Als "Ausschuss" bezeichnet man eine gewählte Arbeitsgruppe.
Fraktion" ist eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen politischen Ansichten, die sich freiwillig in einem gewählten Parlament zusammengeschlossen haben.
Wenn auf die Abgeordneten bei Abstimmungen durch die Fraktionsführung oder andere Fraktionsmitglieder Druck ausgeübt wird, dann spricht man auch von "Fraktionszwang"
Der Begriff bezeichnet ein Bündnis unabhängiger Partner oder Parteien, das sich für einen bestimmten Zweck zusammengefunden hat.
Aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", "Weisung".
Der Begriff kommt vom lateinischen "senatus" und heißt übersetzt "Rat der Alten". Im Römischen Reich war das eine Versammlung von Beratern, die großen Einfluss auf die Leitung und Politik des Staates hatte.
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