Mangelhafte Lieferung

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Rechte des Käufers

Der Käufer hat zunächst (vorrangig) das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, d.h. nach seiner Wahl entweder ....

... Beseitigung des Mangels

= Nachbesserung

... Lieferung einer mangelfreien
Sache

=NeulIeferung

oder

1

Wenn dies mal misslingt oder die gesetzte erfolglos abläuft oder der Verkäufer die ablehnt, dann ergeben sich laut §437 BGB folgenden nachrangige Rechte:

Rücktritt
Minderung
Schadensersatz
(neben und statt der Leistung)

Eine Voraussetzung für den Schadensersatz ist das Verschulden des Verkäufers. Dies ist oft schwer nachweisbar für den Käufer.

2

Wenn der Käufer kein Kaufmann, also ein Verbraucher ist, dann spricht man von einem . In diesem Fall gilt laut. BGB der § 476 . Dieser § besagt, dass der innerhalb der ersten Monaten beweisen muss, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.

Mangelhafte Lieferung

von StLorenz

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