richter entscheidet, dass Fritz wegen Hausfriedesnbruch bestraft wird (200€ Strafe) .
Der Hauptzweck des Grundgesetzes ist es, die Einwohner in Deutschland vor der willkürlichen Machtausübung des Staates zu schützen. Der Staat legt sich mit dem Grundgesetz Fesseln
an!
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (stark gekürzt)
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zuschützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seinerPersönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen dieverfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. DieFreiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund einesGesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert dietatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern undwirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seinerRasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seinerreligiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (stark gekürzt)
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zuschützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seinerPersönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen dieverfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. DieFreiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund einesGesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert dietatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern undwirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seinerRasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seinerreligiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Die Grundrechte:
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit desreligiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild freizu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellenungehindert zu unterrichten.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnisfriedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durchGesetz oder auf Grund eines Gesetzesbeschränkt werden.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sindunverletzlich. (…)
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz undAusbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufGrund eines Gesetzes geregelt werden.
Art 13
Die Wohnung ist unverletzlich.(…) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einergemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund einesGesetzes (...) vorgenommen werden.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit desreligiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild freizu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellenungehindert zu unterrichten.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnisfriedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durchGesetz oder auf Grund eines Gesetzesbeschränkt werden.
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sindunverletzlich. (…)
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz undAusbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufGrund eines Gesetzes geregelt werden.
Art 13
Die Wohnung ist unverletzlich.(…) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einergemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund einesGesetzes (...) vorgenommen werden.
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