Ein gekündigter Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dann prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung wirksam ist.
Siegerim Prozess seine Anwaltskosten selber tragen muss.
Da die Arbeitsgerichte oft lange Zeit benötigen bis sie Entscheidungen treffen kann es sein, dass der AN wärend des Prozesses eine neue Arbeit gefunden hat. Wenn das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung erst dann feststellt, hat der AN Wahlrecht: Er kann dann innerhalb von 1 Woche nach dem Urteilsspruch entscheiden, ob er das neue oder das alte Arbeitsverhältnis weiterführt.
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