Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands und garantiert die Grundrechte wie Freiheit, Gleichheit und Meinungsfreiheit. Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft, um nach dem Zweiten Weltkrieg eine demokratische Ordnung zu schaffen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes nochmal aufgezählt:
Darüber hinaus ist in Art. 20 GG festgelegt, wie Deutschland als Staat aufgebaut ist und wie die Macht im Land verteilt wird. Er sichert, dass Deutschland eine Demokratie ist – das bedeutet, das Volk wählt die Regierung. Außerdem steht dort, dass Deutschland ein sozialer Staat ist, also dafür sorgt, dass es allen Menschen gut geht. Die Macht wird aufgeteilt, damit niemand zu viel Macht hat: In die Gesetzgebung (Parlament), die Regierung und die Gerichte. Und ganz wichtig: Diese Grundsätze dürfen nie geändert werden – sie gelten für immer.
Man spricht dabei von einer sogenannten Ewigkeitsklausel. Sie sind in Artikel 79 Absatz 3 festgelegt und schützen die drei wichtigsten Grundgesetze:
Die Menschenwürde (Artikel 1 GG) – Sie darf nie verletzt oder abgeschafft werden.
Die Demokratie – Das Volk wählt immer die Regierung, und Deutschland bleibt ein demokratischer Staat.
Die Gewaltenteilung und der föderale Staatsaufbau – Die Macht bleibt aufgeteilt zwischen Parlament, Regierung und Gerichten.
Quelle: BpB