• Beim AMS
  • anonym
  • 26.06.2024
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Ar­beits­blatt zum Thema Bezug des Ar­beits­lo­sen­gel­des

Wird man ar­beits­los und möch­te man be­zie­hen, so muss man sich beim AMS . Das ist auch des­halb wich­tig, weil man ohne Ar­beit auch nicht ist.

Die Höhe der Zah­lun­gen rich­tet sich nach dem durch­schnitt­li­chen und be­trägt von die­sem Pro­zent. Um Leis­tun­gen vom AMS erst­ma­lig be­zie­hen zu kön­nen muss man min­des­tens in­ner­halb von Jah­ren Wo­chen ge­ar­bei­tet haben. Die Dauer des Be­zugs liegt in der Regel bei Wo­chen.

Soll­te man die Auf­la­gen der Be­treu­ungs­ver­ein­ba­rung nicht er­fül­len, wie z.B. einen ver­pas­sen, oder eine an­ge­bo­te­ne ab­leh­nen so wird der Bezug für 4 Wo­chen und man be­kommt in die­ser Zeit kein Geld.

Um Geld vom AMS zu be­kom­men muss der bis­he­ri­ge Ver­dienst über der lie­gen. AMS heißt üb­ri­gens aus­ge­schrie­ben .

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