• BTHG_1
  • anonym
  • 14.05.2021
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Schauen Sie sich die Erklärfilme zum Bundesteilhabegesetz auf ihrem Padlet an.

Füllen Sie die Lücken in dem folgenden Text:

Durch das Bundesteilhabegesetz sollen die Rechte von in Deutschland besser verwirklicht werden. Es soll die der Menschen stärken und das - und jedes Einzelnen stärken.

Wenn jeder Mensch überall dabei sein und mitmachen kann, nennt man das . Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch eigenständig über sein Leben entscheiden darf. Wenn ein Mensch Wunsch- und Wahlrecht hat, kann ersie selbst entscheiden, und von wem ersie will.

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Mit der ICF (die wir uns noch etwas genauer anschauen werden) wird Behinderung nicht mehr nur als Defizit einer Person gesehen. Welche Faktoren müssen ebenfalls beachtet werden, wenn man eine Behinderung betrachtet?
Man betrachtet
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3. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe um weitere Leistungen ergänzt. Welche sind das?
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Auch im Bereich der Finanzen ändert das BTHG einige wichtige Punkte:

In der Eingliederungshilfe wird der Vermögensfreibetrag auf € hochgesetzt.

Außerdem darf das Einkommen und Vermögen des Lebenspartners nicht mehr herangezogen werden.

Es gibt auch eine neue Beratungsform, das sogeannante .

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Beschreiben Sie mit eigenen Worten, was das Besondere an der neuen Beratungsform > EUTB (= ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) ist:

Neu ist auch, dass die Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung erhält, getrennt werden in Leistungen aus der Eingliederungshilfe und Leistungen aus der Sozialhilfe:

Leistungen der Eingliederungshilfe
  •  therapeutische Leistungen
  • Betreuungsleistungen
  • Leistungen zur Teilhabe
Leistungen der Sozialhilfe

Das sind alle existenzsichernden Leistungen, wie

-Leistungen zum Lebensunterhalt

  • Leistungen zur Unterkunft
  • ...
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Damit ein Mensch mit Behinderung Leistungen aus der Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe erhält, muss er einen Antrag stellen.
Sortieren Sie die einzelnen Schritte in die richtige Reihenfolge:
(1-6)
  • Der Bedarf des Antragstellers wird in diesem Verfahren individuell, also personenzentriert ermittelt.
  • Ein Mensch mit Behinderung benötigt Unterstützung, da er
    a) seine Kosten nicht allein durch sein Einkommen bestreiten kann und
    b) Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt.
  • Der Mensch mit Behinderung, sein gesetzlicher Vertreter, auf Wunsch eine Vertrauensperson des MmB und der Leistungsträger treffen sich.
  • Er stellt einen Antrag auf Sozilahilfe und er beantragt Leistungen aus der Eingliederungshilfe.
  • Der zuständige Leistungsträger und der Mensch mit Behinderung vereinbaren ein Treffen.
  • Bei dem Treffen wird der Bedarf des Antragstellers (= Mensch mit Behinderung) festgestellt.
    Das Verfahren heißt Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren.
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