• CE 04.I.1 Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • anonym
  • 02.07.2020
  • 1. Ausbildungsjahr
Um die Lizenzinformationen zu sehen, klicken Sie bitte den gewünschten Inhalt an.

Lernpaket Frau Benson
CE 04.I.1 Teil 1 von 3

CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln



CE 04.I.1. Gesundheitsförderliche und präventive Interventionen für den Auszubildenden selbst und für ausgewählte Zielgruppen gestalten



1. Theorieblock: CE 04.I.1. Teil 1 von 3



Themen von Frau Benson:

  • Immunisierungsstatus
  • Infektionsschutzgesetz
  • Allergieprävention
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
Zeit

Um dieses Lernpaket zu bearbeiten haben Sie 5 Unterrichtsstunden Zeit.

Ziel dieser Curricularen Einheit ist es, Sie für die nachfolgende Lernsituation handlungsfähig zu machen:

1
Lesen Sie die Lernsituation und lenken Sie Ihren Fokus auf das Thema Immunisierungsstatus.
Immunisierungsstatus.

Unter einer Immunisierung versteht man das gezielte Herbeiführen einer Immunität.

Immunisierungsstatus: Zustand der akutellen Immunisierung

Edis Benning ist ein 19jähriger Auszubildender Gesundheitsfachmann. Er absolviert gerade seinen zweiten Praxisblock . Für die Ausbildung hat er sich entschieden, da er nach einem Jahr Bundesfreiwilligendienst im Pflegebereich bewusst wurde, dass er gerne anderen Menschen hilft, Allerdings hat sich sein Lebensrhythmus ab Ausbildungsbeginn auch ziemlich verändert:

Der Schicht- und Wochenenddienst strengt ihn mehr an, als er dachte. Vor dem Frühdienst schläft er oft schlecht, weil er Angst hat, zu verschlafen. Der Wecker geht schon um 5:00 Uhr. Im Bundesfreiwilligendienst brauchte er erst um 7:00 Uhr mit dem Dienst beginnen und hatte die Wochenenden frei. Zu der Zeit konnte er auch noch mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Damit er wenigstens ein wenig mehr Schlaf bekommt, fährt er jetzt lieber mit dem Auto. Das Frühstück besteht aus einer Zigarette. Der Rest wird auf die erste Pause verschoben. Nach dem Frühdienst wird erst mal ein Mittagsschläfchen eingebaut.

Seinen Badminton-Sport hat er an den Nagel gehängt, weil er und seine Freunde nur noch selten gemeinsam Zeit finden. Wenn sie sich mal treffen, wird lieber gemeinsam gefeiert und beim Bierchen das Neueste erzählt. Leider hat er auch das Rauchen wieder angefangen, aber auf 5 Zigaretten pro Tag beschränkt.  Ansonsten sitzt  Edis in seiner Freizeit jetzt häufig mit einer Tüte Chips vor dem Bildschirm und zockt. Edis wohnt alleine in einem kleinen Appartement. Er liebt es, selbstbestimmt zu leben. Nachteil ist, dass er auch alle anfallenden Hausarbeiten selber erledigen muss. Wenn bloß das Kochen nicht wäre! Zuhause hatte seine Mutter jeden Tag frisch gekocht. Zwischen Arbeit, Lernen für die Schule und der kurzen Freizeit bleibt dafür häufig wenig Zeit. Kochen. Aber:  „Wozu gibt es McDonalds und Burger King?“ Manchmal sehnt Edis sich jedoch nach einer frischen Mahlzeit und gemütlichem gemeinsamem Essen wie früher.

Heute sitzt Edis in der Praxis von Herrn Dr. Müller, seinem Hausarzt. Der Ausbildungsbetrieb hat alle Auszubildenden gebeten, umgehend ihren Masern-Impfstatus überprüfen zu lassen, da Beschäftigte ohne ausreichenden Impfschutz nicht mehr in der Einrichtung arbeiten dürfen. Die Sprechstundenhilfe hat Edis gerade nach seinem Körpergewicht und -größe gefragt, den Blutdruck gemessen und er hat seinen gelben Ausweis vorgelegt. Nun hofft, er dass „alles im grünen Bereich“ ist.

Dr. Müller schaut Edis über seinen Brillenrand hinweg  an und fragt ihn nach seinem Befinden. „Gut!“ antwortet Edis, „ Ich wäre auch gar nicht hier, wenn mein Arbeitgeber mich nicht wegen der Abklärung des Impfstatus geschickt hätte!“

„Dann sollten wir mal ausnutzen, dass Sie gerade hier sind und einen Check-up machen. Ihr Körpergewicht ist zu hoch, so dass ich es schon als „leichte Adipositas“ bezeichnet muss. Sie werden ja Gesundheitsfachmann, da wissen Sie ja, dass das bereits ein Vorbote von einigen chronischen Krankheiten sein kann.

Der Arzt möchte nun genauer wissen, wie Edis sich ernährt und wie es mit seiner sportlichen Betätigung aussieht.

Zudem schlägt er vor, ein Belastungs-EKG zu schreiben und den Blutzucker zu messen.

„Ihr Vater hat doch Diabetes mellitus und sein Herzinfarkt mit 50 Jahren ist unter anderem auch auf seine Adipositas  zurückzuführen. Jetzt können Sie noch vorbeugen und die Chance sollten wir nutzen! Kommen Sie morgen früh zur Blutentnahme. Wir überprüfen die Blutfette und den Blutzuckerwert. Wenn alle Werte vorhanden sind, besprechen wir die weitere Vorgehensweise.“

Edis ist es jetzt ein wenig mulmig zumute. Bis gerade fühlte er sich noch gesund und er fragt sich, ob die vielen Untersuchungen wirklich notwendig sind!

2
Soeben haben Sie sich zum ersten Mal die Lernsituation durchgelesen.
  • Welche ersten Gedanken und Fragen kommen bei Ihnen auf? Schreiben Sie Ihre Gedanken auf das Post-it.
3
Um welchen Sachverhalt, welches Ereignis, Thema, Problem geht es?
Schreiben Sie Ihre Gedanken auf das Post-it.
4
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit dem Thema Impfungen gemacht?
Was wissen Sie bereits? Nutzen Sie das Post-it für Notizen.
5
Welche Informationen fehlen Ihnen, um Edis zum Thema Masernimpfung beraten zu können?
Schreiben Sie Ihre Ideen auf das Post-it.
Wie funktionieren Impfungen?

Alles zum Thema aktive und passive Immunisierung wird Ihnen in diesen Video's erklärt:
  • Scannen Sie die QR-Code's oder geben Sie diese Internetseite in Ihren Internetbrowser ein:

    https://www.youtube.comwatch?v=ZBNiDYGXK_o

    https://www.youtube.com
    watch?v=VRoyvNbkLr0

    https://www.youtube.com/watch?v=6tbCuQ6hLKk
6
Verschriftlichen Sie Ihre Gedanken zum Thema aktive und passive Immunisierung auf dem Post-it.
Wie Sie den QR-Code scannen können

Öffnen Sie die Kamera-App auf dem iPhone und scanne den Code damit. Für Android suche im Play Store nach QR Code Secuso. Diese App ist kostenlos und datenschutzfreundlich. Viel Erfolg!

7
Was ist eine Simultanimpfung?
8
Holen Sie sich Ihr Impfbuch dazu. Falls Sie keins zur Hand haben, erfragen Sie Ihre Angehörigen nach einem Impfbuch. Zur Not scannen Sie den QR-Code. Damit erhalten Sie Zugang zu einem Ersatzformular.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/41_15_Anlage_3.pdf?__blob=publicationFile

9
Welche Schutzimpfungen haben Sie bekommen? Notieren Sie sich die Bezeichnung der Schutzimpfung und das Datum.
Ständige Impfkommission (STIKO)

Die Empfehlungen der STIKO werden in der Regel einmal jährlich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) veröffentlicht.

10
Empfehlungen zur Schutzimpfungen im Impfkalenderjahr 2019/2020 gibt die STIKO.

a) Welche Impfungen zur Grundimmunisierung werden empfohlen?
b) Welche Nachholimpfungen werden bei noch nicht geimpften Personen empfohlen?
c) Welche Impfstoffen müssen aufgefrischt werden?

Hilfestellung gibt Ihnen der QR-Code. Hier können Sie die akutelle Impfempfehlung der STIKO einsehen.

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile

11
Kontrollieren Sie eigenständig Ihr Impfbuch.
Fällt Ihnen etwas auf? Ist Ihnen etwas unklar? Notieren Sie es hier auf dem Post-it.

Wir werden im Unterrichtsgeschehen auf dieses Post-it eingehen.

Falls Sie festgestellt haben, dass Ihr Impfschutz nicht ausreichend ist kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.

WISSEN TO GO

Masern



Typische Kinderkrankheit, verursacht durch das hochansteckende Masernvirus (Übertragung durch Tröpfcheninfektion).



Nach der Inkubationszeit (1-2 Wochen) entwickeln die Patienten Frühsymptome wie Fieber, Schnupfen, trockener Husten, häufig Bindehautentzündungen.



Auf der Wangenschleimhaut bilden sich weiße Flecken (Koplik-Flecken).



Etwa 4 Tage nach Beginn der Beschwerden steigt das Fieber erneut an; Auftreten des typischen Masernexanthems (unregelmäßige, großfleckiger, teilweise zusammenfließender Hautausschlag); beginnt hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich über Stamm und Extremitäten aus).



Komplikationen: Lungenentzündung (Pneumonie), Mittelohrentzündung (Otitis media); gefürchtet ist die Maserninfektion mit Hirnbeteiligung (Masernenzephalitis).



Diagnostik: meist durch erkennbare Symptome



Therapie: Die Symptome werden behandelt, beispielsweise Fiebersekung



Prophylaxe: Impfung

Inkubationszeit

Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbrechen einer Infektionskrankheit

Quelle

Titel: Icare Krankheitslehre

Verlag: Georg Thieme Verlag KG

S.1276

Das Thema Schutzimpfungen wird seit Jahren stark diskutiert!

Deswegen werden wir zu diesem Thema eine Impfdepatte im Unterricht halten.



12
Bereiten Sie sich durch die folgenden Seite auf diese Podiumsdisskussion vor und erstellen Sie beim Durchsehen der Literatur (Filme/Text) eine Pro- und Kontraliste. Die vorgefertigte Liste befindet sich auf Seite 12.

1. Talkshow: Phoenix Runde von 2015

2. ARTE Videoclip von 2018

https://www.youtube.com/watch?v=YPtwyHW7eZ0
https://www.youtube.com/watch?v=rZ9dhs5TgQY

3. Was ist gut und was ist schlecht am Impfen? von 2018

4. Aktuelle Nachrichten zu dem Thema:



https://www.zdf.dekinderlogo/impfen-110.html

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/eltern-ziehen-nach-karlsruhe-klagen-gegen-masern-impfpflicht-100.html

5. Erklärung vom Bundesministerum für Gesundheit



Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen



Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.



Wie wird der Nachweis erbracht?



Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn



Weiterhin viel Aufklärungsarbeit



Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.

Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.

Masernschutz





Alles Wissenswerte zum Masernschutz und Fragen und Antworten rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des BMG, PEI, RKI und der BZgA. Um die Impfprävention generell zu stärken, sieht das Gesetz u.a. vor, dass künftig alle Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen dürfen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit durchführen.



Außerdem soll der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Daher werden die Krankenkassen verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten für diese Impfungen zu treffen.



Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll auch in elektronischer Form möglich sein. U.a. durch einen solchen digitalen Impfausweis kann der Patient automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.



Die neuen Regelungen werden durch eine verstärkte Aufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet. Dafür werden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.






Hintergrund



Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2019 13.207 Maserfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bundesweit 514 Fälle registriert. Im Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine harmlose Kinder-Krankheit. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.







Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.







Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Quelle

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Hinweis: 3 Minuten Video von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Pro Impfung

Kontra Impfung

Fazit des Lernpakets

13
Die Zielscheibe zeigt Ihre Bewertung zum Lernpaket. Es gibt acht Kategorien in denen Sie befragt werden. Malen Sie pro Kategorie mit Ihrem Stift ein Punkt auf der Zielscheibe. Je näher der Punkt an den Mittelpunkt gesetzt wird, desto höher die Zufriedenheit.
Evulationszielscheibe
14
Bewerte deine Arbeitsleistung.
sehr gut
gut
nicht so gut
Qualität
Selbstständigkeit
Tempo
Motivation

Ich hoffe Sie haben viel gelernt und es hat Ihnen auch ein wenig Spaß gemacht mein Lernpaket zu bearbeiten!



x