• Berufsausbildungsgesetz (BAG)
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  • 23.07.2023
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Hinweis zum Einsatz im Unterricht

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Be­rufs­aus­bil­dungs­ge­setz (BAG)

Das Be­rufs­aus­bil­dungs­ge­setz (BAG) re­gelt die Lehre in Ös­ter­reich. Es gilt für jeden Lehr­ling, egal wel­chen Lehr­be­ruf ein Ju­gend­li­cher ge­wählt hat.

Im BAG ste­hen zum Bei­spiel deine Rech­te aber auch deine Pflich­ten. Der Lehr­ver­trag ist ge­nau­so im BAG ge­re­gelt wie dein Ur­laubs­an­spruch. Du fin­dest im BAG bei­spiels­wei­se In­for­ma­tio­nen zu häu­fi­gen Fra­gen wie:
\gdef\cloze#1{{\raisebox{-.05em}{\colorbox{none}{\color{transparent}{\large{$\displaystyle #1$}}}}}} \blacktriangleright Was ver­steht man über­haupt unter einem Lehr­ling?
\gdef\cloze#1{{\raisebox{-.05em}{\colorbox{none}{\color{transparent}{\large{$\displaystyle #1$}}}}}} \blacktriangleright Wer darf Lehr­lin­ge aus­bil­den?
\gdef\cloze#1{{\raisebox{-.05em}{\colorbox{none}{\color{transparent}{\large{$\displaystyle #1$}}}}}} \blacktriangleright Was ist im Krank­heits­fall zu tun?
\gdef\cloze#1{{\raisebox{-.05em}{\colorbox{none}{\color{transparent}{\large{$\displaystyle #1$}}}}}} \blacktriangleright Wer be­zahlt die Be­rufs­schu­le bzw. das In­ter­nat (bei Block­schu­le)?
\gdef\cloze#1{{\raisebox{-.05em}{\colorbox{none}{\color{transparent}{\large{$\displaystyle #1$}}}}}} \blacktriangleright Kann ein Lehr­ver­hält­nis vor­zei­tig auf­ge­löst wer­den?
usw.

Das BAG soll­test du als Lehr­ling zu­min­dest in Tei­len ken­nen, da es dich di­rekt be­tref­fen wird.

Bei Un­klar­hei­ten oder bei Fra­gen zum BAG kannst du dich als Lehr­ling auch an die Ar­bei­ter­kam­mer wen­den - dort er­hältst du als Mit­glied kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung.
Lade dir die ak­tu­ells­te Ver­si­on des BAG als PDF vom RIS (Rechts­in­for­ma­ti­ons­sys­tem des Bun­des) her­un­ter und spei­che­re es in dei­nen BUL-​Ordner.
An­schlie­ßend be­ant­wor­te die Fra­gen auf der nächs­ten Seite.

Down­load­link:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006276
Screen­shot RIS: PDF-​Datei her­un­ter­la­den

Mus­ter­bei­spiel: Klara kommt von der Ar­beit nach Hause und er­zählt ihren El­tern, dass der Chef heute im Be­trieb ge­sagt hat, dass es der Firma nicht gut geht und sich ein Schul­den­berg an­ge­häuft hat.



Darf Klara von den Fi­nanz­pro­ble­men ihres Be­trie­bes er­zäh­len? Siehe §10 (1)



Ant­wort: Nein, da sie damit gegen das Be­triebs­ge­heim­nis ver­stößt!

1
Was ist ein Lehr­ling?
Siehe § 1
Lösung1
Lehr­lin­ge im Sinne die­ses Bun­des­ge­set­zes sind Per­so­nen, die auf Grund eines Lehr­ver­tra­ges (§ 12) zur Er­ler­nung eines in der Lehr­be­rufs­lis­te (§ 7) an­ge­führ­ten Lehr­be­ru­fes bei einem Lehr­be­rech­tig­ten (§ 2) fach­lich aus­ge­bil­det und im Rah­men die­ser Aus­bil­dung tätig (§ 9) wer­den.
2
Du be­ginnst eine Lehre als Kell­ner:in, weil der Chef ver­spro­chen hat, die not­wen­di­gen Prü­fun­gen, die es ihm er­lau­ben, Lehr­lin­ge aus­zu­bil­den, nach­zu­ma­chen.
Lei­der hält er sein Ver­spre­chen nicht. Kannst du die Lehre im Be­trieb be­en­den oder musst du dir eine neue Lehr­stel­le su­chen?
Siehe § 2 (8)
Lösung2
Lehr­be­rech­tig­te, die erst­mals Lehr­lin­ge auf­neh­men und die die Fach­kennt­nis­se für die Aus­bil­dung von Lehr­lin­gen noch nicht nach­wei­sen kön­nen, dür­fen selbst oder durch eine sonst ge­eig­ne­te und im Be­trieb tä­ti­ge Per­son, die zu­min­dest die be­ruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen be­sitzt, Lehr­lin­ge aus­bil­den, müs­sen je­doch spä­tes­tens nach18 Mo­na­te den Nach­weis der Fach­kennt­nis­se für die Aus­bil­dung von Lehr­lin­gen er­brin­gen oder die Be­stel­lung eines Aus­bil­ders an­zei­gen. Wird in­ner­halb die­ser Frist der Nach­weis nicht er­bracht oder die Be­stel­lung eines Aus­bil­ders nicht an­ge­zeigt, dür­fen die be­reits auf­ge­nom­me­nen Lehr­lin­ge zwar wei­ter aus­ge­bil­det, neue Lehr­lin­ge je­doch nicht auf­ge­nom­men wer­den. Dies gilt sinn­ge­mäß auch in Fäl­len, in denen vom Lehr­be­rech­tig­ten ein Aus­bil­der be­stellt wer­den muss.
3
Wie lange muss eine Lehre min­des­tens dau­ern?
Siehe § 5 (1) c
Lösung3
Lehr­be­ru­fe sind Tä­tig­kei­ten, deren sach­ge­mä­ße Er­ler­nung min­des­tens zwei Jahre er­for­dert.
4
Wer be­zahlt die Kos­ten für die (erste!) Lehr­ab­schluss­prü­fung?
Siehe § 9 (7)
Lösung4
Wenn der Lehr­ling wäh­rend der Lehr­zeit oder wäh­rend der Zeit sei­ner Wei­ter­be­schäf­ti­gung erst­mals zur Lehr­ab­schluss­prü­fung an­tritt, hat der Lehr­be­rech­tig­te dem Lehr­ling die Kos­ten der Prü­fungs­ta­xe zu er­set­zen.
5
Wäh­rend wel­cher Zeit­span­ne kann so­wohl der Lehr­be­rech­tig­te als auch der Lehr­ling das Lehr­lings­ver­hält­nis ein­sei­tig auf­lö­sen? Kann der Lehr­ling das ohne das Wis­sen sei­ner El­tern ma­chen?
Siehe § 15 (1)
Lösung5
Wäh­rend der ers­ten drei Mo­na­te kann so­wohl der Lehr­be­rech­tig­te als auch der Lehr­ling das Lehr­ver­hält­nis je­der­zeit ein­sei­tig auf­lö­sen.
Die Auf­lö­sung durch einen min­der­jäh­ri­gen Lehr­ling be­darf der Zu­stim­mung des ge­setz­li­chen Ver­tre­ters.
6
Nach 5 Mo­na­ten in der Lehre als Kell­ner:in merkst du, dass dir der Beruf nicht ge­fällt. Du möch­test eine an­de­re Lehre be­gin­nen. Kannst du das Lehr­ver­hält­nis noch auf­lö­sen?
Siehe § 15 (2)
Lösung6
Ja, aber die Auf­lö­sung be­darf zur Rechts­wirk­sam­keit der Schrift­form. Die Auf­lö­sung durch einen min­der­jäh­ri­gen Lehr­ling be­darf über­dies der Zu­stim­mung des ge­setz­li­chen Ver­tre­ters.
7
Wie lange muss der Chef einen Lehr­ling nach Ende der Lehr­zeit noch wei­ter­be­schäf­ti­gen?
Siehe § 18 (1)
Lösung7
Der Lehr­be­rech­tig­te ist ver­pflich­tet, den Lehr­ling, des­sen Lehr­ver­hält­nis endet, im Be­trieb drei Mo­na­te im er­lern­ten Beruf wei­ter zu be­schäf­ti­gen.
8
Er­gän­ze die Lü­cken im Text.
Siehe § 10 (3)

Der Lehr­ling hat dem Lehr­be­rech­tig­ten un­ver­züg­lich nach Er­halt das der Be­rufs­schu­le und auf Ver­lan­gen des Lehr­be­rech­tig­ten die und sons­ti­gen Un­ter­la­gen der Be­rufs­schu­le, ins­be­son­de­re auch die , vor­zu­le­gen.

9
Die Lehr­ab­schluss­prü­fung (LAP) glie­dert sich in einen theo­re­ti­schen (=schrift­li­chen) und in einen prak­ti­schen Teil. Muss jede:r den schrift­li­chen Teil ma­chen?
Siehe § 23 (8)
Lösung9
Bei der Lehr­ab­schluss­prü­fung ent­fällt die theo­re­ti­sche Prü­fung, wenn der Prü­fungs­wer­ber die Er­rei­chung des Lehr­zie­les der letz­ten Klas­se der fach­li­chen Be­rufs­schu­le oder den er­folg­rei­chen Ab­schluss einer die Lehr­zeit er­set­zen­den be­rufs­bil­den­den mitt­le­ren oder hö­he­ren Schu­le nach­weist.
10
Was ist der Zweck der Lehr­ab­schluss­prü­fung (LAP)?
Siehe § 21 (1)
Lösung10
Zweck der Lehr­ab­schluss­prü­fung ist es fest­zu­stel­len, ob sich der Lehr­ling die im be­tref­fen­den Lehr­be­ruf er­for­der­li­chen Fer­tig­kei­ten und Kennt­nis­se an­ge­eig­net hat und in der Lage ist, die dem er­lern­ten Lehr­be­ruf ei­gen­tüm­li­chen Tä­tig­kei­ten selbst fach­ge­recht aus­zu­füh­ren.
11
An wen kann sich ein Lehr­ling wen­den, wenn er/sie Fra­gen zu sei­ner/ihrer Lehre hat oder es Pro­ble­me im Lehr­be­trieb gibt?

Er/sie wen­det sich am bes­ten an die - dort er­hält man kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung.

Hin­weis

Wei­te­re in­ter­es­san­te In­for­ma­tio­nen rund um die The­menLehre und Lehr­ver­trag fin­dest du auf un­se­rer Lern­platt­form im Kurs Berufs-​ und Le­bens­welt.

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