Sollte der Vertrag
nach der Probezeit durch den Auszubildenden aufgelöst werden, so hat dieser eine
Entschädigung in Höhe von 400 EUR je geleistetem Ausbildungsmonat zu zahlen.
Die Probezeit beträgt 8 Monate, in dieser Zeit ist eine Kündigung des Auszubildenden ausgeschlossen.Auch hier fragt sich Fred, ob das rechtens ist.
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