Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Personen unter Jahren. Wer noch keine Jahre alt ist, gilt als . ist verboten.
Arbeitszeit
höchstens pro Tag und pro Woche einschließlich Berufsschulzeit.
(§ 8 JArbSchG)
Schichtzeit
Die Arbeitszeit inkl. Pausen darf maximal betragen. Die ununterbrochene Freizeit muss mindestens betragen.
(§ 12, 13 JArbSchG)
Ruhepausen
bei einer Arbeitszeit von : mind.
bei einer Arbeitszeit von : mind.
§ 11 JArbSchG
Urlaub
- 15-Jährige = Werktage
- 16-Jährige = Werktage
- 17-Jährige = Werktage
§ 19 JArbSchG
Beschäftigungsverbote
§ 16, 17 JArbSchG:
§ 22 JArbSchG:
§ 23 JArbSchG:
§ 24 JArbSchG:
Nachtruhe
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von bis Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen: Jugendliche über Jahren dürfen bis Uhr im Gaststätten- und Schaustellergewerbe und Uhr in mehrschichtigen Betrieben beschäftigt werden.
§ 14 JArbSchG
Gesundheitliche Betreuung
§ 32 JArbSchG:
§ 33 JArbSchG:
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