CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln
CE 04.I.1. Gesundheitsförderliche und präventive Interventionen für den Auszubildenden selbst und für ausgewählte Zielgruppen gestalten
1. Theorieblock: CE 04.I.1. Teil 1 von 3
Themen von Frau Benson:
Um dieses Lernpaket zu bearbeiten haben Sie 5 Unterrichtsstunden Zeit.
Ziel dieser Curricularen Einheit ist es, Sie für die nachfolgende Lernsituation handlungsfähig zu machen:
Unter einer Immunisierung versteht man das gezielte Herbeiführen einer Immunität.
Immunisierungsstatus: Zustand der akutellen Immunisierung
Edis Benning ist ein 19jähriger Auszubildender Gesundheitsfachmann. Er absolviert gerade seinen zweiten Praxisblock . Für die Ausbildung hat er sich entschieden, da er nach einem Jahr Bundesfreiwilligendienst im Pflegebereich bewusst wurde, dass er gerne anderen Menschen hilft, Allerdings hat sich sein Lebensrhythmus ab Ausbildungsbeginn auch ziemlich verändert:
Der Schicht- und Wochenenddienst strengt ihn mehr an, als er dachte. Vor dem Frühdienst schläft er oft schlecht, weil er Angst hat, zu verschlafen. Der Wecker geht schon um 5:00 Uhr. Im Bundesfreiwilligendienst brauchte er erst um 7:00 Uhr mit dem Dienst beginnen und hatte die Wochenenden frei. Zu der Zeit konnte er auch noch mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Damit er wenigstens ein wenig mehr Schlaf bekommt, fährt er jetzt lieber mit dem Auto. Das Frühstück besteht aus einer Zigarette. Der Rest wird auf die erste Pause verschoben. Nach dem Frühdienst wird erst mal ein Mittagsschläfchen eingebaut.
Seinen Badminton-Sport hat er an den Nagel gehängt, weil er und seine Freunde nur noch selten gemeinsam Zeit finden. Wenn sie sich mal treffen, wird lieber gemeinsam gefeiert und beim Bierchen das Neueste erzählt. Leider hat er auch das Rauchen wieder angefangen, aber auf 5 Zigaretten pro Tag beschränkt. Ansonsten sitzt Edis in seiner Freizeit jetzt häufig mit einer Tüte Chips vor dem Bildschirm und zockt. Edis wohnt alleine in einem kleinen Appartement. Er liebt es, selbstbestimmt zu leben. Nachteil ist, dass er auch alle anfallenden Hausarbeiten selber erledigen muss. Wenn bloß das Kochen nicht wäre! Zuhause hatte seine Mutter jeden Tag frisch gekocht. Zwischen Arbeit, Lernen für die Schule und der kurzen Freizeit bleibt dafür häufig wenig Zeit. Kochen. Aber: „Wozu gibt es McDonalds und Burger King?“ Manchmal sehnt Edis sich jedoch nach einer frischen Mahlzeit und gemütlichem gemeinsamem Essen wie früher.
Heute sitzt Edis in der Praxis von Herrn Dr. Müller, seinem Hausarzt. Der Ausbildungsbetrieb hat alle Auszubildenden gebeten, umgehend ihren Masern-Impfstatus überprüfen zu lassen, da Beschäftigte ohne ausreichenden Impfschutz nicht mehr in der Einrichtung arbeiten dürfen. Die Sprechstundenhilfe hat Edis gerade nach seinem Körpergewicht und -größe gefragt, den Blutdruck gemessen und er hat seinen gelben Ausweis vorgelegt. Nun hofft, er dass „alles im grünen Bereich“ ist.
Dr. Müller schaut Edis über seinen Brillenrand hinweg an und fragt ihn nach seinem Befinden. „Gut!“ antwortet Edis, „ Ich wäre auch gar nicht hier, wenn mein Arbeitgeber mich nicht wegen der Abklärung des Impfstatus geschickt hätte!“
„Dann sollten wir mal ausnutzen, dass Sie gerade hier sind und einen Check-up machen. Ihr Körpergewicht ist zu hoch, so dass ich es schon als „leichte Adipositas“ bezeichnet muss. Sie werden ja Gesundheitsfachmann, da wissen Sie ja, dass das bereits ein Vorbote von einigen chronischen Krankheiten sein kann.
Der Arzt möchte nun genauer wissen, wie Edis sich ernährt und wie es mit seiner sportlichen Betätigung aussieht.
Zudem schlägt er vor, ein Belastungs-EKG zu schreiben und den Blutzucker zu messen.
„Ihr Vater hat doch Diabetes mellitus und sein Herzinfarkt mit 50 Jahren ist unter anderem auch auf seine Adipositas zurückzuführen. Jetzt können Sie noch vorbeugen und die Chance sollten wir nutzen! Kommen Sie morgen früh zur Blutentnahme. Wir überprüfen die Blutfette und den Blutzuckerwert. Wenn alle Werte vorhanden sind, besprechen wir die weitere Vorgehensweise.“
Edis ist es jetzt ein wenig mulmig zumute. Bis gerade fühlte er sich noch gesund und er fragt sich, ob die vielen Untersuchungen wirklich notwendig sind!
Öffnen Sie die Kamera-App auf dem iPhone und scanne den Code damit. Für Android suche im Play Store nach QR Code Secuso
. Diese App ist kostenlos und datenschutzfreundlich. Viel Erfolg!
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/41_15_Anlage_3.pdf?__blob=publicationFile
Die Empfehlungen der STIKO werden in der Regel einmal jährlich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) veröffentlicht.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Aktuelles/Impfkalender.pdf?__blob=publicationFile
Masern
Typische Kinderkrankheit, verursacht durch das hochansteckende Masernvirus (Übertragung durch Tröpfcheninfektion).
Nach der Inkubationszeit (1-2 Wochen) entwickeln die Patienten Frühsymptome wie Fieber, Schnupfen, trockener Husten, häufig Bindehautentzündungen.
Auf der Wangenschleimhaut bilden sich weiße Flecken (Koplik-Flecken).
Etwa 4 Tage nach Beginn der Beschwerden steigt das Fieber erneut an; Auftreten des typischen Masernexanthems (unregelmäßige, großfleckiger, teilweise zusammenfließender Hautausschlag); beginnt hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich über Stamm und Extremitäten aus).
Komplikationen: Lungenentzündung (Pneumonie), Mittelohrentzündung (Otitis media); gefürchtet ist die Maserninfektion mit Hirnbeteiligung (Masernenzephalitis).
Diagnostik: meist durch erkennbare Symptome
Therapie: Die Symptome werden behandelt, beispielsweise Fiebersekung
Prophylaxe: Impfung
Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbrechen einer Infektionskrankheit
Titel: Icare Krankheitslehre
Verlag: Georg Thieme Verlag KG
S.1276
Das Thema Schutzimpfungen wird seit Jahren stark diskutiert!
Deswegen werden wir zu diesem Thema eine Impfdepatte im Unterricht halten.
1. Talkshow: Phoenix Runde von 2015
2. ARTE Videoclip von 2018
3. Was ist gut und was ist schlecht am Impfen? von 2018
4. Aktuelle Nachrichten zu dem Thema:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/eltern-ziehen-nach-karlsruhe-klagen-gegen-masern-impfpflicht-100.html
5. Erklärung vom Bundesministerum für Gesundheit
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.
Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.
Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Weiterhin viel Aufklärungsarbeit
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Ein Bußgeld kommt auch in Betracht gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.
Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
Masernschutz
Alles Wissenswerte zum Masernschutz und Fragen und Antworten rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des BMG, PEI, RKI und der BZgA. Um die Impfprävention generell zu stärken, sieht das Gesetz u.a. vor, dass künftig alle Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen dürfen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit durchführen.
Außerdem soll der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durchführen. Daher werden die Krankenkassen verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten für diese Impfungen zu treffen.
Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll auch in elektronischer Form möglich sein. U.a. durch einen solchen digitalen Impfausweis kann der Patient automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.
Die neuen Regelungen werden durch eine verstärkte Aufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet. Dafür werden Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.
Hintergrund
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2019 13.207 Maserfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bundesweit 514 Fälle registriert. Im Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine harmlose Kinder-Krankheit
. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.
Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.
Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
Hinweis: 3 Minuten Video von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Pro Impfung
Kontra Impfung
Ich hoffe Sie haben viel gelernt und es hat Ihnen auch ein wenig Spaß gemacht mein Lernpaket zu bearbeiten!
Sie nutzen einen Browser mit dem tutory.de nicht einwandfrei funktioniert. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Sie verwenden eine ältere Version Ihres Browsers. Es ist möglich, dass tutory.de mit dieser Version nicht einwandfrei funktioniert. Um tutory.de optimal nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie einen dieser kostenlosen Browser: