• Mangelhafte Lieferung
  • StLorenz
  • 30.06.2020
  • Weiterbildung
  • Wirtschaft
  • 11
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Rechte des Käufers

pDer Käufer hat zunächst (vorrangig) das Recht, strongNacherfüllung/strong zu verlangen, d.h. nach seiner Wahl entweder ..../p

... Beseitigung des Mangels

pstrong= Nachbesserung/strong/p

... Lieferung einer mangelfreien
Sache

pstrong=NeulIeferung /strong/p

poder/p

1

Wenn dies mal misslingt oder die gesetzte erfolglos abläuft oder der Verkäufer die ablehnt, dann ergeben sich laut §437 BGB folgenden nachrangige Rechte:

Rücktritt
Minderung
Schadensersatz
(neben und statt der Leistung)

pEine Voraussetzung für den Schadensersatz ist das Verschulden des Verkäufers. Dies ist oft schwer nachweisbar für den Käufer./p

2

Wenn der Käufer kein Kaufmann, also ein Verbraucher ist, dann spricht man von einem . In diesem Fall gilt laut. BGB der § 476 . Dieser § besagt, dass der innerhalb der ersten Monaten beweisen muss, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.

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