• Wie können Fotos verwendet werden können?
  • EvaHoltmann
  • 30.06.2020
  • Medien
Um die Lizenzinformationen zu sehen, klicken Sie bitte den gewünschten Inhalt an.
Fotos und Bil­der öf­fent­lich ver­wen­den

Fotos von Per­so­nen be­dür­fen der Ein­wil­li­gung der ab­ge­bil­de­ten Per­son (§22 KUG).

Die ab­ge­bil­de­te Per­son hat ein Recht auf am ei­ge­nen Bild und muss zu­stim­men.



Fotos, die Per­so­nen als Bei­werk be­inhal­ten, dür­fen laut §23 KUG ver­wen­det wer­den. Zum Bei­spiel der Tou­rist neben dem Köl­ner Dom, wenn er nur im Hin­ter­grund ist. Oder eine Men­schen­men­ge bei einer Kir­mes oder einem Fuß­ball­spiel.





Eva Holt­mann | Ein Pri­vi­leg dabei zu sein| CC-​BY-SA 4.0
1
Wel­che Aus­sa­gen tref­fen zu?
Öf­fent­li­che Ver­wen­dung

Öf­fent­li­che Ver­wen­dung be­deu­tet die Ver­brei­tung auf Face­book, In­sta­gram, Snap­chat oder an­de­ren so­zi­a­len Netz­wer­ken, aber auch die Ver­sen­dung eines Fotos via What­sApp oder einem an­de­ren Mes­sen­ger­dienst. Glei­ches gilt für die Ver­wen­dung eines Fotos in einem Blog, der Prä­sen­ta­ti­on auf dem Schul­fest oder die Ver­wen­dung in Online-​Unterrichtsmaterialien.

2
Fotos von öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Plät­zen und Ge­bäu­den?
stutt­gart, deutsch­land, zoo
x