Diese Aufgabe ist auf österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden und für die Lerninhalte einer humanberuflichen Schule in der 11. Schulstufe vorgesehen.
Arbeitsverhältnisse enden mit Zeitablauf. Der Zeitpunkt zu dem das Arbeitsverhältnis endet steht im oder am .
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden sieht das Arbeitsrecht drei Möglichkeiten vor. Bei der müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, die so genannte und ein bestimmter Zeitpunkt eingehalten werden. Sowohl Arbeitgeberin, als auch Arbeitnehmerin sind dazu berechtigt.
Gibt es einen triftigen Grund, eine Verfehlung der Arbeitnehmerin, oder einen anderen Umstand durch die Arbeitnehmerin, dann kann die Arbeitgeberin eine aussprechen. Hier gibt es keine Fristen. Wichtig ist nur, dass sie mitgeteilt wird. Ist die Arbeitnehmerin damit nicht einverstanden, kann sie diese vor dem Arbeits- und Sozialgericht .
Die, für beide Seiten, einfachste Möglichkeit der Beendiung besteht aus einem neuen Vertrag in dem die Beendigung von beiden Seiten beschlossen wird. Diese Form der Beendigung wird des Dienstverhältnisses genannt. Um der Arbeitnehmerin diese Form der Beendigung attraktiver zu gestalten werden Ihr mitunter besoners günstige Bedingungen angeboten. Dieses Zuckerl
wird als bezeichnet.
In jedem Fall hat die Arbeitnehmerin das Recht auf die Ausstellung eines das sie zukünftigen Dienstgebern als Tätigkeitsnachweis vorlegen kann.
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