Der Bund und seine Aufgaben
Wer bestimmt im Bund?
Den Nationalrat bezeichnet man auch als Legislative (= Gesetzgebung).
Die Bundesregierung hat den Auftrag, die vom Nationalrat beschlossenen Gesetze auszuführen. Daher nennt man die Regierung auch die Exekutive
(= Ausführung).
Werden Gesetze nicht eingehalten, entscheiden unabhängige Richter:innen
(= Judikative) über Art und Höhe der Strafe.
Diese drei großen Aufgaben sind in einem demokratischen Staat strikt voneinander getrennt und voneinander unabhängig!
Das österreichische Parlament:
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern
: dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Wenn beide Kammern zusammen eine Sitzung abhalten, spricht man von der Bundesversammlung.
Das geschieht z. B. bei der Angelobung eines neuen Bundespräsidenten /einer neuen Bundespräsidentin.
1. Der Nationalrat:
Er setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen, die alle fünf Jahre (=Legislaturperiode) direkt von der Bevölkerung gewählt werden.
Genau genommen werden Parteien gewählt, die vorher eine Liste von Kandidat:innen erstellt haben.
Derzeit sitzen im österreichischen Nationalrat Abgeordnete aus Parteien.
Die nächsten Nationalratswahlen finden planmäßig im Jahr 20 statt!
Die Aufgaben des Nationalrats:
▶ Gesetzgebung
▶ Bewilligung des Budgets
▶ Genehmigung von Verträgen mit anderen Staaten
▶ Kontrolle der Bundesregierung
2. Der Bundesrat (Länderkammer
):
Die 62 Bundesräte werden von ihren Landtagen gewählt, das heißt, sie werden nicht vom Volk bestimmt.
Die Aufgaben des Bundesrats:
▶ Vertretung der Interessen der Bundesländer im Parlament
▶ Aufschiebendes Einspruchsrecht (= Veto) gegen Bundesgesetze
▶ Einbringung von Gesetzesanträgen in den Nationalrat
Du erinnerst dich?
Österreich ist ein föderalistischer Bundesstaat, daher haben die Bundesländer eine gewisse Eigenständigkeit und ein gewisses Mitspracherecht im Bund. Diese Mitsprache soll durch den Bundesrat gewährleistet werden.
Der Bundesrat kann aber keine Bundesgesetze verhindern!
3. Die Bundesregierung:
Nach einer Nationalratswahl betraut der/die Bundespräsident:in normalerweise den Spitzenkandidaten/die Spitzenkandidatin der stimmenstärksten Partei im Nationalrat mit der Bildung der Regierung.
Erreicht die Partei eine absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent der Stimmen) bildet sie normalerweise eine Alleinregierung.
Hat diese Partei nicht die absolute Mehrheit erreicht (= weniger als 50 Prozent der Stimmen), so arbeitet sie mit einer oder mehreren Parteien zusammen
= Koalitionsregierung.
Sie könnte aber auch eine sogenannte Minderheitsregierung bilden, dann ist es aber sehr schwer für diese Partei, im Nationalrat Gesetze durchzubringen.
Zusammensetzung der Bundesregierung:
An der Spitze der Bundesregierung steht der/die Bundeskanzler:in. Direkte/r Vertreter/in ist der/die Vizekanzler:in.
Daneben gibt es noch eine Reihe von Minister:innen und Staatssekretär:innen, die jeweils mit einer wichtigen Aufgabe betraut sind. In den verschiedenen Ministerien werden die Gesetzesvorlagen für den Nationalrat vorbereitet.
Aufgaben der Bundesregierung:
▶ Vorbereitung von Gesetzesvorlagen.
▶ Einstimmigkeitsprinzip bei Gesetzesvorlagen.
▶ Jede Ministerin und jeder Minister hat damit ein Vetorecht, kein Beschluss kann gegen den Willen auch nur eines einzigen Regierungsmitglieds gefasst werden.
▶Nachdem ein einstimmiger Regierungsbeschluss erfolgt ist, werden die Gesetzesvorlagen im Parlament beraten und vom Nationalrat beschlossen.
Über den QR-Code auf der rechten Seite gelangst du zu einer Übersicht der aktuellen Bundesregierung mit allen MinisterInnen und StaatssekretärInnen.
Das österreichische besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Wenn beide zusammen eine Sitzung abhalten, sprechen wir von der .
Nationalratswahlen finden in Österreich alle Jahre statt.
Die Hauptaufgabe des Nationalrats ist die , die Hauptaufgabe des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der .
An der Spitze der Regierung steht der/die .
Er/sie heißt .
Eine Regierung, die sich aus zwei oder mehreren Parteien zusammensetzt, nennt man eine .
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