Der Käufer hat zunächst (vorrangig) das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, d.h. nach seiner Wahl entweder ....
= Nachbesserung
=NeulIeferung
oder
Wenn dies mal misslingt oder die gesetzte erfolglos abläuft oder der Verkäufer die ablehnt, dann ergeben sich laut §437 BGB folgenden nachrangige Rechte:
Eine Voraussetzung für den Schadensersatz ist das Verschulden des Verkäufers. Dies ist oft schwer nachweisbar für den Käufer.
Wenn der Käufer kein Kaufmann, also ein Verbraucher ist, dann spricht man von einem . In diesem Fall gilt laut. BGB der § 476 . Dieser § besagt, dass der innerhalb der ersten Monaten beweisen muss, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.
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