Bundespräsident/in
Der/die Bundespräsident:in ist das Staatsoberhaupt und oberstes Organ der Vollziehung (Exekutive).
Er/sie wird vom Volk direkt auf sechs Jahre gewählt und darf nur einmal unmittelbar wiedergewählt werden:
Einige Aufgaben und Rechte des/der Bundespräsidenten:in:
▶ Unterzeichnung von Bundesgesetzen
▶ Abschluss von Staatsverträgen
▶ Oberbefehl über das Bundesheer
▶ Ernennung und Entlassung der Bundesregierung
▶ Recht auf Auflösung eines Landtags (nur mit Zustimmung des Bundesrats)
▶ Begnadigungsrecht
▶ Recht auf Niederschlagung von Gerichtsverfahren
Bei Verhinderung bis zu 20 Tagen wird der/die Bundespräsident:in durch den/die Bundeskanzler:in vertreten, bei längerer Verhinderung durch die drei Präsidenten/Präsidentinnnen des Nationalrats gemeinsam.
Bei Verhinderung bis zu Tagen wird der/die Bundespräsident:in durch den/die vertreten, bei längerer Verhinderung durch die drei Präsidenten/Präsidentinnen des gemeinsam.
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