Sollte der Vertrag
nach der Probezeit durch den Auszubildenden aufgelöst werden, so hat dieser eine
Entschädigung in Höhe von 400 EUR je geleistetem Ausbildungsmonat zu zahlen.
Die Probezeit beträgt 8 Monate, in dieser Zeit ist eine Kündigung des Auszubildenden ausgeschlossen.Auch hier fragt sich Fred, ob das rechtens ist.
Erarbeiten Sie sich die angesprochenen Punkte mit Hilfe des BBiG und fertigen Sie sich dazu eine Übersicht an. Geben Sie jeweils den benötigte Gesetzesstelle des BBiG an. Beantworten Sie anschließend Freds Fragen zu den Sachverhalten.
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