Wenn dies mal misslingt oder die gesetzte erfolglos abläuft oder der Verkäufer die ablehnt, dann ergeben sich laut §437 BGB folgenden nachrangige Rechte:
Wenn der Käufer kein Kaufmann, also ein Verbraucher ist, dann spricht man von einem . In diesem Fall gilt laut. BGB der § 476 . Dieser § besagt, dass der innerhalb der ersten Monaten beweisen muss, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist.
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